Fünfzig Jahre Amnesty International

Im Mai 1961 wurde "Amnesty International" gegründet. Nikolaus Klein, langjähriger Chefredakteur der mit Ende Dezember 2009 eingestellten Schweizer Jesuitenzeitschrift "Orientierung", gibt einen Überblick über die Geschichte der Organisation und beleuchtet aktuelle Konfliktfelder und Diskussionsschwerpunkte.

Die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty International feiert dieses Jahr ihr fünfzigjähriges Bestehen. Als ihr Gründungsdatum gilt gemeinhin der 28. Mai 1961. An diesem Sonntag erschien in der Londoner Sonntagszeitung "The Observer" ein ganzseitiger Beitrag mit dem Titel "Die vergessenen Gefangenen", in dem der Verfasser, der Londoner Anwalt Peter Benenson (1921-2005), sich in seinem ersten Satz direkt an die Leser wandte:

"An jedem beliebigen Tag der Woche können Sie ihre Zeitung aufschlagen, und sie werden einen Bericht über jemanden finden, der in irgendeinem Land gefangengenommen, gefoltert oder hingerichtet wird, weil seine Meinungsäußerungen oder seine Religion für seine Regierung nicht akzeptierbar sind. Mehrere Millionen von Menschen sind deshalb in Haft - nicht nur jenseits des Eisernen Vorhanges und des Bambusvorhanges. Ihre Zahl wächst ständig. Der Zeitungsleser fühlt sich hilflos und elend. Wenn dieses Gefühl des Abscheus auf der ganzen Welt zu einer gemeinsamen Aktion vereint werden könnte, wäre es möglich, etwas Wirksames zu tun."1

Es begann mit einer Briefaktion

Im weiteren wurden im Beitrag acht politische Gefangene in Kurzporträts vorgestellt. Den Lesern wurde vorgeschlagen, mit Briefen von den verantwortlichen Regierungen die Amnestierung und Freilassung der acht Genannten zu fordern. Zeitgleich mit der Veröffentlichung im "Observer" erschien Peter Benensons Aufruf im "New York Herald Tribune", in "Die Welt", im "Journal de Genève", im dänischen "Politiken" und im schwedischen "Dagbladet". In den folgenden Tagen wurde der Text weltweit von 30 Zeitungen nachgedruckt.

Der Anwalt Peter Archer, der Peter Benensons Aufruf vom 28. Mai 1961 unterstützt hatte und der zu den Mitbegründern von Amnesty International gehört, beschrieb später, wie die Initiatoren von der Reaktion der Leser überrascht waren:

"Wir hatten die intellektuelle Kapazität und das Gewissen der Öffentlichkeit unterschätzt. Der Appell im Observer brachte uns eine Flut von Angeboten von Leuten in Büros, Schulen, Kirchengemeinden und Fabriken ein. Und hier fand Amnesty ihre stärkste moralische Unterstützung. Da es unser Ziel war, nicht für Ideologien und Theorien, sondern für Menschen zu arbeiten, war das Mittel zum Zweck die Organisierung dieser Unterstützung. Wir richteten ein Netz von Ortsgruppen ein."2

Die berechtigte Erwartung, mit ihrem Engagement eine Wirkung erreichen zu können, bewegte viele Menschen, an der Briefaktion teilzunehmen. Darüber hinaus sahen sich einzelne veranlaßt, ausschließlich ihnen bekannte Fälle von Menschenrechtsverletzungen und "vergessenen Gefangenen" den Initiatoren mitzuteilen und sie um deren Unterstützung zu bitten.

