Ortskirche bezeichnet, von einem Sprachgebrauch des NT (»Kirche Gottes in Korinth« usw.) ausgehend, die Verwirklichung der Kirche jeweils an einem »Ort«. In bevorzugter Weise wird die von einem Bischof geleitete Diözese Ortskirche genannt. Der für die Ortskirche naheliegende Begriff »Teilkirche« bringt die volle Verwirklichung von Kirche nicht so gut zum Ausdruck, da er das Mißverständnis fördern könnte, erst die Addition der Teile unter einem absolutistischen Monarchen ergebe »die Kirche«. Ortskirche als Verwirklichung der Kirche existiert auch in Gemeinden, Hauskirchen und Basisgemeinden. Das Verhältnis der Ortskirche zur Gesamtkirche ergibt sich aus dem gelebten Glauben, dem Glaubenssinn, dem Glaubensbekenntnis, der Zielrichtung der Liturgie mit den Sakramenten, bei kleineren Verwirklichungsformen der Ortskirche aus dem loyalen Verhältnis zum Bischof, der seinerseits die Verbindung mit der Gesamtkirche verbürgt. Solange der Jurisdiktionsprimat des Papstes uneingeschränkt gilt und übergeordnete Instanzen in das Leben der Ortskirchen auch dort eingreifen können, wo die Identität des Glaubens nicht bedroht ist, kann von einer wirklichen Respektierung der Ortskirche nicht die Rede sein.