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S. 816-826
Der Begriff der Menschenrechte taucht zum ersten Mal in einem Traktat von Bartholomé de Las Casas im Jahr 1552 auf. Michael Sievernich, emeritierter Professor für Pastoraltheologie an der Universität Mainz und Honorarprofessor desselben Fachs an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen in Frankfurt am Main, untersucht die Bedeutung dieses Begriffs im Werk des Dominikaners und vergleicht sie mit den späteren Menschenrechtserklärungen.
Von Michael Sievernich