Aber nicht nur die Hoffnung, mit ihrem Einsatz erfolgreich zu sein, war für viele der Grund, sich an der Aktion vom 28. Mai 1961 zu beteiligen. Den Initiatoren des Aufrufs war es durch die Auswahl und die Präsentierung der acht "vergessenen Gefangenen" gelungen, die Motivation für ihre Aktion glaubwürdig und eindeutig darzustellen: Unbeschadet der politischen, kulturellen und religiösen Unterschiede sollte den genannten Gefangenen geholfen werden, weil die Initiatoren der Überzeugung waren, daß die Menschenrechte universal gelten und unteilbar sind. Deshalb seien die Menschenrechte den involvierten Regierungen gegenüber nicht verhandelbar und müßten uneingeschränkt eingefordert werden.

Engagement mittels "Adoption"

Die damit gegebene Neutralitätspflicht sahen die Initiatoren in der von ihnen praktizierten Regel "The Three" gewährleistet: Jede Briefaktion sollte jeweils drei Gefangenen gleichzeitig, nämlich einem Gefangenen aus dem Ostblock, einem zweiten aus den westlichen und schließlich einem dritten aus den blockfreien Staaten zugute kommen. Diese "Neutralitäts-Maxime" wurde durch zwei zusätzliche Regeln abgestützt: Bei jeder Aktion sollten sich die Briefschreiber auf die "Allgemeine Menschenrechtserklärung" (1948) und die völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtskonventionen berufen. Außerdem sollten die Gefangenen, für die sich eine Gruppe engagieren wollte, nicht aus dem Land der Aktivisten, sondern aus Drittstaaten stammen. Neben den Interventionen um Freilassung der "Gewissensgefangenen" bei den jeweiligen Regierungen gehörte es zu den Aufgaben der jeweiligen Gruppe, mit den Gefangenen brieflich den direkten Kontakt zu suchen. Im Jargon der Amnesty International-Ortsgruppen heißt dieses bis heute den Regelfall bildende Engagement "Adoption".

Die erste Amnesty-Sektion außerhalb von Großbritannien wurde noch im Sommer 1961 in Köln von Carola Stern, Gerd Ruge und Felix Rexhausen gegründet3. Sie "adoptierten" einen Dichter aus der Sowjetunion, einen Zeugen Jehovas aus Spanien und einen kommunistischen Schriftsteller aus Südafrika. Weitere Gruppen entstanden kurz danach in Hamburg und in München.

Aber nicht nur in Deutschland bildeten sich im Sommer 1961 Aktionsgruppen. In dieser Situation entstand rasch das Bedürfnis nach einer übernationalen Koordination der Menschenrechtsarbeit. In der Folge trafen sich im Juli 1961 in Luxemburg engagierte Menschen aus Großbritannien, Frankreich, Belgien, Irland, aus der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Sie beschlossen, die für die Dauer eines Jahres geplanten Briefaktionen zu einer "ständigen internationalen Bewegung zur Verteidigung der Meinungs- und Glaubensfreiheit" umzuwandeln. Dieses Engagement sollte sich auf ein "Mandat" stützen, das in vier Punkte gegliedert war: sich erstens ohne Ansehen der Person für die Freilassung jener Gefangenen einzusetzen, die wegen ihrer (politischen, gesellschaftlichen oder religiösen) Überzeugung in Haft sind; für sie zweitens faire und öffentliche Prozesse zu verlangen; sich drittens für ein erweitertes Asylrecht für politische Gefangene zu engagieren; und sich viertens für den Aufbau internationaler Organisationen zum Schutz der freien Meinungsäußerung stark zu machen4.

Ein Forum für Grundsatzdebatten

Die erste Hälfte der 60er Jahre brachte den Ausbau und die Konsolidierung der Arbeit von Amnesty International. Das führte auch zu einem formalisierten Aufbau der Organisation, der bis heute gilt: Das wichtigste Element sind weiterhin die einzelnen Amnesty National-Lokalgruppen, die in nationalen Sektionen zusammengefaßt sind. Vorrangiges Ziel der übernationalen Institutionen, das heißt des "Internationalen Rates" (International Council), des "Internationalen Exekutivkomitees" (International Executive Committee) und des in London beheimateten "Internationalen Sekretariats" sind die Unterstützung und Förderung der lokalen Gruppen in ihrem Engagement für ihre "adoptierten" politischen Gefangenen. Mindestens alle zwei Jahre treffen sich die Delegierten der nationalen Sektionen im "Internationalen Rat", um über Grundsatzfragen zu beraten und das "Internationale Exekutivkomitee" zu wählen, das seinerseits für die Durchführung der Beschlüsse des "Internationalen Rates" zuständig und für die Arbeit des "Internationalen Sekretariats" verantwortlich ist.

