Codex iuris canonici

Der Codex Iuris Canonici (lateinisch für "Kodex des kanonischen Rechts") bezeichnet in der römisch-katholischen Kirche das Gesetzbuch des Kirchenrechts. Die aktuelle Ausgabe stammt aus dem Jahr 2017 und ist der von Papst Johannes Paul II. promulgierte Codex Iuris Canonici (CIC) aus dem Jahr 1983. Das Erste Vatikanische Konzil veranlasste die Umsetzung eines einheitlichen, katholischen Gesetzbuches, welches von Papst Pius X. 1904 in Auftrag gegeben wurde. Der erste CIC trat im Frühjahr 1918 in Kraft, nachdem Papst Benedikt XV. diesen promulgiert (d.h. öffentlich bekannt gemacht) hatte. Anlass dieses Gesetzbuches waren die Umstände Ende des 19. Jahrhunderts:
Etliche unterschiedliche Normen ohne Struktur sorgten für juristische Unordnung im Kirchenrecht. Da diese unübersichtliche Menge an Gesetzen für Zweifel an deren Gültigkeit sorgte, sah man eine Reform des Kirchenrechts für die katholische Kirche als dringend notwendig an.
Der nächste und heutzutage angewandte CIC von Papst Johannes Paul II. galt nicht mehr für die gesamte katholische Kirche, sondern nur noch für die lateinische Kirche oder Westkirche. Für die katholischen Kirchen in Deutschland gibt es eine Übersetzung von der Deutschen Bischofskonferenz. Die katholischen Ostkirchen nutzen ein eigenes Gesetzbuch, welches sich Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium nennt.

Ein CIC ist nur dann gültig, wenn er promulgiert wurde. Jeder katholische Gläubige, der getauft ist und das siebte Lebensjahr vollendet hat, sollte sich an das Gesetzbuch halten. Ein einzelnes Gesetz nennt man einen Canon (abgekürzt can. oder c.).

Der CIC ist in sieben Bücher aufgeteilt:

  1. Allgemeine Normen
    (Gesetzesdefinition, Angaben zur Übertragung von Kirchenämtern etc.)
  2. Volk Gottes
    (Rechte und Pflichten aller Gläubigen, Kirchenverfassung, Aufgaben und Rechte des Papstes etc.)
  3. Verkündigungsdienst der Kirche
    (katholisches Schulwesen, Religionsunterricht, Predigt und Katechese etc.)
  4. Heiligungsdienst der Kirche
    (Sakramente, Heilige Orte und Zeiten)
  5. Kirchliches Vermögensrecht
    (Verwaltungsvorschriften zu Geld- und Sachwerten der Kirche)
  6. Kirchliches Strafrecht
    (Behandlung von sich auf die Kirche beziehender Straftaten)
  7. Prozesse
    (Ehenichtigkeitsverfahren, Verfahren zur Amtsenthebung, Versetzung von Pfarrern, Bestimmungen zum kirchlichen Gerichtswesen etc.)
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