Die Konstitution über die heilige Liturgie „Sacrosanctum Concilium“ ist das erste Dokument, das vom Zweiten Vatikanischen Konzil verabschiedet wurde. Papst Paul VI.promulgierte es am 4. Dezember 1963. Die Konstitution formuliert ein theologisches Verständnis des Gottesdienstes der Kirche und stellt auf dieser Grundlage eine Reihe von praktischen Forderungen auf. In der Folge kam es in der katholischen Kirche zu einer umfassenden Liturgiereform.