Gemeinwohl

Gemeinwohl (lat. »bonum commune«), ein Hauptbegriff der katholischen Sozialethik, der fachlich unterschieden wird vom Gemeingut. Dieses Letztere ist ein Gut (Wert), dessen Verwirklichung für alle Mitglieder eines Sozialgebildes bereichernd (nicht im bloß ökonomischen Sinn!) ist, d. h. es ist ein Zielgut; Gemeinwohl ist dann diejenige organisatorische Verfaßtheit eines Sozialgebildes, die der Verwirklichung des Zielgutes dienlich ist (II. Vaticanum GS 26, 76). Voraussetzung für die Geltung dieser Auffassung ist, daß bei allen weltanschaulichen und gesellschaftlichen Differenzen ein Konsens über Werte (Ziele) besteht, die im Interesse des Ganzen erstrebenswert sind, auch wenn individuelle Interessen dahinter zurückstehen müssen (nicht zurückgesetzt werden dürfen die Menschenrechte). Die wesentliche Aufgabe des Staates besteht darin, das Gemeinwohl (Wohlergehen) seiner Menschen zu garantieren und zu fördern, soweit es in seiner Kompetenz und Macht liegt, was insbesondere bei der inneren und äußeren Rechtssicherheit der Fall ist. Das theoretische, diskutierte Problem besteht in der Klärung des Verhältnisses von Gemeinwohl und Einzelwohl, letztlich von Sozialität und Individualität als Konstitutiva der menschlichen Person. Das Gemeinwohl ergibt sich nicht erst aus der Summierung der vielen Interessen und des Wohlergehens der Individuen.

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