Im Laufe der Geschichte von Amnesty International erwies sich die Institution des "Internationalen Rates" als das Forum für Grundsatzdebatten und -entscheidungen. Bereits auf der Tagung des "Internationalen Rates" in Canterbury 1964 kam es zu einer Diskussion, ob sich Amnesty International für politische Gefangene einsetzen kann, die in ihrem politischen Kampf den Einsatz von Gewalt befürwortet haben oder selbst Gewalt angewandt hatten. Ausgelöst wurde diese Diskussion durch die Tatsache, daß eine Amnesty International-Lokalgruppe den südafrikanischen Anti-Apartheid-Aktivisten Nelson Mandela als Gewissensgefangenen "adoptiert" hatte. Nachdem dieser wegen Vorbereitung eines gewaltsamen Umsturzes von einem südafrikanischen Gericht verurteilt worden war, galt für ihn nicht mehr das Kriterium eines "Gewissensgefangenen". Auf der Versammlung des "Internationalen Rates" 1968 in Stockholm wurde diese Diskussion durch eine Mandatserweiterung beendet: Neben dem (bisherigen) Einsatz für gewaltlos politische Gefangene wurden nun als zusätzliche Mandate von Amnesty International der Kampf gegen die Folter und die Todesstrafe sowie der Einsatz für ein faires Gerichtsverfahren für politische Gefangene genannt.

Diese Erweiterung des ursprünglichen Mandates steht in einer langen Reihe von Veränderungen und Weiterentwicklungen des Engagements von Amnesty International. Die Art und Weise, wie um diese Änderungen gerungen und schließlich die Entscheidung für eine Ergänzung gefällt wurde, gab den Maßstab für die nachfolgende Entwicklung der Arbeit der Menschenrechtsorganisation. Die "Neutralitäts-Maxime" verlangte nicht nur die vorurteilsfreie Prüfung des jeweiligen Einzelfalles, sondern sie zwang die Aktivisten von Amnesty International, den konkreten Fall innerhalb des Menschenrechtsdiskurses zu verorten. Gleichzeitig brachte es diese Vorgehensweise mit sich, daß die jeweils herrschende Lehrmeinung über die Reichweite und die Anwendbarkeit der Menschenrechte am konkreten Fall geprüft werden konnte.

Am Beispiel von Nelson Mandela: "Gewissensgefangene"

Diese Dialektik von Einzelfall und allgemeiner Regel zeigte sich schon in der Art und Weise, wie im Fall von Nelson Mandela die Menschenrechtsfrage ins Spiel gebracht wurde. Nachdem für den führenden Anti-Apartheid-Gegner Südafrikas nicht mehr die bedingungslose Freilassung gefordert werden konnte, da er nach den im Gerichtsverfahren bekannt gewordenen Sachverhalten nicht mehr als "Gewissensgefangener" galt, blieb nur noch die Möglichkeit, für ihn ein faires Gerichtsverfahren zu fordern. Dies bedeutete das Verbot der Folter, die Öffentlichkeit des Verfahrens und den Zugang zu den legitimen Rechtsmitteln. Darüber hinaus machte es diese Option möglich, daß der Beschuldigte die Gründe für seine Entscheidung, zur Gewalt aufzurufen oder selber Gewalt anzuwenden, öffentlich darlegen konnte. Amnesty International konnte auf der Grundlage dieser Mandatserweiterung Nelson Mandela als Träger unverzichtbarer Menschenrechte anerkennen und ihn "adoptieren", ohne seine Handlungen und Entscheidungen im einzelnen billigen zu müssen.

