Welche Aufgaben hat der Diözesanrat?
Der Diözesanrat hat als Laienapostolat die Aufgabe, die Teilhaber aller an der Sendung der Kirche zu koordinieren und zu fördern. Grundlage ist das Zweite Vatikanische Konzil. Dazu beobachtet der Diözesanrat gesellschaftliche Entwicklungen und berät den Bischof und die Diözesanverwaltung in kirchlichen Fragen. Bezugnehmend auf das Evangelium auch zu verschiedenen aktuellen Fragen auch Stellung.
Wie fällt der Diözesanrat Entscheidungen?
Der Diözesanrat ist nach demokratischen Prinzipien organisiert. Das heißt, das oberste Gremium ist eine Vollversammlung aus gewählten Mitgliedern. Die Teilnahme ist gleichberechtigt. Oft berät der Diözesanrat, aufgeteilt nach Themenbereichen, in unterschiedlichen Kommissionen. In gemeinsamer Abstimmung liefert er Arbeitsberichte, stößt Aktionen an oder bezieht Position zu aktuellen Fragen. Beschlüsse werden nach dem Mehrheitsprinzip gefasst.
Welche sind die Mitglieder der Vollversammlung des Diözesanrats?
Die Vollversammlung des Diözesanrats ist ebenso demokratisch strukturiert. Die besteht unter anderem aus gewählten Vertretern des Stadt-/Kreiskatholikenrats, außerdem Vertretern der bischöflich anerkannten Verbände und Organisationen der Diözese. Die Vollversammlung trifft in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Jahr, zusammen.