Manuskripte müssen als Word- und PDF-Datei an Stefan Heid oder einen der anderen Herausgeber geschickt werden. Sie dürfen nicht gleichzeitig einer anderen Zeitschrift angeboten werden. Eingegangene Manuskripte werden doppelt begutachtet und auf dieser Basis angenommen oder abgelehnt. Es sollte sich um wissenschaftlich fundierte, das heißt auf eigenständigem Quellenstudium beruhende Arbeiten vorzüglich aus dem Gebiet der Kirchengeschichte und Christlichen Archäologie handeln. Ein Rom- bzw. Italienbezug ist erwünscht, aber nicht notwendig. Mit wenigen Ausnahmen wird nur in deutscher Sprache veröffentlicht; anderssprachige Beiträge werden gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt.
Gestaltung
Wird ein Aufsatz angenommen, muss er vom Autor nach den Wünschen der Herausgeber bearbeitet und redigiert werden. Über die formale Gestaltung und Zitationsweise kann man sich anhand der letzten Nummern der Zeitschrift ein Bild verschaffen. (Musterseite) Außerdem gibt ein Merkblatt die wichtigsten Kriterien an.
Abbildungen sollen grundsätzlich digitalisiert eingereicht werden, und zwar als Einzeldateien, nicht in andere Dokumente eingebettet. Ansonsten möge man sich an die hier kurz zusammengestellten Richtlinien halten.
Serviceleistungen und Honorare für Autoren
Die Autoren der Römischen Quartalschrift erhalten keine Sonderdrucke, wohl aber ein PDF ihres Beitrags und 30 Belegexemplare des jeweiligen Heftes. Wenn rechtzeitig angekündigt, können von den Autoren weitere Hefte zum Sonderpreis vorbestellt werden. Autoren der RQ erhalten alle Supplementbände der RQ zum Rabatt. Die Stiftung zur Förderung des Römischen Instituts der Görres-Gesellschaft fördert Jungautoren und Nachwuchswissenschaftler mit bis zu 200,- Euro pro Aufsatz.