Solidarität

Solidarität (lateinisch = gegenseitige Verantwortung oder Haftung) bezeichnet in der dogmatischen Theologie die Einheit der Menschen auch im Bereich von Heil und Unheil, die besagt, daß die Entscheidung jedes einzelnen Menschen für die geistig-personale Situation des Anderen und aller anderen mitbestimmend ist. Das bedeutet nicht, daß die freie Entscheidung eines Menschen durch die eines anderen ersetzt werden könnte (Stellvertretung). Diese Einheit hat mehrfache Gründe, u. a. die biologische Zusammengehörigkeit, die gemeinsame Umwelt, die geistig-personale Kommunikation, den gemeinsamen Ursprung im Schöpfungswillen Gottes, die Gemeinsamkeit im Angerufensein durch die Gnade Gottes, die Menschheit als Empfängerin der Selbstmitteilung Gottes.

Theologiegeschichtlich findet diese Solidarität besonderen Ausdruck in den Lehren von Erbsünde und Erlösung. Praktisch und spirituell ist die Solidarität gläubiger Menschen mit den Armen und Unterdrückten aller Weltanschauungen, im fürbittenden Gebet für andere, in der »anamnetischen« und »antizipierenden« Gestalt der Erinnerung der Opfer und der Verantwortung für künftige Generationen von höchster Bedeutung.

In der kath. Soziallehre wird die Solidarität als zweites wichtiges Prinzip neben der Subsidiarität und komplementär zu ihr thematisiert (II. Vaticanum GS 30). Ausgehend vom Verständnis des Menschen als eines »gesellschaftlichen Wesens« wird das Verhältnis »des Ganzen« zu »den Gliedern«, »der Glieder« gegenüber »dem Ganzen« und »der Glieder« untereinander in Einzelanalysen von Rechten und Pflichten dargestellt.

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