Güterabwägung heißt eine im praktischen Lebensvollzug überaus wichtige ethische Methode, die immer dann angewendet werden muß, wenn ein Mensch vor einer unausweichlichen Entscheidung steht und dabei zwei oder mehrere Güter in Konkurrenz miteinander stehen. Die Güterabwägung ist strikt verschieden von der Doppelwirkung einer Handlung, die gleich unmittelbar Gutes und Schlechtes (Schädliches) hervorbringt und bei der es ethisch nicht legitim ist, Schlechtes direkt zu intendieren (Doppelwirkung einer Handlung ist es wiederum nicht, wenn eine Handlung nicht gleich unmittelbar Gutes und Schlechtes hervorbringt, sondern das Gute intendiert und unmittelbar hervorgebracht wird, während das Schlechte nur als Nebenwirkung inkauf genommen wird, wie das bei der legitimen indirekten Sterbehilfe der Fall ist). Bei der Doppelwirkung einer Handlung handelt es sich oft um die Abwägung zweier Übel und damit um einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt (z. B. medizinisch indizierte Abtreibung, um den als größeres Übel geltenden Tod der Mutter zu vermeiden). Bei der Güterabwägung nehmen Menschenrechte und -würde in jedem Fall den höheren Rang ein. Bei der Abwägung von »geistigen«, kulturellen und materiellen, nur »nützlichen« Gütern wie bei einer Konkurrenz von Gemeinwohl und Eigennutz besteht ein beträchtlicher Spielraum an Gewissensfreiheit. Daß der Schutz der Umwelt das höhere verpflichtende Gut gegenüber dem privaten Reichtum oder dem Genuß weniger ist, versteht sich von selber. Bei einer kirchlichen Schwangerschaftsberatung handelt es sich nicht um eine Doppelwirkung einer Handlung und nicht um materielle oder gar formelle Mitwirkung an Schlechtem, wie der ideologisch deformierte Standpunkt behauptet, da bei der »offenen« Beratung nur ethische Grundsätze einer Entscheidung übermittelt werden, die immer eine Freiheits- und Gewissensentscheidung der betroffenen Frau ist und bleibt, und da die Rechtswidrigkeit einer Abtreibung nicht bestritten wird, sondern das Strafrecht betroffen ist, für das die Kirche nicht zuständig ist.