Menschenwürde,ein Begriff, mit dem die Gesamtheit aller Werte bezeichnet wird, die dem Menschen und nur ihm, und zwar allen Menschen, unabhängig von Herkunft, Entwicklungsstand, Bildung, Besitz usw. zu eigen sind. Auf die Anerkennung und den Schutz der Menschenwürde (oder Personwürde) müssen sich in einem Gemeinwesen die Anhängerinnen und Anhänger aller Weltanschauungen einigen können, zumal die Folgen der Verletzungen der Menschenwürde allen vor Augen stehen und die Menschenwürde durch immer neue Praktiken und Möglichkeiten bedroht wird (genetische Experimente, Darbietungen und »Enthüllungen« in den Medien usw.). Die Erkenntnis der individuellen Menschenwürde geht auf die Stoische Philosophie (besonders Cicero †43 v.Chr., Seneca † 65 n.Chr.) zurück, die sich trotz der Einsicht in bestehende Ungleichheiten zu einer fundamentalen Gleichheit aller Menschen und ihren Unterschied gegenüber allen anderen Lebewesen bekannte. Die christliche Tradition brachte in das Nachdenken über die Menschenwürde die Gottebenbildlichkeit ein. Von grundlegender Bedeutung für die philosophische Fundierung der Menschenwürde ist bis heute I. Kant († 1804; Kategorischer Imperativ). Die Menschenwürde ist der Grund aller Rechtsordnungen, mit denen die aus der Menschenwürde sich ergebenden Menschenrechte geschützt und garantiert werden.