Klerus

Klerus (griechisch = Schicksal, Los), biblisch und nachbiblisch mit unterschiedlicher Bedeutung (Wahl, Belohnung usw.) verwendet; für die Gruppe derer, die durch Handauflegung zum liturgischen Dienst bestimmt sind, erstmals zu Beginn des 3. Jh. bezeugt. Bei Cyprian († 258) umfaßt Klerus unter Bezugnahme auf das Levitenamt in Israel Bischöfe, Priester, Diakone, Subdiakone, Lektoren und Exorzisten. Im 4. Jh. bildet der Klerus deutlich einen eigenen gesellschaftlichen Stand mit besonderer Ausbildung, speziellen Pflichten und Privilegien. Später wird zwischen der Hierarchie der oberen drei Stufen und dem »niederen Klerus« unterschieden. Im 12. Jh. wird von »zwei Gattungen von Christen« gesprochen. Nach dem heutigen kath. Kirchenrecht wird ein Laie durch die Diakonatsweihe zum Kleriker, was (bis jetzt) nur bei getauften Männern möglich ist. Mit der Weihe ist eine »Inkardination « in ein Bistum oder in eine kirchliche Gemeinschaft verbunden. Eine Entlassung aus dem Stand des Klerus ist möglich.

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