Sterbehilfe

Sterbehilfe, oftmals auch mit dem historisch negativ behafteten Begriff „Euthanasie“ bezeichnet, leistet, wer einen anderen bei seinem Wunsch zu sterben aktiv oder passiv unterstützt. Hilfe beim Sterben nehmen in der Regel Menschen in Anspruch, die entweder bereits unheilbar erkrankt sind, den nahen Tod vor Augen haben oder ihrem Leben aus Überdruss ein Ende setzen wollen.

Aktive und passive Sterbehilfe

  • Man spricht von aktiver Sterbehilfe, wenn nach dem Wunsch und Willen eines anderen Menschen, dessen Tod durch eine gezielte Handlung herbeigeführt wird – etwa wenn man ihm Medikamente verabreicht.
  • Unter passiver Sterbehilfe versteht man demgegenüber die Unterlassung von lebensverlängernden Maßnahmen. Sie kann vor allem in Krankenhäusern bei intensivmedizinischen Behandlungen zur Anwendung kommen.

Rechtslage

Die strafrechtliche Diskussion zum Umgang mit Sterbehilfe ist noch im vollen Gang. In Europa haben Staaten unterschiedliche Modelle zum Umgang mit dem Thema gefunden. Während in Deutschland lediglich eine passive Sterbehilfe nach eindeutiger Patientenverfügung erlaubt ist und die Suizidbeihilfe straffrei bleibt, haben Länder wie die Niederlande und Belgien liberalere Gesetze verabschiedet. Die Sterbehilfe als gewerbliche Dienstleistung stößt in Deutschland ethisch und juristisch auf Widerstände, indessen dürfen in der Schweiz Organisationen wie „Exit“ und „Dignitas“ Beihilfe zur Selbsttötung anbieten.

Sterbehilfe, Kirche, Religion

  • Die christlichen Kirchen lehnen im Allgemeinen die aktive Sterbehilfe ab. Grundlage hierfür ist das biblische Gebot „Du sollst nicht töten“ (Ex 20,13). Dem Leben eines anderen ein Ende zu setzen wird als Handlung wider die Menschenwürde und gegen den Schöpfer verstanden. Dies gilt auch für eine unterlassene Hilfe, die den Tod eines anderen zur Folge hat. Katholische wie evangelische Kirche betonen zudem die gefährlichen gesellschaftlichen Auswirkungen, die eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe mit sich bringen würde. Alte und schwerkranke Menschen sähen sich dann leicht einem äußeren Druck zu sterben ausgesetzt. Stattdessen fordern die Kirchen einen Ausbau von palliativmedizinischen Angeboten und Hospizen.
  • Eine passive Sterbehilfe wird von den Kirchen unter Umständen erlaubt. So soll einer intensivmedizinischen Lebensverlängerung um jeden Preis entgegengewirkt werden, wenn das Gehirn des Menschen schon irreparabel geschädigt ist. Spezielle „christliche Patientenverfügungen“ betonen explizit das Recht des Todkranken zu sterben.

Die Herder Korrespondenz verfolgt mit einem Dossier die gesellschaftliche Debatte zur Sterbehilfe in Politik und Kirche in Deutschland sowie in anderen Staaten und bietet ein Forum zur Diskussion verschiedener Modelle der Sterbehilfe.

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