Was waren die Beweggründe für die Leuenberger Konkordie?
Wegen des Abendmahlsstreit hatte es zwischen lutherischen und reformierten Kirchen seit den Anfängen der Reformation keine Abendmahlsgemeinschaft gegeben. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert wurden allerdings mehr und mehr Stimmen laut, Spaltungen der evangelischen Kirchen zu überwinden und in Europa stärker zusammenzuarbeiten. Ab den 1960er Jahren arbeiteten Delegierte erstmals an einer gemeinsamen Erklärung, die auch die Abendmahlsgemeinschaft von Reformierten und Lutheranern vorsah. Unterzeichnet wurde die Konkordie von mehr als 100 Kirchen.
Ist der Abendmahlsstreit damit beigelegt?
Die Leuenberger Konkordie hatte keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Liturgieverständnis der Unterzeichner; die Unterschiede in der Vorstellung von Eucharistie (als Abgrenzungsmerkmal der Konfessionen) blieben ebenso bestehen. Bis heute sind sich die Konfessionen uneinig in ihrer Auslegung der Eucharistie: Lutheraner sehen in ihr eine tatsächliche Manifestation Christi. Reformierten dagegen gilt sie als lediglich symbolischer Akt. Allerdings betont die Erklärung das „gemeinsame Verständnis des Evangeliums“. Jener „gemeinsame Grund“ des Glaubens genügt nach der Leuenberger Konkordie, um als Kirchengemeinschaft praktizieren zu können. Die Unterzeichner einigten sich gleichzeitig darauf Differenzen der frühen Reformationszeit beizulegen und verstärkt zusammenzuarbeiten.
Welche Konsequenzen hatte die Leuenberger Konkordie für evangelische Kirchen?
Mit der Leuenberger Konkordie kam es zunächst zu vermehrten Treffen und Gesprächen evangelischer Kirchen evangelischer Kirchen in Europa. Aus ihnen entwickelt sich schließlich die Leuenberger Kirchengemeinschaft. Die Leuenberger Konkordie ist damit deren Gründungsdokument. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland einigte sich auf die Leuenberger Konkordie als gemeinsame Grundlage. Kritik gab es u.a. von altlutherischen Kirchen: Die Unterschiede im Liturgieverständnis der Beteiligten werde zu sehr vernachlässigt, so ein Vorwurf. Einige evangelische Kirchen (z.B. auch die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche), die besonderen Wert auf gottesdienstliche Praxis legen, haben die Konkordie bis heute nicht unterzeichnet.