Die Debatte um die Erweiterung des Mandates hatte noch eine weitere Konsequenz. Die neu eingeführten Kriterien, unter denen ein Häftling von Amnesty International adoptiert werden konnte, galten nicht nur für den vorliegenden Einzelfall. Vielmehr wurde durch die Ergänzung der Satzung eine allgemeine Regelung eingeführt, die auch für zukünftige Fälle gelten sollte. Damit rückten das Folterverbot und die Forderung nach fairen Gerichtsverfahren als unverzichtbare Menschenrechte neu in das Bewußtsein der Öffentlichkeit.

Kampagne gegen Folter - in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Roten Kreuz

Der damit erreichte neue Stand der Menschenrechtsdiskussion bedeutete für Amnesty International die abschließende Sanktionierung einer schon länger geübten Praxis gegenüber Einzelfällen von Folter und verweigerter Fairneß im Gerichtsverfahren. Zwar nannte die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (1948) in Artikel 5 ein Verbot der Folter, verzichtete aber gleichzeitig darauf, Regelungen festzuschreiben, wie dieses Verbot durchgesetzt werden kann. Deshalb war diese Menschenrechtsnorm sehr schwach und spielte in den politischen Debatten kaum eine Rolle. Die "Genfer Konvention" von 1949 gab zwar dem "Internationalen Komitee vom Roten Kreuz" (IKRK) die Kompetenz, Klagen von Kriegsgefangenen wegen grausamen Verhaltens zu prüfen. In der Folge bemühte sich das IKRK, Tatbestände von Folterungen aufzuklären und auf der Ebene "stiller Diplomatie" beschuldigte Regierungen zu bewegen, Maßnahmen gegen die Verwendung der Folter zu beschließen und durchzusetzen.

Da ihrerseits Aktivisten von Amnesty International bei der Betreuung "adoptierter" Gefangener immer wieder auf Fälle von Folter stießen, kam es in solchen Fällen zu regelmäßigen Konsultationen mit dem IKRK. Auf der "Internationalen Ratsversammlung" von 1966 wurde diese Zusammenarbeit offiziell sanktioniert. Amnesty International konnte nach dem Militärputsch in Griechenland im Mai 1967 mit ihren Recherchen vor Ort europäische Regierungen dazu bewegen, Hearings zur Menschenrechtssituation zu veranstalten und das Verhalten der griechischen Regierung zu verurteilen. Der politische Druck auf Griechenland wurde in der Folge so stark, daß es einem drohenden Auschluß aus dem Europarat nur durch einen freiwilligen Austritt zuvorkommen konnte.

Die Erfolge, die Amnesty International auf europäischer Ebene im Kampf gegen die Folter erreichen konnte, veranlaßten das Exekutivkomitee unter Sean MacBride im Jahr 1972, eine weltweite "Kampagne gegen die Folter" zu starten. Einmal sollte dadurch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung gelenkt und zum anderen sollte ein Bewußtsein dafür vermittelt werden, daß der Kampf gegen die Folter nur dann gewonnen werden kann, wenn internationale Abkommen und völkerrechtliche Bestimmungen verschärft werden. Diese Bemühungen waren erfolgreich. Auf die Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1975 zum "Schutz vor Folter und anderer grausamer Behandlung" folgte am 10. Dezember 1984 die UN-Konvention gegen die Folter. Diese wurde am 18. Dezember 2002 durch ein Protokoll zur UN-Antifolterkonvention ergänzt. Beide Verträge sind nach der vorgeschriebenen Ratifizierung völkerrechtlich verbindliche Regelungen5.

