Ein generelles Verbot für Lehrerinnen und Lehrer, religiöse Überzeugungen durch das äußere Erscheinungsbild zu bekunden, verträgt sich nicht mit der im Grundgesetz garantierten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht Ende Januar entschieden, das Urteil wurde jetzt Mitte März veröffentlicht. Damit ist auch ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen gekippt. Wie ist Ihre Meinung dazu?