Kaum ein anderes päpstliches Schreiben ist so sehr erwartet worden wie das nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetitia“, das Papst Franziskus als Ergebnis der Außerordentlichen Bischofssynode 2014 und der Ordentlichen Bischofssynode 2015 zum Thema Familie unter dem Datum vom 19. März 2016 veröffentlicht hat. Nach den teilweise kontroversen Debatten während des synodalen Prozesses waren die Erwartungen an die definitive Antwort des Papstes hoch.
Streit um die Deutungshoheit
Wie zu erwarten, setzten sich die Auseinandersetzungen, die während der Synode ausgetragen wurden, nachsynodal in einem Streit um die Deutungshoheit über das vom Papst vorgelegte Ergebnis der Synode fort. Kardinal Raymond Leo Burke bestritt rundweg den lehramtlich verbindlichen Charakter von „Amoris laetitia“ und wertete es als Ausdruck der persönlichen Meinung des Papstes. Diese Position widerspricht sowohl formal dem Charakter eines Apostolischen Schreibens wie seinem Inhalt nach.
Die meisten Stellungnahmen gehen nicht auf seinen Gesamtinhalt ein, sondern beißen sich am achten Kapitel über die irregulären Situationen fest und reduzieren dieses Thema nochmals auf die Frage der Zulassung zur Kommunion für die wiederverheiratet Geschiedenen. Das wird dem reichen biblischen und pastoralen Gehalt des Schreibens in keiner Weise gerecht1. Denn: „Wichtiger als die Seelsorge für die Gescheiterten“ - so der Papst - „ist heute das pastorale Bemühen, die Ehen zu festigen und so den Brüchen zuvorzukommen.“ (AL 307)
Bei den Stellungnahmen zu Kapitel 8 gibt es nicht nur mehr „konservative“ und mehr „progressive“ Interpretationen. Sowohl die „konservative“ wie die „progressive“ Seite sind gespalten. Auf der erstgenannten Seite gibt es solche, welche „Amoris laetitia“ als Bruch mit der lehramtlichen Tradition sehen (Robert Spaemann); andere, welche sagen, durch dieses Schreiben habe sich an der lehramtlichen Position nichts geändert (Kardinal Gerhard Müller); und schließlich eine Interpretation, welche eine lehramtliche Weiterentwicklung feststellt, aber sagt, sie liege auf der von Papst Johannes Paul II. vorgezeichneten Linie (Rocco Buttiglione). Auf der anderen Seite erkennen viele eine vorsichtige Weiterentwicklung, die sie jedoch mehr oder weniger in zwei Anmerkungen versteckt sehen; sie bedauern darum, dass keine konkreten Weisungen gegeben werden. Andere sehen die Tür offen für eine neue pastorale Praxis, welche es den zivil wiederverheiratet Geschiedenen überlässt, in ihrem Gewissen selber zu entscheiden, ob sie an der Kommunion teilnehmen können (Norbert Lüdecke).
Als maßgebend kann die Interpretation von Kardinal Christoph Schönborn OP gelten, die er bei der offiziellen Vorstellung des Schreibens am 8. April 2016 im Auftrag von Papst Franziskus vorlegte2 und die von diesem ausdrücklich gutgeheißen wurde3. Seine Interpretation stimmt grundsätzlich mit der Position von Rocco Buttiglione überein, der als vorzüglicher Kenner der Theologie von Johannes Paul II. gilt; sein Beitrag wurde in voller Länge im „L’Osservatore Romano“ veröffentlicht4. Beide werden unterstützt von der sorgfältigen Analyse des Schreibens durch Antonio Spadaro SJ, einem engen Mitarbeiter des Papstes, in der offiziösen Zeitschrift „La Civiltà Cattolica“5. Diesen gemäßigt konservativen (oder auch gemäßigt progressiven) Positionen kann ich mich grundsätzlich anschließen.
Der Papst hat sich präzise an die Vorgaben in den abschließenden, mit Zwei-Drittel-Mehrheit abgestimmten Voten der Synode gehalten, und er hat den Glaubenssinn der großen Mehrheit der Gläubigen auf seiner Seite. Durch die offiziösen Interpretationen ist für die, welche hören und nicht nur Recht behalten wollen, für die notwendige Klarheit gesorgt. Die angebliche Verwirrung kommt von dritter Seite, die sich vom Glaubenssinn und vom Leben des Volkes Gottes entfremdet hat.
