Vorausgesetzt werden in der Regel ein Mittlerer Schulabschluss und/oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger/Kinderpflegerin oder Sozialassistent/Sozialassistentin) oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifizierung. Die Gestaltung der Ausbildung variiert von Bundesland zu Bundesland.
Je nach Fachschule kann die Ausbildung sich unterschiedlich gestalten: In der Regel schließt sich einer 2-jährigen fachtheoretischen Ausbildung ein 1-jähriges Berufspraktikum an, das sogenannte Anerkennungsjahr. Alternativ hierzu gibt es die integrative Ausbildungsform mit der Dauer von drei Jahren an einer Fachschule und darin enthaltenen Praxisphasen.
Die Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich – der Ausbildungszeitraum verlängert sich dadurch entsprechend.
Dank des neuen gesellschaftlichen Stellenwertes der frühkindlichen Bildung gibt es seit einigen Jahren mit kindheitspädagogischen Studiengängen auch eine akademische Ausbildungsform, die für eine berufliche Tätigkeit in Kitas qualifiziert. Das Studium zum staatlich anerkannten Kindheitspädagogen dauert in der Regel 6-7 Semester und schließt mit dem Bachelor of Arts ab. Im Anschluss daran kann der Einstig in das Berufsleben erfolgen oder ein forschungsorientierter Master-Studiengang belegt werden.
Welche Form der Ausbildung die richtige ist, entscheiden Bewerberinnen und Bewerber anhand Ihrer Qualifikationen und Präferenz.
Auch ein Quereinstieg in den Beruf ist möglich und eignet sich für Menschen, die sich beruflich neu orientieren möchten oder aus einer Familienphase und ihrer damit verbundenen pädagogischen Tätigkeit eine berufliche Qualifikation machen möchten. Voraussetzung für Quereinsteiger sollte selbstverständlich ein großes Interesse an der Arbeit mit Kindern, sowie ein großes Maß an Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Organisationsgeschick sein. Auch hier sind die Möglichkeiten für die Weiterbildung zur Erzieherin von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In der Regel gilt jedoch: je höher der Berufsabschluss, desto leichter der Quereinstieg in den Job als Erzieherin oder Erzieher. Eine staatliche Anerkennung zur Erzieherin und zum Erzieher kann auch nach erfolgreich abgeschlossener Schulfremdprüfung nach Selbststudium und absolviertem Anerkennungsjahr erlangt werden. Auch hier richten sich die Zulassungsvoraussetzungen nach den jeweiligen Schulabschlüssen und Erfahrungen im pädagogischen Bereich.