Arbeitszeugnis in der Kita

Spätestens wenn ein Arbeitsverhältnis endet, kommt Ihnen als Leitung die Aufgabe zu, ein Arbeitszeugnis zu verfassen. Was darin unbedingt stehen muss, welche Fallstricke beim Schreiben lauern und wie Sie den sprachlichen Geheimcode entschlüsseln, erfahren Sie hier.

Arbeitszeugnis Kindergarten
© I-vista - pixelio.de

Wer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Die Gründe, warum eine Fachkraft die Kita oder Krippe verlässt, können vielfältig sein: Vielleicht will sie sich mehr der Familienarbeit zu Hause widmen oder sie strebt eine Leitungsverantwortung in einer anderen Einrichtung an. Auch dass Erwartung und Realität im pädagogischen Alltag aufeinanderprallen, kann vorkommen. Ob eine langjährige und geschätzte Mitarbeiterin, ein Praktikant oder ein Neuzugang, der sich nicht in das Team einfügen konnte: Alle haben ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Aber: Nicht immer muss die Fachkraft die Einrichtung verlassen, um ein Zeugnis zu erhalten. Bei Elternzeit, Träger- oder Leitungswechsel steht ihr auf Wunsch auch ein Zwischenzeugnis zu.

Was steht in einem Arbeitszeugnis?

Enthält ein einfaches Zeugnis nur die Personalien, die Dauer der Anstellung sowie die neutrale Auflistung der Arbeitsaufgaben, besteht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis in der Regel aus folgenden Bestandteilen:

  • Überschrift (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Praktikumszeugnis etc.)
  • Einleitung: Name, Geburtsdatum/-Ort, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Funktion, z. B.: Maria Müller, geboren am 10.08.1990 in München, war vom 01.03.2016 bis zum 30.11.2017 mit 20 Stunden wöchentlich in unserer Einrichtung als Erzieherin tätig.
  • kurze Vorstellung der Einrichtung (Größe, Altersstruktur, Träger, Leitbild etc.)
  • Auflistung oder Beschreibung der ausgeführten Aufgaben
  • Bewertung der Leistung und des Verhaltens (gegenüber Kindern, Eltern, Kolleg(inn)en etc.)
  • Abschlussformel und Dank, z. B.: Wir bedauern sehr, dass Maria Müller unsere Einrichtung auf eigenen Wunsch verlässt. Wir danken ihr für ihre stets sehr wertvolle Arbeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg sowie persönlich alles Gute.
  • Datum und Unterschrift

Arbeitszeugnis = Geheimcode?

Grundsätzlich können Arbeitszeugnisse ganz frei formuliert werden, um den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin individuell zu bewerten. Da ein Zeugnis jedoch keine negativen Formulierungen enthalten darf und die Leistungsbewertung trotzdem in sich stimmig und eindeutig für den Leser erkennbar sein muss, ist unbedingt auf eine genaue Sprache zu achten. Deshalb helfen einige Standardformulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden und sich gegen mögliche Klagen abzusichern.

sehr gut stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
gut stets zu unserer vollen Zufriedenheit
befriedigend zu unserer vollen Zufriedenheit bzw. stets zur Zufriedenheit
ausreichend zur Zufriedenheit
mangelhaft überwiegend/meist zu unserer Zufriedenheit
ungenügend hat sich stets bemüht/hat zu unserer Zufriedenheut zu erledigen versucht

No-Gos bei Arbeitszeugnissen

Gerade wenn das Verhältnis der Fachkraft zur Leitung oder zum Team von Konflikten geprägt war oder gar eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden musste, fällt das Schreiben eines Arbeitszeugnisses schwer. Als Leitung dürfen Sie sich jedoch nicht von persönlichem Groll leiten lassen, sondern sind rechtlich verpflichtet, ein richtiges und wohlwollendes Arbeitszeugnis zu schreiben. Im Klartext bedeutet das, dass Sie positive Formulierungen wählen und sich auf die Stärken der scheidenden Fachkraft besinnen sollten. Doppeldeutige Formulierungen, die Ihre ehemalige Mitarbeiterin bewusst in einem schlechten Licht erscheinen lassen, sind nicht erlaubt. Genauso haften Sie aber gegenüber dem neuen Arbeitgeber, falls Sie falsche Aussagen zugunsten des Mitarbeiters machen.

Nicht in ein Arbeitszeugnis gehören:

  • negative Formulierungen
  • unwahre Aussagen
  • private Vorkommnisse
  • Krankentage, Gesundheitszustand
  • sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers
  • Schwangerschaft/Mutterschutz
  • Hinweis, dass der Fachkraft fristlos gekündigt wurde (stattdessen neutral: Das Arbeitsverhältnis endete am …)

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