Synode (griechisch = gemeinsamer Weg), fachliche Bezeichnung für eine kirchliche Zusammenkunft mit den Aufgaben gemeinsamer Beratung, Konsensbildung und gegebenenfalls der Entscheidungen. Ihre Anfänge gehen auf das 2. Jh. zurück. Im kirchlichen Altertum waren Synoden dauerhafte Institutionen in Diözesen und Kirchenprovinzen (z.T. nur Versammlungen von Amtsträgern, z.T. gemeinsam mit »Laien«); Synoden, auf denen faktisch die Gesamtkirche repräsentiert war, heißen »ökumenische Konzilien«.
In römisch-katholischer Sicht bedürfen Beschlüsse von Diözesansynoden und Konzilien zur Rechtskräftigkeit der Bestätigung durch den Papst. An sich bestehen keine theologischen Schwierigkeiten gegen eine kollegiale und synodale Leitung der kath. Kirche unter der Voraussetzung einer freiwilligen Reduktion des päpstlichen Jurisdiktionsprimats. Ansätze zu einer effektiven Wiederbelebung der synodalen Praxis in der katholischen Kirche (Trient, II. Vaticanum) scheiterten am röm. Zentralismus. Die sogenannte Bischofssynode ist ein reines Beratungsgremium.
Von größter Bedeutung sind die Synoden in den orthodoxen Kirchen. Auf unterschiedlichen Stufen bringen sie die ostkirchliche pneumatologische und eucharistische Ekklesiologie ereignishaft zum greifbaren Ausdruck. Ihre Entscheidungen müssen mit dem Glaubensbewußtsein der jeweiligen Kirchengemeinschaft (Diözese, Region; »Große Synode« aller Landeskirchen) übereinstimmen und werden daher von dieser bestätigt oder verworfen. – Vom französischen Calvinismus des 16. Jh. ausgehend entstanden in mehreren aus der Reformation hervorgegangenen Landeskirchen Synodalverfassungen, die im 19. und 20. Jh. rechtlich weiter ausgebaut wurden.