Zu den neuen Seligen dieses Jahres gehört seit dem 19. September 2010 John Henry Newman (1801-1890). Daß der Papst ihn am Ende seiner viertägigen Reise nach Großbritannien selbst seliggesprochen und diesen Akt nicht (wie bisher) delegiert hat, wurde als Zeichen der persönlichen Wertschätzung Benedikts XVI. für den "Kirchenlehrer der Moderne" gewertet, der vor Tony Blair der prominenteste Konvertit Englands ist.
Aus Anlaß von Newmans 100. Todestag berichtete Kardinal Joseph Ratzinger 1990, er sei im Januar 1946 als Seminarist in Freising zusammen mit seinen Kommilitonen vom älteren Studiengenossen Alfred Läpple, der damals seine vor dem Zweiten Weltkrieg begonnene Doktorarbeit über das Gewissen bei Newman abschloß, in dessen Gedankenwelt eingeführt worden. Gottlieb Söhngen, sein Doktorvater, und Heinrich Fries verstärkten die Faszination des englischen Theologen und Universalgelehrten. Die Begegnung mit Newman sollte für den jungen Seminaristen entscheidend werden.
"Newmans Lehre vom Gewissen", so Ratzinger im Rückblick, "wurde für uns damals zu einer wichtigen Grundlegung des theologischen Personalismus, der uns alle in seinen Bann zog. ... Wir hatten den Anspruch einer totalitären Partei erlebt, die sich selbst als die Erfüllung der Geschichte verstand und das Gewissen des einzelnen negierte ... So war es für uns befreiend und wesentlich zu wissen, daß das Wir der Kirche nicht auf dem Auslöschen des Gewissens beruhte, sondern genau umgekehrt sich nur vom Gewissen her entwickeln kann. Gerade weil Newman die Existenz des Menschen vom Gewissen her, das heißt im Gegenüber von Gott und Seele deutete, war aber auch klar, daß dieser Personalismus kein Individualismus ist und daß die Bindung an das Gewissen keine Freigabe in die Beliebigkeit hinein bedeutet - das Gegenteil ist der Fall."
Newman konvertierte aus Gewissensgründen im Alter von 44 Jahren. Das Mißtrauen, das ihm sowohl von Katholiken als auch von Anglikanern entgegenschlug ("Leben unter der Wolke") wich erst dank seiner "Apologie" (1864), einer Art Rechenschaftsbericht über seinen Glaubensweg. Papst Leo XIII. schlug massive kurieninterne Bedenken, Newman sei "zu liberal", aber auch gezielt gestreute, verleumderische Gerüchte in den Wind, als er ihn 1879 zum Kardinal ernannte ("il mio cardinale"); er war entschlossen, "indem ich Newman ehren würde, die Kirche zu ehren." Das rote Birett für einen Konvertiten als ekklesiale Anerkennung zu Lebzeiten, die Seligsprechung als postume Bestätigung!
Was läßt sich von John Henry Newman lernen? Vor allem Mut zum Gewissen. Berühmt und viel zitiert ist eine Passage aus seinem "Brief an den Herzog von Norfolk" (1874), in dem er den Primat des Gewissens betont: "Wenn ich ... einen Toast auf
die Religion ausbringen müßte, würde ich auf den Papst trinken. Aber zuerst auf das Gewissen. Dann erst auf den Papst." Der Trinkspruch wirkt dramatischer, als er klingt; denn er spricht, wie Karl Rahner SJ betonte, lediglich "eine absolute Selbstverständlichkeit" aus. "Der katholische Christ", so Rahner im September 1978 in Freiburg am Ende der ersten internationalen Newman-Tagung auf deutschem Boden, "wird sagen: Aus der letzten Lebensentscheidung eines Gewissens heraus akzeptiere, anerkenne ich diese objektive Lehrautorität der katholischen Kirche als eine äußere, aber sinnvolle, notwendige, von Gott gewollte Norm meines Gewissens, aber die Anerkennung dieser objektiven Norm ist selbstverständlich noch einmal meine eigene, auf meine eigene Rechnung und Gefahr durchzuführende Gewissensentscheidung. Man kann das Gewissen nie gleichsam an einen anderen abgeben und abliefern."
Seit Thomas von Aquin ist diese "Selbstverständlichkeit" gute alte Tradition. Natürlich muß das Gewissen geschult werden. Es bedeutet gerade nicht Willkür oder Wunschdenken. Aber es kann eben auch durch keine andere Instanz ersetzt werden - außer um den Preis der Sünde. In England wie in Deutschland standen und stehen Katholiken stets unter dem Generalverdacht, ultramontan, also "romhörig", und damit zu einer eigenen Gewissensentscheidung gar nicht erst fähig zu sein. Sie leben tatsächlich in einer Spannung, die sich in Newmans Lebensgeschichte und erst recht in seinem theologischen Weg spiegelt: Was tue ich, wenn mir mein Gewissen etwas anderes nahelegt, ja befiehlt als die offizielle Lehre der Kirche?
John Henry Newman ehren heißt auch, von seinen Überzeugungen lernen. "Über dem Papst als Ausdruck für den bindenden Anspruch der kirchlichen Autorität", heißt es im Kommentar zur Nummer 16 der Pastoralkonstitution "Gaudium et spes" des letzten Konzils, "steht noch das eigene Gewissen, dem zuallererst zu gehorchen ist, notfalls auch gegen die Forderung der kirchlichen Autorität." Der Verfasser des Kommentars, ein Konzilstheologe, ist heute Papst. Man muß keine dramatischen Situationen heraufbeschwören. Aber die Enzyklika "Humanae vitae" (1968) etwa hat unzählige Katholiken in schwere Gewissenskonflikte gestürzt, deren Lösung die deutschen Bischöfe in der Königsteiner Erklärung der persönlichen Entscheidung anvertrauten. Man kann auch an das jahrelange Ringen deutscher Bischöfe mit Papst Johannes Paul II. denken, das schließlich zum Ausstieg aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung führte. Bischof Franz Kamphaus hat darunter sehr gelitten.
Mit seiner Konzeption der Gewissenstheologie ging John Henry Newman "einen entscheidenden Schritt auf die Neuzeit zu", resümiert der Freiburger Fundamentaltheologe Magnus Striet: "Newman erkennt damit entschieden die in der menschlichen Person als solcher gründende Würde an, die deshalb auch - das Zweite Vatikanische Konzil wird ihm hierin folgen - eine Würde des irrenden Gewissens kennt. Newman denkt Religionsfreiheit nicht mehr auf der Linie des Toleranzgebotes. Sondern er sieht, daß dem Gewissen, weil es Ausdruck der Personwürde des Menschen ist, ein absoluter Primat zukommt."