Ein neuer realistischer, biblischer und pastoraler Ton
„Amoris laetitia“ ist geprägt von einem neuen, frischen, geradezu befreienden Ton, wie man ihn aus Lehrschreiben kaum kennt6. Es spricht nicht von einem am Schreibtisch ausgedachten abstrakten Familienbild, sondern realistisch von den Freuden wie Schwierigkeiten im Leben der Familien heute. Es will nicht kritisieren und moralisieren, auch nicht indoktrinieren, sondern spricht Sexualität und Erotik offen und unverkrampft an, drückt Verständnis und Wertschätzung für das Gute aus, das sich auch in Situationen finden kann, die der kirchlichen Lehre und Ordnung nicht oder nicht voll entsprechen. Es will auf der Grundlage der Heiligen Schrift Mut machen und einen Weg nach vorne, zum Glück und zur Freude der Liebe, weisen. Charakteristisch für die biblische Orientierung ist das vierte Kapitel, dem Papst zufolge das Herz des ganzen Schreibens, mit der eindrücklichen Auslegung des Hohelieds der Liebe (1 Kor 13).
Aus dieser Grundlegung folgt eine pastorale Konzeption, für die nicht der erhobene Zeigefinger, sondern die ausgestreckte helfende Hand charakteristisch ist. Hinhören, wertschätzen, begleiten, integrieren, ist für diese Pastoral maßgebend. Dazu gibt „Amoris laetitia“ viele hilfreiche Anregungen, die von einer reichen pastoralen Erfahrung und Weisheit wie von tiefer, biblisch geprägter Spiritualität zeugen. Besonders die Ausführungen über die pastorale Vorbereitung und Begleitung der Ehe verdienen Beachtung. In dieser Hinsicht ist Deutschland, verglichen mit Erfahrungen, die man in den USA wie in einzelnen römischen Gemeinden machen kann, weitgehend noch ein Entwicklungsland!
Hinter dem pastoralen Ton steckt eine theologisch durchdachte Position. Das zeigen die vielen Verweise auf Thomas von Aquin, in denen Papst Franziskus die thomistische Lehre von den passiones, den Leidenschaften, aufgreift7. In einer ganzheitlichen Sicht wertet er die Leidenschaften als vom Schöpfer dem Menschen gegebenen Kräfte. Sexualität und Erotik sind positive Gaben, welche den Menschen aus sich herausführen, ihn für die Partnerschaft sowie zum Dienst am Fortleben der Familie, des Volkes und des Menschengeschlechts öffnen. Cum grano salis kann man sagen: „Amoris laetitia“ nimmt Abstand von einer vorwiegend negativen, augustinischen Sicht der Sexualität und wendet sich der schöpfungsbejahenden thomistischen Sicht zu.
Zur ganzheitlichen Sicht kommt eine dynamische Sicht des Mensch- und Christseins: Für Papst Franziskus ist das biblische Weg-Motiv maßgebend. Christsein bedeutet, sich mit Jesus auf den Weg zu machen. Dabei gilt das Gesetz der Schritte (lex gradualitatis), was keine nur schrittweise Gültigkeit des Gesetzes (gradualitas legis) bedeutet8. Das Gesetz gilt immer. Es ist kein fernes Ideal; es orientiert jeden einzelnen Schritt auf das Ziel hin. Nach aristotelisch-scholastischer Lehre ist es die Zielursache (causa finalis), die alle anderen Ursachen ins Werk setzt, sie leitet und bestimmt. Meist können Menschen - und wir alle sind solche Menschen - nicht das Optimum, sondern nur das in ihrer Situation Bestmögliche tun; oftmals müssen wir das kleinere Übel wählen. Im gelebten Leben gibt es nicht nur schwarz oder weiß, sondern sehr unterschiedliche Nuancen und Schattierungen.
An dieser Stelle erheben sich grundsätzliche Fragen und Einwände. Hart auf den Punkt gebracht: Gibt es nur das relativ Gute, das auch in jeder Unvollkommenheit steckt, oder gibt es nicht auch ein auf jeden Fall auszuschließendes sündhaftes Verhalten und Tun? Gibt es nicht auch die Sünden, welche vom Reich Gottes ausschließen, zu denen der Ehebruch gehört (vgl. 1 Kor 6,9 f.)9? Das sind ernstzunehmende Fragen.
