Theologische Erkenntnislehre: eine Grundwissenschaft der Theologie, im neueren Sinn seit Beginn des 19. Jh. entwickelt, die sich mit den formalen Regeln und Prinzipien befaßt, die bei der Gewinnung von Erkenntnis im Glauben und in dessen wissenschaftlicher Reflexion, der Theologie, zu beachten sind. Glaubenserkenntnis und theologische Erkenntnis gehören hier zusammen. Die Theologische Erkenntnislehre erörtert also die bleibende Abhängigkeit des Menschen von der göttlichen Offenbarung und von seinem bleibenden Bezogensein auf sie (Geheimnis), von der Eigenart und Unterschiedenheit der religiösen Erkenntnis im Glauben, in der Glaubenswissenschaft und in der echt menschlichen, rationalen und geschichtlichen Wahrheitserkenntnis. Sie hat einzugehen auf die materialen Quellen dieser Erkenntnis, auf die Heilige Schrift und auf die Tradition in ihrem gegenseitigen Beziehungszusammenhang. Ihr Thema ist dann das eigentliche, erste Subjekt dieser Erkenntnis, nämlich nicht das menschliche Individuum, sondern die Kirche als Glaubensgemeinschaft. Zu diesem Thema gehört das Verhältnis des einzelnen Gläubigen und Theologen (mit seiner Erkenntnis und seinem Gewissen) zur Lehre der Kirche und ihren lehramtlichen Entscheidungen (Lehramt). Schließlich hat die Theologische Erkenntnislehre die theologischen Methoden in den verschiedenen Sektionen auf ihre Sachgemäßheit hin zu überprüfen und darzulegen (historisch- kritische, spekulative, dogmatisch positive, kerygmatische und praktisch orientierte Methode usw.). Wissenschaftsorganisatorisch ist die Theologische Erkenntnislehre manchmal ein Traktat der Fundamentaltheologie.