Das kanonische Recht beziehungsweise das Kirchenrecht regelt nach katholischen Verständnis das Verhältnis der Kirchenmitglieder untereinander. Die Kirche versteht das kanonische Recht als die ihr eigene, verbindliche Ordnung auf der Grundlage der Offenbarung. Erste Rechtsquellen waren die Kirchenordnungen der ersten christlichen Jahrhunderte, es folgte die Rechtsetzung der Konzilien ab dem 4. Jahrhundert sowie im Mittelalter die Gesetzgebung der Päpste. Im Laufe des Mittelalters wurde das kanonische Recht gesammelt und kodifiziert. Das nach und nach entstandene Corpus Iuris Canonici wurde 1917 durch den neuen Codex Iuris Canonici abgelöst, der nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil bis 1983 grundlegend überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen gilt seit 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium.