Das Einkommen von Fachpersonal im frühpädagogischen Bereich ist von verschiedenen Komponenten abhängig:
- Welche Ausbildung habe ich?
- Ist mein Arbeitgeber kommunal (und damit tarifgebunden), kirchlich (in der Regel am Tarifvertrag orientiert) oder ist er privat?
- Wie viel Berufserfahrung bringe ich mit?
- Wie sieht mein genaues Tätigkeitsfeld aus? Bin ich Gruppen- oder Einrichtungsleitung? Habe ich besondere Aufgaben?
- Habe ich den Arbeitgeber gewechselt?
Im Folgenden findet sich ein Überblick über die wichtigsten Eckdaten.
Ausbildung
Für die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher (und ebenso bei der Ausbildung in der Kinderpflege bzw. Sozialassistenz) enthalten Auszubildende kein Entgelt. Erst im einjährigen Berufspraktikum, dem sogenannten Anerkennungsjahr steht ihnen nach dem „Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes“ (TVPöD) ab dem 1. April 2022 1.652 € pro Monat zu (bzw. 1.595 € für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger). Dies gilt jedoch nur für Arbeitgeber, die tarifgebunden sind. Private Arbeitgeber zahlen in der Regel ein etwas niedrigeres Einkommen.
Entgeld nach Tarifvertrag
Für Erzieherinnen und Erzieher, die in kommunalen Kitas arbeiten, gilt der TVöD SuE. Das steht als Abkürzung für „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Sozial- und Erziehungsdienst“. In welche Stufe man eingruppiert wird, hängt von der eigenen Qualifikation sowie der Berufserfahrung ab. In der Regel erhöht sich die Stufe automatisch nach einer gewissen Anzahl von Jahren. Das Einkommen ist also auf der einen Seite von der Ausbildung bzw. Tätigkeit definiert (z.B. Erzieherin oder Erzieher, Gruppenleitung, Leitung der Einrichtung), auf der anderen Seite von der Anzahl an Jahren, die man bereits in dieser Stufe tätig ist.
Wie lange man in einer Stufe bleibt, ist in den sogenannten Stufenlaufzeiten festgehalten. Der automatische Übergang erfolgt nach folgendem Schema:
- von Stufe 1 in Stufe 2 nach einem Jahr,
- von Stufe 2 in Stufe 3 nach drei Jahren,
- von Stufe 3 in Stufe 4 nach vier Jahren,
- von Stufe 4 in Stufe 5 nach vier Jahren,
- von Stufe 5 in Stufe 6 nach 5 Jahren.
Die folgende Tabelle gibt mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2023 einen groben Überblick über die aktuellen Gehaltsperspektiven. Ab März 2023 sollen die Gehälter zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent steigen.
Entgeltgruppe |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
S3 (Kinderpflegerin/
Kinderpfleger) |
2.572 € |
2.757 € |
2.929 € |
3.086 € |
3.159 € |
3.245 € |
S8a (Erzieherin/ Erzieher) |
2.932 € |
3.142 € |
3.360 € |
3.566 € |
3.768 € |
3.980 € |
S11b (Sozialarbeiterin/
Sozialarbeiter) |
3.305 € |
3.543 € |
3.710 € |
4.137 € |
4.470 € |
4.670 € |
S12 (Leitung ab 40 Plätzen) |
3.361 € |
3.603 € |
3.933 € |
4.200 € |
4.533 € |
4.700 € |
Auch je nach Bundesland der Einrichtung unterscheiden sich die Verdienste von pädagogischen Fachkräften in Deutschland noch einmal deutlich. In der folgenden Tabelle findet sich das mittlere Gehalt von Erzieherinnen und Erziehern in der Kita sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in den jeweiligen Bundesländern aus dem Jahr 2022. Erzieherinnen und Erzieher verdienen in Rheinland-Pfalz am meisten (3.458 €) und am wenigsten verdienen sie in Mecklenburg-Vorpommern (2.689 €). Währenddessen verdienen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Hessen am meisten (3.926 €) und in Thüringen am wenigsten (3.084 €). Auf Gesamtdeutschland berechnet liegt das mittlere Einkommen von pädagogischen Fachkräften im Jahr 2022 bei 3.305 €.
Bundesland |
Erzieherin/
Erzieher (S8a) |
Sozialarbeiterin/
Sozialarbeiter (S11b) |
Baden-Württemberg |
3.382 € |
3.885 € |
Bayern |
3.226 € |
3.834 € |
Berlin |
3.187 € |
3.478 € |
Brandenburg |
3.048 € |
3.216 € |
Bremen |
3.270 € |
3.700 € |
Hamburg |
3.230 € |
3.681 € |
Hessen |
3.438 € |
3.926 € |
Mecklenburg-Vorpommern |
2.689 € |
3.114 € |
Niedersachsen |
3.278 € |
3.784 € |
Nordrhein-Westfalen |
3.361 € |
3.888 € |
Rheinland-Pfalz |
3.458 € |
3.814 € |
Saarland |
3.396 € |
3.899 € |
Sachsen-Anhalt |
3.062 € |
3.281 € |
Sachsen |
3.099 € |
3.230 € |
Schleswig-Holstein |
3.186 € |
3.808 € |
Thüringen |
3.031 € |
3.084 € |
Die großen gemeinnützigen und kirchlichen Träger haben teilweise eigene Tarifverträge oder orientieren sich am TVöD SuE (z.B. Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband). So liegt das Einstiegsgehalt einer Erzieherin bzw. eines Erziehers beim Paritätischen ab dem 1. Januar 2022 bei 2.979 € und geht bei gleichbleibender Tätigkeit bis 3.641 €.
Private Arbeitgeber
Private Träger von Kitas sind nicht an Tarifverträge gebunden, das Gehalt ist also Verhandlungssache. Ebenso auch die Anzahl der Urlaubstage, Sonderzahlungen und mehr. Allerdings orientieren sich viele am TVöD und die große Nachfrage nach Erzieherinnen und Erziehern gibt eine gute Verhandlungsgrundlage für das pädagogische Personal. Vor Gehaltsverhandlungen empfiehlt es sich, sich gut zu informieren und auch im Gespräch z.B. die Daten aus dem TVöD zur Hand zu haben. Argumentieren Sie immer mit Ihrer Leistung, besonderen Fortbildungen oder Schwerpunkten, die Sie sich erarbeitet haben. Geben Sie sich nicht mit dem ersten Angebot zufrieden. Das signalisiert nur eine grundsätzliche Bereitschaft zur Einigung, ist aber noch nicht das Beste, was man Ihnen bieten kann. Und behalten Sie die Nerven und Ihr Selbstbewusstsein. So erreichen Sie hoffentlich ein Gehalt, das Ihrer Leistung und Ihren Vorstellungen entspricht.
Ihr Gehalt passt sich bei privaten Trägern in der Regel nicht automatisch an die Anzahl an Dienstjahren an. Deswegen muss man bei privaten Trägern in regelmäßigen Abständen (ca. alle zwei bis drei Jahre) um eine Gehaltsanpassung bitten. Ändert sich Ihre Tätigkeit (z.B. Sie übernehmen die Gruppenleitung oder werden stellvertretende Einrichtungsleitung) sollten Sie ebenfalls um eine Anpassung Ihres Gehaltes bitten.
Literatur: