Akut kranke Kinder
Husten, Schnupfen, Fieber, Erbrechen oder Durchfall: Diese Symptome tauchen in der Kita in regelmäßigen Abständen bei den Kindern auf. Auch wenn Eltern die Erkrankung für harmlos halten: Kranke Kinder gehören nicht in die Kita, sondern nach Hause und gegebenenfalls ins Bett. Eltern stehen unter Druck, wenn ihr Kind krank ist, da sie oft keine alternative Betreuungsmöglichkeit haben und selbst unter Zeitdruck bei der Arbeit stehen. Auch wenn Sie Verständnis für die Eltern haben, sollten Sie klar handeln: Erkrankt ein Kind tagsüber, sollten die Eltern es vorzeitig abholen.
Chronisch kranke Kinder
Aber auch chronisch kranke Kinder gibt es in fast jeder Einrichtung, z.B. weil sie allergisch auf bestimmte Stoffe reagieren, unter Asthma leiden oder schwerwiegendere Erkrankungen haben (z.B. angeborenen Herzfehler). Diese Kinder dürfen und sollen Teil der normalen Gruppen sein, brauchen aber ein gewisses Maß an erhöhter Aufmerksamkeit, je nach Art und Dauer der Krankheit. Auf Notfälle müssen Sie dann vorbereitet sein und das Know-how, die Mittel und die Erlaubnis haben, um dem Kind im Ernstfall ein Medikament verabreichen zu dürfen. Bei chronisch kranken Kindern ist eine noch engere Zusammenarbeit mit den Eltern notwendig.
Gabe von Medikamenten
Das Verabreichen von Medikamenten an chronisch kranke Kinder ist in Deutschland nicht einheitlich geklärt. Deshalb sollten Sie in jedem Fall mit allen Beteiligten (Kita-Leitung, Gruppenleitung, Eltern, Kinderarzt) entsprechende individuelle Regelungen treffen. Um sich und Ihre Einrichtung zu schützen, sollten Sie alle Regelungen und Absprachen (z.B. auch von Seiten des Arztes zur Gabe eines Medikaments) immer schriftlich festhalten und von allen Beteiligten unterschreiben lassen.
Wird ein Kind akut krank, sollten Sie umgehend die Eltern informieren, auf die Gabe von Medikamenten aber verzichten.
Infektionsschutzgesetz
Wie Sie mit ansteckenden Krankheiten in der Kita umgehen müssen, regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei Lausbefall und ansteckenden Krankheiten (z.B. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten) darf das Kind die Einrichtung so lange nicht mehr besuchen, bis ein Arzt attestiert, dass es nicht mehr ansteckend ist. In bestimmten Fällen muss das Gesundheitsamt benachrichtigt werden, das dann weitere Maßnahmen vorschreiben kann (z.B. dass Sie alle Eltern informieren müssen). Wann das genau der Fall ist und wie Sie Meldung erstatten sollten, erfahren Sie am besten bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt.