Liebe Leserinnen und Leser,
mit der aktuellen Ausgabe sind nun bereits vier Leitungshefte in der neuen, blauen Aufmachung erschienen. Zeit für einen kleinen Rückblick. Den Auftakt haben wir mit dem Heft zu „Praxisanleitung in der Ausbildung“ gemacht (3_2023), vielleicht erinnern Sie sich ja noch. Nach Ihren ersten Rückmeldungen und unseren ersten Erfahrungen haben wir uns stetig weiterentwickelt. So sind manche Artikel inzwischen etwas länger geworden oder die Themen noch praxisrelevanter. Aber wie wirkt das Leitungsheft auf Sie? Würden Sie uns einer Kollegin empfehlen? Was würden Sie gern bei uns lesen – und von wem? Schreiben Sie mir gerne an bergmann@herder.de.
In der aktuellen Ausgabe haben wir etwas, das Ihnen garantiert zusagen wird. Denn am Thema Quereinstieg kommt inzwischen niemand mehr vorbei – die Verunsicherung bei Leitungen und im Team ist verständlicherweise groß. Was kann man fachfremden Kolleg:innen eigentlich zumuten? Und wie bereitet man Team und neue:n Kolleg:in darauf vor? Autorin Birgit Thurmann hat Antworten darauf (ab Seite 6) und Stephanie Henrici berichtet aus ihrem Alltag mit Quereinsteigenden (Seite 10).
Herzliche Grüße aus Freiburg
Thilo Bergmann, Chefredakteur
bergmann@herder.de
Fachkräfteverband übergibt Petition #rettetdiekitas
Ende Februar hat der Verband Kita-Fachkräfte Bayern e. V. die Petition #rettetdiekitas mit knapp 15.000 Unterstützenden an den Bayerischen Landtag übergeben. Sie fordert mehr Investitionen in die Qualität des Kita-Systems. Konkret geht es um die Flächendeckende Bereitstellung von Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräften, den Ausbau und die Vergütung von Ausbildungsplätzen, die bessere Anerkennung ausländischer Abschlüsse, einen besseren gesetzlichen Anstellungsschlüssel und kleinere Gruppen.
Werden kirchliche Träger vom Gesetz benachteiligt?
In Nordrhein-Westfalen erhalten kirchliche Träger weniger Zuschüsse von den Kommunen als andere Träger. Die Höhe der Pauschalen zur Kita-Finanzierung regelt in NRW das Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Die Diakonie Wuppertal hatte gegen ihren Zuschuss geklagt, der um drei Prozent niedriger lag als bei nichtkirchlichen Trägern. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab. Maßgeblich für die unterschiedliche Zuschusshöhe sei die größere ökonomische Leistungsfähigkeit kirchlicher Träger. Dies leite der Landesgesetzgeber daraus ab, dass Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz auch selbst Steuern erheben dürften (BVerwG 5 C 7.22 – Urteil vom 22.02.24).
Arbeitspapier informiert über Praxisanleitung
Praxisanleiter:innen sind Schlüsselpersonen am Lernort Praxis. Um den Anforderungen eines optimalen Anleitungsprozesses gerecht zu werden, sind unterstützende Rahmenbedingungen notwendig. Neben guter Qualikation der anleitenden Fachkräfte zählen dazu zeitliche und finanzielle Ressourcen. Welche Regularien zur Gestaltung von Praxisanleitung gibt es in den 16 Bundesländern und wie haben sie sich in den vergangenen Jahren entwickelt? Diesen Fragen geht eine 25-seitige Dokumentenanalyse nach, die von der Weiterbildungsinitiative und vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) als WiFF-Arbeitspapier Nr. 12 „Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen“ herausgegeben worden ist.
GEW formuliert 15 Punkte für gute Frühe Bildung
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Fachkräften hat die GEW im 15-Punkte-Papier #Mehr Pädagog:innen für die Frühe Bildung formuliert. Die Punkte zielen darauf, attraktive Arbeitsorte anzubieten, Leitung als Berufsbild zu etablieren, Karrierewege strukturell zu verankern, Fachkräfte durch gute Rahmenbedingungen zu binden, Tariflohn für alle Beschäftigten zu garantieren, Ausbildung zu stärken und Quereinstiege zu fördern, Praxisorte zu professionalisieren, Studiengänge für Lehrkräfte auszubauen, Ressourcen multiprofessioneller Teams zu nutzen, akademische Ausbildung zu fördern, ausländische Abschlüsse leichter und schneller anzuerkennen, multifunktionale Teams zuzulassen, Medienpädagogik zu fördern, in strukturelle Qualität zu investieren und eine qualitativ gute Umsetzung des Ganztagsanspruchs zu ermöglichen.
Jugendämter bieten Orientierung für die Konzeption
Kitas sind gesetzlich verpflichtet, eine Konzeption vorzulegen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Doch was braucht eine gute Konzeption? Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat eine neue Orientierungshilfe mit den Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption gemäß §§ 45 . nach dem reformierten SGB VIII aufgelegt. Darin geht es nicht nur um das Betreuungsangebot und die Ziele, sondern auch um Maßnahmen zu QM, Kinderrechten, Partizipation, Beschwerdemanagement und Buch- und Aktenführung. Ebenso thematisiert die Orientierungshilfe multiprofessionelle Teams sowie Fachkräftemangel und enthält eine hilfreiche Checkliste.