Die Kampagne gegen die Folter bedeutete für die Arbeitsweise von Amnesty International eine Neuerung: Lokale und nationale Lobby-Arbeit wurde mit einer internationalen Aktion, weltweit die Aufmerksamkeit auf ein spezielles Problem zu lenken, koordiniert. Gleichzeitig wuchs die Einsicht, daß das Engagement gegen die Folter in vielen Einzelfällen eine raschere Reaktion von Amnesty International-Lokalgruppen erforderlich machte. Es entstand die Idee der "Dringenden Aktion" (Urgent Action), bei der ein Netzwerk von Beteiligten jeweils gebeten wurde, für einzelne Opfer Briefaktionen zu starten. Eine Urgent Action sollte einen präventiven Schutz für von der Folter Bedrohte bieten. Sie ist bis heute für Amnesty International ein wichtiges Instrument im Einsatz für die Menschenrechte geblieben.

Der Kampf gegen die Folter zeigte, daß Amnesty International fähig war, auf neue Herausforderungen zu reagieren. Gleichzeitig wurde klar, wie mühsam und konfliktreich der zurückgelegte Weg war.

Ein wichtiger Faktor bei dieser Entwicklung war sicher der Sachverhalt, daß die weltweite Situation der Menschenrechte seit den 70er Jahren immer unübersichtlicher wurde. Die von vielen Regierungen nach dem Vorbild Chiles (nach dem Militärputsch General Augusto Pinochets im Jahre 1973) übernommene Praxis, Gefangene verschwinden zu lassen und politische Gegner ohne Gerichtsverfahren hinzurichten, stellte die Menschenrechtsarbeit vor neue Herausforderungen für ihr Engagement und ihre Arbeitsweise. Nicht nur galt es weiterhin, sich für den einzelnen Gefangenen einzusetzen. Vielmehr stand am Beginn des Einsatzes für "verschwundene Gefangene" (Desaparecidos bzw. Disappearances) oder der Aufklärung von "außergerichtlichen Hinrichtungen" (Extrajudicial Executions) der schwierige Nachweis, daß die jeweiligen Regierungen für die Vorbereitung, die Durchführung und die Vertuschung von Verbrechen verantwortlich waren, deren sie bezichtigt wurden. Die betroffenen Regierungen taten alles, um ihre Beteiligung zu verschleiern, handelte es sich dabei doch um Fälle, in denen sie Menschen nicht nur die ihnen zustehenden Rechte verweigerten, sondern in denen sie direkt als Täter agierten.

Kampf gegen "Straflosigkeit"

Diese Problemlage verschärfte sich noch zu Beginn der 90er Jahre. Beim Übergang von Diktaturen zu demokratisch verfaßten Staaten stellte sich die Frage, wie die regierungsamtlich begangenen Verbrechen geahndet werden können. Vielfach sind während der Demokratisierungsprozesse Amnestiegesetze erlassen worden, welche die Täter vor jeder künftigen Strafverfolgung schützten.

Für viele Menschenrechtsorganisationen wurde in den 90er Jahren der Kampf gegen die "Straflosigkeit" (Impunity bzw. Impunidad) zu einem zentralen Thema. Zur Debatte stand die Frage, ob völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtskonventionen national geltende Amnestiegesetze außer Kraft setzen können. Amnesty International setzte sich nicht nur in vielen Einzelfällen für "verschwundene Gefangene", gegen "außergerichtliche Hinrichtungen" und gegen die "Straflosigkeit" von Staatsverbrechen ein. Ihr Engagement vertiefte sie gezielt durch eine Reihe internationaler Kampagnen. Diese gipfelte in einer internationalen Debatte über die genannten Themen, die zu zwischenstaatlichen Verhandlungen führten und ihren vorläufigen Abschluß im "Römischen Statut des Internationalen Gerichtshofes" vom 17. Juni 1998 fand. Nachdem das Statut von 60 Staaten ratifiziert worden ist, ist es am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Mit diesem Vertrag ist ein völkerrechtlich verbindliches Instrument geschaffen worden, das die Ratifikationspartner verpflichtet, schwere Menschenrechtsvergehen - gleichgültig, wo und von wem sie begangen wurden - zu verfolgen6.

Die Reaktionen von Amnesty International auf die Veränderungen der Situation der Menschenrechte und auf die Weiterentwicklung des Völkerrechtes fanden ihren Niederschlag in den jeweiligen Ergänzungen und Umformulierungen des Statuts. 30 Jahre war der Ausdruck "politischer Gefangener" grundlegend für die Aufgabenbeschreibung im Mandatstext. Die internationale Ratsversammlung von 1991 in Yokohama (Japan) stellte nun an dessen Stelle das Konzept der "schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung". Mit dieser Umformulierung wurde die bisherige Praxis des direkten Einsatzes für einzelne Gefangene, wie sie mit der Regel der "The Three" umschrieben war, nicht aufgegeben. Dagegen erlaubte die Neuformulierung, die Aufgabenstellung von Amnesty International über die Gefangenenbetreuung hinaus zu erweitern.

Mit dieser Sprachregelung hielt Amnesty International nachträglich fest, wie sich seit den 70er und 80er Jahren die Arbeitsweise und die Aufgabenstellung entwickelt hatten. Die Formel formulierte aber auch einen Anspruch, der in der Folge die internen Debatten verschärfte und für Außenstehende das Engagement von Amnesty International oft verunklarte. Denn einerseits hielt man ohne Vorbehalt am Prinzip der Unteilbarkeit der Menschenrechte fest; anderseits mußte man anhand des Kriteriums der "schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung" entscheiden, wofür man sich konkret einsetzen wollte7.

Für Amnesty International stellte sich in dieser Situation nicht nur das Problem, ob ihre Entscheidungen von der Öffentlichkeit als glaubwürdig wahrgenommen werden könnten. Sie verschärfte gleichzeitig die internen Diskussionen über die Formulierungen und die Inhalte des Mandates. Dies läßt sich an den Änderungen und an den Ergänzungen feststellen, die im Lauf der Jahre regelmäßig an den Formulierungen des Mandats vorgenommen wurden8. Dabei zeigten sich in den Debatten zwei Probleme als besonders schwierige und gleichzeitig grundlegende Themen: Einmal ging es um die Frage nach der Legitimität und den Grenzen der Anwendung von (militärischer) Gewalt bei humanitären Interventionen und zweitens um die Frage nach dem Spannungsverhältnis von Frauenrechten sowie von religiösen und kulturellen Traditionen.

In Opposition zur Nato: Kosovo-Krieg

Im Jahr 1999 führte die Nato einen Krieg gegen Serbien, um die kosovarische Bevölkerung vor ethnisch motivierten Übergriffen durch die jugoslawische Armee zu schützen. Im Juni 2000 veröffentlichte Amnesty International seine Analyse der Entscheidung der Nato und der Kriegshandlungen. Darin wurde festgehalten, die Nato habe internationales Kriegsvölkerrecht verletzt, indem sie es bei Bombardierungen in Kauf nahm, daß unbeteiligte Zivilpersonen zu Schaden gekommen waren. Außerdem wurde verlangt, daß die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden sollten. Der Kern der Argumentation von Amnesty International findet sich in der Feststellung:

"Amnesty International hat sich lange mit einer Antwort auf die Frage zurückgehalten, ob bei humanitären Krisen militärische Gewalt eingesetzt werden soll. Stattdessen argumentieren wir, Menschenrechtskrisen gegenüber kann und muß vorausschauend begegnet werden. Sie sind nie unvermeidlich. Wenn die Entscheidung einer Regierung für eine Intervention im Ringen um Gerechtigkeit ihren Grund hat, wieso ließ sie es so weit kommen, daß die Lage sich zu einer himmelschreienden Ungerechtigkeit entwickeln konnte?"9

Auf dieser Basis fordert Amnesty International im genannten Bericht, daß Regierungen auch bei befreundeten und verbündeten Staaten die Einhaltung der Menschenrechte einklagen müssen. Dies mache einen entscheidenden Aspekt der Prävention aus. Diese Position findet bis heute in den Verlautbarungen von Amnesty International ihren Niederschlag. So wird im Jahresbericht von 2010 darauf hingewiesen, daß das Nichteinhalten der Milleniums-Entwicklungsziele gravierende Folgen für die Menschenrechtssituation in einigen Regionen der Welt haben wird.

