Römisch-Katholische Kirche
Nach katholischem Verständnis existieren sieben heilige Sakramente. Die Sakramente werden nur katholischen Gläubigen gespendet. Die römisch-katholische Kirche ist der Auffassung, dass Jesus selbst im Sakrament handelt und gegenwärtig ist. Die Sakramente sind sein göttliches Gnadengeschenk an die Gläubigen.
Einordnung, Ziel und Gültigkeit der Sakramente
Während das Ursakrament Jesus ist, stellt die Kirche laut dem Papst das „allumfassende Heilssakrament“ dar. Taufe, Firmung und Eucharistie werden auch Sakramente der Initation genannt, weil sie der Startschuss ins christliche Leben sind. Beichte und Krankensalbung zählen zu den Sakramenten der Heilung.
Ein Sakrament ist erst dann gültig, wenn Form, Materie und Intention stimmen. Materie beschreibt die eigentliche sakramentale Handlung. Die Form ist zum Beispiel die Taufformel. Die Intention meint den Willen und die gute Absicht des Spenders und des Empfängers.
Die Ziele der Sakramente sind:
- Heiligung des Menschen
- Aufbau des Leibes Christi (die Kirche)
- Verehrung Gottes
Taufe
Die Taufe ist das erste und sehr grundlegende Sakrament, da sie „heilsnotwendig“ ist. Erst durch die Taufe ist man in die Gemeinschaft der heiligen Kirche aufgenommen und darf erst dann auch alle anderen Sakramente empfangen. Man könnte die Taufe auch das Tor zum Empfang der anderen sechs Sakramente und zu einem Leben mit dem heiligen Geist nennen. Der Täufling wird entweder von einem Priester oder einem Diakon mit dem Kreuz bezeichnet – hier darf nur geheiligtes Taufwasser verwendet werden. Außerdem werden Lesungen vorgetragen, wie z.B. das Evangelium von der Taufe des Herrn. Gegen Ende der Zeremonie folgen die Ölsalbung des Täuflings und der Taufexorzismus, also die Absagung des Bösen.
Eucharistie
Die Eucharistiefeier ist ein zentraler Bestandteil der heiligen Messe. Sie erinnert an das letzte Abendmahl Jesu vor seiner Kreuzigung und anschließender Auferstehung. Die katholische Kirche lehrt die Realpräsenz Jesu Christi in den Gestalten von Brot und Wein (siehe Matthäus 26: „Das ist mein Leib“; „Das ist mein Blut“). Durch die Zeremonie wird das Brot in den heiligen Leib Christi und der Wein in Jesu Blut verwandelt. Es bedeutet daher, Jesus Christus persönlich zu begegnen. Die Eucharistie ist deshalb so fundamental, weil alle anderen Sakramente mit ihr zusammenhängen und weil sie die Gläubigen an den neuen Bund zwischen Gott und dem Menschen erinnert, der die Sündenvergebung möglich gemacht hat.
Firmung
Beim Fest der Firmung sind die Firmlinge ca. 14 Jahre alt. Sie sind dann alt genug, um das Sakrament der Taufe, das sie nach der Geburt erhalten haben, mit vollstem Bewusstsein zu bestätigen. Die Firmung wird als Gabe der Kraft des Heiligen Geistes für den Gläubigen verstanden. In der katholischen Kirche gibt es drei Schritte, die zur vollen Aufnahme in die heilige Kirche getan werden: die Kindertaufe, die Erstkommunion und die Firmung. Mit der Firmung ist der Prozess abgeschlossen, und der Firmling erhält alle Rechte und Pflichten innerhalb der Glaubensgemeinschaft.
Taufe, Firmung und Weihesakrament dürfen nicht wiederholt werden, sondern sind einmalig. Die Firmung darf nur von einem Bischof oder einem Priester durchgeführt werden.
Bußsakrament (Beichte)
Die Beichte ist ein Sündenbekenntnis eines Gläubigen vor einem Priester, dem sogenannten Beichtvater. In der katholischen Kirche sind alle Getauften zur häufigen Beichte angehalten, besonders in den Bußzeiten der Kirche und vor den hohen Festtagen. Für die Buße gibt es fünf Voraussetzungen: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung.
Die sakramentale Lossprechung, also der Zuspruch der Sündenvergebung kann nur durch einen Priester geschehen. Dieser handelt „in persona Christi“ und vergibt die Sünden des Betroffenen im Namen Christi zumeist mit den Worten „Deine Sünden sind dir vergeben“ oder „Ich spreche dich los von deinen Sünden.“. Der Priester kann dem Beichtenden eine angemessene Buße zur Genugtuung für seine Sünden auftragen. Das kann beispielsweise ein Gebet sein oder eine Tat der Nächstenliebe.
