Vorläufer der heutigen Bischofskonferenz waren die seit dem 2. Jh. bezeugten Bischofsversammlungen, in denen die kirchliche Mitverantwortung eines Bischofs über sein Bistum hinaus zum Ausdruck kam. Katholische Bischofskonferenzen im heutigen Sinn, d.h. auf nationaler Ebene, sind erst seit dem 19. Jh. bekannt. Der theologische und kirchenrechtliche Rang der Bischofskonferenz ist, nicht ohne Vermengung der Sprachebenen, Gegenstand lebhafter Diskussionen. Zweifellos ist der einzelne Bischof in seinem Bistum authentischer Zeuge des apostolischen Glaubens und Hüter der kirchlichen Einheit, nicht ausführendes Organ der Bischofskonferenz. Rechtlich hat die Bischofskonferenz. nicht die Kompetenzen des einzelnen Bischofs. Anderseits ist die Bischofskonferenz ein geschichtlich notwendiger (und darum in einem »göttlichen Recht« gründender) Weg, um das kollegiale Wesen der Kirche (die »Communio ecclesiarum«) und die sakramental begründete Kollegialität der Bischöfe konkret zu verwirklichen und zum Ausdruck zu bringen.