Die Stellungnahme von Amnesty International zum Kosovo-Krieg berührt nicht nur einen Einzelfall. In ihrer Argumentation fragt sie nach der Reichweite von Menschenrechten und den Formen, wie sie durchgesetzt werden können. Damit berührt die Erklärung ein Zentralproblem der Menschenrechtsdebatte. Mit ihrer Entscheidung für Prävention, rechtliche und humanitäre Hilfe und gegen den Einsatz militärischer Gewalt eröffnet sie eine Diskussion, die über das direkte Engagement von Amnesty International hinausführt.

Schutz von Frauen gegen Gewalt

Als ebenso schwierig und gleichzeitig als ebenso grundlegend erwies sich die seit 2005 geführte Diskussion über den Schutz von Frauen gegen Gewalt als einem Vergehen gegen die Menschenrechte. Sie erwies sich als dringlicher als je zuvor, nach­dem in kriegerischen Auseinandersetzungen immer öfter Gewalt gegen Frauen als Mittel der Kriegsführung eingesetzt wurde. Auf der Internationalen Ratstagung von Cocoyoc (Mexiko) im Sommer 2007 wurde eine Erklärung verabschiedet, Frauen solle unter begrenzten Umständen die Möglichkeit einer straffreien Abtreibung gewährleistet werden. Dies betreffe Situationen, wo Frauen in ihrer Gesundheit und in ihren Menschenrechten gefährdet sind:

"Amnesty International tritt nicht für ein Recht von Frauen auf Abtreibung ein, sondern für das Menschenrecht von Frauen, ohne Furcht, Drohung und Gewalt die Konsequenzen einer Vergewaltigung oder einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung abzuwägen und dann eine Entscheidung zu fällen." 10

Diese Entscheidung der "Internationalen Ratsversammlung" von Cocoyoc wurde vor allem in den angelsächsischen Ländern debattiert. Sie führte dazu, daß eine Reihe von Einzelpersonen und Amnesty International-Lokalgruppen geschlossen ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. In einer Erklärung auf die Kritiken des Vatikanischen Staatssekretariats und des Präsidenten der US-Amerikanischen Bischofskoferenz (USCCB) wurde ausdrücklich festgehalten, Amnesty International befürworte weder ein allgemeines Recht auf Abtreibung noch wolle sich die Organisation zur Frage äußern, ob Abtreibungen ethisch vertretbar seien oder nicht.

Die Erklärung zählt dann eine Reihe von Fällen auf, in denen die Menschenrechte der Frauen nicht beachtet und die deshalb eine "neue Politik" von Amnesty International nahelegen würden. Außerdem stellt die Erklärung fest, sie billige ihren Kritikern das Recht auf ihre Position zu, und sie sehe diese Tatsache nicht als ein Hindernis, in Menschenrechtsfragen, in denen man einig sei, gemeinsam weiterzuarbeiten11. Mit dieser Erklärung und der Entscheidung von Cocoyoc hat Amnesty International einen Diskussionsprozeß in Gang gebracht, der in der Menschenrechtsdebatte erst in den Anfängen steckt, nämlich das Verhältnis von Frauenrechten und religiösen und kulturellen Traditionen12.

Fünfzig Jahre Menschenrechtsengagement von Amnesty International brachten nicht nur vielen Menschen Unterstützung und oft auch Befreiung aus Situationen großen Unrechts. Die Organisation hat gleichzeitig einen grundlegenden Beitrag zum Aufbau einer Menschenrechtskultur geleistet.

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