Wie wird der Papst gewählt?
Der Papst wird im Konklave gewählt, einer Versammlung aller wahlberechtigten Kardinäle. Zum Papst gewählt werden dürfen nur unverheiratete (männliche) Mitglieder der römisch-katholischen Kirche. Priesterschaft ist keine Voraussetzung. Die Beratungen wie auch die Wahl selbst findet im Geheimen statt. Der Prozess dauerte in der Geschichte oft mehrere Monate an. Das längste Konklave nach dem Tod von Clemens IV. im Jahr 1268 war nach 1005 Tagen beendet. Solange das Amt des Pontifex unbesetzt ist, verantwortet das Kardinalskollegium die Leitung der Kirche.
Wie lange dauert das Pontifikat?
Das Pontifikat beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit dem Tod oder dem Rücktritt des Pontifex. Letzteres geschah bislang in der Geschichte nur selten, wenn dann eher auf Druck, so etwa bei Gegenpapst Johannes XXIII., der nach erzwungener Flucht schließlich seine Absetzung akzeptierte. Freiwillig hat nach Coelestin V. (1215–1296) allein Benedikt XVI. auf sein Amt verzichtet. Am 28. Februar 2013 zog er sich von seinem Amt zurück und lebt derzeit als Papa emeritus im Vatikan. Das bislang längste Pontifikat hatte Pius IX. Seine Amtszeit dauerte knapp 32 Jahre, von 1846 bis 1878.
Wer war schon alles Papst?
Petrus, erster Apostel, gilt in der römisch-katholischen Kirche als erster Bischof von Rom. Die ursprünglich im griechischen Kulturraum verbreitete Anrede „Papa“ war allerdings erst ab Gregor I. (590–604) für den höchsten Pontifex von Rom gebräuchlich. Auch die Zahl aller Päpste lässt sich nur schwer beziffern. Bis zum Konzil von Konstanz von 1414 bis 1418 kam es immer wieder zu Streitigkeiten darüber, wer rechtmäßiger Papst war. Schließt man die sogenannten Gegenpäpste mit ein, kommt man insgesamt auf 307 Päpste.
Welche Aufgaben und Kompetenzen hat der Papst?
Zu den wichtigsten Aufgaben des Papstes gehört die Leitung der Weltkirche. So darf allein der Papst neue Bistümer errichten oder aufheben, die Erlaubnis zur Bischofsweihe erteilen, sowie über Selig- und Heiligsprechungen entscheiden. Die besondere Stellung des Papstes geht unter anderem aus den Beschreibungen des ersten Vatikanischen Konzils (1869–1870) hervor: Als Stellvertreter Christi und Nachfolger Petrus‘ kommt ihm die höchste apostolische Autorität zu. Außerdem eine Unfehlbarkeit, die ihn über die gesamtkirchliche Glaubens- und Sittenlehre entscheiden lässt.