Synagoge (griechisch = Versammlung, hebräisch »bet-ha-knesset« = Gemeindehaus). Das Versammlungshaus spielt im jüdischen Glaubensleben nach der Zerstörung des Jerusalemer Tempels 70 n.Chr. eine entscheidende Rolle. Über die Zeit des Aufkommens von Synagogen existieren unterschiedliche Hypothesen; Vermutungen weisen in die Zeit des babylonischen Exils. Die Synagoge bietet Gelegenheit zu dreimaligem täglichem Gottesdienst, zur Feier des Sabbats (Tag des Herrn) und der Festtage und zu unterschiedlichen Versammlungen. Die Synagoge als Gebäude gilt im gläubigen Judentum nicht als »sakral«; ein beliebiger Versammlungsraum wird durch die Gemeindeversammlung zur Synagoge. Zehn im religiösen Sinn volljährige Männer (»Minjan«) sind die Mindestforderung zur Bildung einer Synagoge. Für die Gottesdienste sind der Schrein der Tora und das Vorlesepult wesentlich. Die leitenden Rollen des Kantors und Rabbiners im Synagogengottesdienst gehen auf das 19. Jh. zurück. Das Reformjudentum hat die räumliche Trennung von Frauen und Männern im Synagogengottesdienst beseitigt und Rabbinerinnen zugelassen.
Schon in der Zeit der Kirchenväter kam »Synagoge« als Bezeichnung für das Judentum im Gegensatz zur Kirche (»ekklesia«) auf. Die diffamierende Polemik der Christen gegen die Synagoge geht auf das NT zurück (Antisemitismus). Immer wieder richteten sich gewalttätige Angriffe von Christen gegen die Synagogen, deren Zerstörung auch M. Luther († 1546) empfahl. Mit der Vernichtung der Synagogen in Deutschland – unter weitestgehender Teilnahmslosigkeit der christlichen Kirchen – begann 1938 das Mordprogramm der »Endlösung«. Es kann nicht übersehen und vergessen werden, daß an deren Wurzeln auch die pseudoreligiösen Kunstdarstellungen (z. B. an gotischen Kathedralen) zu finden sind, in denen die personifizierte Synagoge mit verbundenen Augen und zerbrochenem Stab der triumphierenden Kirche entgegengestellt wird.