Ehe
In der römisch-katholischen Kirche zählt die Ehe seit dem Jahr 1139 als Sakrament. Hier spenden sich die Ehepartner durch den Ehebeschluss gegenseitig das Sakrament. Bischöfe definieren die sakramentale Ehe als „die eheliche Gemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die durch Glauben und Taufe am Leben Christi teilhaben und in die Kirche eingegliedert sind“. Als wesentliche Eigenschaften der Ehe werden die Einheit (Treue, Einpaarigkeit und Heterosexualität) und die Unauflöslichkeit der Ehe gesehen.
Eine kirchliche Eheschließung ist nur gültig, wenn die Partner keinem Ehehindernis (z.B. Religionsverschiedenheit) unterliegen, keine Ungültigkeitsgründe wie z. B. Konsensmängel oder Willensmängel vorliegen und die kirchlichen Formvorschriften eingehalten werden. Die Formpflicht verlangt, dass der trauungsberechtigte Geistliche (Priester oder Diakon mit Trauungserlaubnis des Bischofs) im Beisein von zwei Zeugen den Ehekonsens erfragt.
Eheleute, die in einer gültig geschlossenen und vollzogenen sakramentalen Ehe miteinander verbunden sind, können zwar getrennt leben, eine Scheidung ist aber nach kirchlicher Lehre nicht möglich. Eine Wiederheirat zivilrechtlich Geschiedener ist demzufolge grundsätzlich ausgeschlossen.
Weihesakrament
Durch das Weihesakrament erhält der Geweihte die Vollmacht und Sendung, im Namen Christi für die Kirche zu leben und zu wirken. Die Weihe hat drei Stufen: den Diakonat (Diakonweihe), den Presbyterat (Priesterweihe) und den Episkopat (Bischofsweihe). Die Weihe führt zur Aufnahme in den Klerus und zur Inkardination (Aufnahme eines römisch-katholischen Klerikers zu einer ihm übergeordneten Instanz innerhalb der Kirche, also Diözese oder Ordensgemeinschaft).
Eine Weihe darf nur durch einen Bischof gespendet werden. Die Weihe zum Bischof darf allerdings nur unter der Erlaubnis des Papstes erfolgen. Der Empfänger muss männlich und getauft sein, außerdem muss er von der Kirche in das jeweilige Amt berufen worden sein.
Krankensalbung
Unter der Krankensalbung versteht man die Handauflegung, die Ölsalbung und den Zuspruch der Sündenvergebung, den ein Priester einem Kranken spendet. Die Krankensalbung soll den Betroffenen ermutigen und ihn an Gottes Barmherzigkeit erinnern. Dieses Sakrament hat eine sündenvergebende Wirkung und der Kranke wird mit dem Leiden Jesu und seiner Auferstehung verbunden.
Zur Salbung spricht der Priester die Einsetzungsworte: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“
Evangelische Kirche
In der evangelischen Kirche existieren nur zwei Sakramente – die Taufe und das Abendmahl.
Taufe
Auch in der evangelischen Kirche wird die Taufe als Aufnahme in die Gemeinde verstanden. In der Regel ist die Kindestaufe in der evangelischen Kirche verbreitet. Das Ritual geht auf die Taufe Jesu durch Johannes den Täufer zurück. Die Eltern und Paten bejahen stellvertretend die Taufe, bestätigen dies mit dem Glaubensbekenntnis und antworten auf die Frage, ob sie das Kind auch im christlichen Glauben erziehen, mit „Ja, mit Gottes Hilfe!“. Der Täufling erhält einen Taufspruch, der in im Leben begleiten soll. Zudem wird eine Taufkerze entzündet. Zum Schluss erfolgt die Segnung des Täuflings, der Eltern und Paten.
Abendmahl
Ähnlich wie nach katholischem Verständnis wird das Abendmahl im Gedenken an Jesu letztes Abendmahl mit seinen Jüngern gefeiert. Im lutherischen Verständnis bedeutet das Abendmahl eine leibliche Präsenz von Christi Leib und Blut. Die reformierte Kirche sieht die Elemente (Brot und Wein) als Symbole und Zeichen für eine geistliche Realpräsenz Christi im Wort und Glauben. Die Elemente werden also nicht „gewandelt“.
In einigen evangelischen Freikirchen geht man überhaupt nicht von einer geistlichen oder realen Präsenz Christi aus, das Abendmahl wird hier nur symbolisch gefeiert. Hier wird mehr der Gemeinschaftscharakter betont – so ist auch jeder Gläubige berechtigt, das Abendmahl auszuteilen.