Rückbesinnung auf Thomas von Aquin
Man wird „Amoris laetitia“ nur verstehen, wenn man den Paradigmenwechsel nachvollzieht, den dieses Schreiben unternimmt. Ein Paradigmenwechsel ändert nicht die bisherige Lehre; er rückt sie jedoch in einen größeren Zusammenhang. So ändert „Amoris laetitia“ kein Jota an der Lehre der Kirche und ändert doch alles. Der Paradigmenwechsel besteht darin, dass „Amoris laetitia“ den Schritt tut von einer Gesetzes- hin zur Tugendmoral des Thomas von Aquin. Damit steht das Schreiben in bester Tradition. Das Neue ist in Wirklichkeit das bewährte Alte.
Nach Thomas liegt Tugend in der Mitte zwischen den Extremen, auch zwischen den Extremen des Rigorismus und Laxismus10. Diese Überlegung war bereits in meinem Vortrag vor dem Konsistorium leitend. Als dann die Kontroverse heftiger wurde, habe ich zwischen den beiden Synoden versucht, auf der Grundlage des Thomas von Aquin, der als doctor communis gilt, über eine Basis für einen möglichen breiten Konsens nachzudenken. Ich suchte das Gespräch mit Thomas-Fachleuten11 und war überrascht, als ich gesprächsweise den Konsens mit Kardinal Christoph Schönborn entdeckte, der seinerseits mit Kardinal Georges Cottier (langjähriger Theologe des Päpstlichen Hauses) im Gespräch war. Beide sind Dominikaner und hervorragende Thomas-Kenner12. Im deutschsprachigen Synodenkreis fand dieser Ansatz allgemeine Zustimmung und ist dann in das achte Kapitel von „Amoris laetitia“ eingegangen.
Thomas unterscheidet zwischen der spekulativen und der praktischen Vernunft. Die spekulative Vernunft leitet aus den Prinzipien logisch stringent Folgerungen ab. Im praktischen Bereich ist das nicht möglich. Denn im praktischen Bereich sind die objektiven Normen immer unvollständig, da sie nie alle konkreten Umstände berücksichtigen können. Die Anwendung geschieht darum nicht durch zwingende logische Deduktion, sondern vermittelst der Tugend der Klugheit. Sie ist die recta ratio agibilium, die Maßgabe der Vernunft für das Handeln13. Als solche ist die Klugheit Wurzel, Maß, Richtschnur und Mutter aller Tugenden14. Sie wendet das durch die Vernunft erkannte Ziel des Menschen, das Gute, in den konkreten Situationen an15.
Josef Pieper, den wohl niemand des Relativismus bezichtigen wird, nennt die Klugheit das Situationsgewissen16. Das hat mit Situationsethik nichts zu tun17. Denn die Klugheit begründet die Norm nicht aus der Situation; die Klugheit schafft keine Norm, sie setzt sie voraus und bringt sie in der konkreten Situation zur Anwendung. Die Klugheit will sagen, was die Norm im Hier und Heute bedeutet. Sie tut das mit Verantwortung im Blick auf die Norm wie im realistischen Blick auf die Wirklichkeit.
Letztlich ist die Klugheit von der Liebe geleitet. Gleich zu Beginn des Traktats über die Klugheit handelt Thomas über das Verhältnis von Klugheit und Liebe18. Er legt dar, dass die Ausrichtung der Vernunft auf das Gute ein Akt der Liebe zum Guten ist. So ist es letztlich die Liebe, welche die Klugheit innerlich bewegt und inspiriert. Sie ist Wurzel und prägende Form aller Tugenden19.
Die Liebe ist Freundschaft mit Gott20 und Freundschaft mit dem Nächsten21. Die Liebe steht darum den menschlichen Situationen nicht kalt berechnend gegenüber; sie wendet sich ihnen mit Empathie und Sympathie zu; sie lässt sich von der Situation betreffen, um das Gute in bestmöglicher Weise zu verwirklichen. Die Barmherzigkeit, die Thomas im Traktat über die Liebe behandelt22, ist die Grundtugend des Christen und, soweit es die äußeren Werke betrifft, die Summe der christlichen Religion23. Sie ist kein Weichspüler, sondern Augenöffner für das, was in einer Situation wirklich gerecht ist und dem Guten entspricht.
All das wird im achten Kapitel von „Amoris laetitia“ breit ausgeführt und mit vielen Thomaszitaten belegt. Als Fazit ergibt sich: Die Norm lässt sich nicht gleichsam mechanisch auf jede Situation anwenden. Für ihre angemessene Anwendung bedarf es des Augenmaßes der Klugheit und der Augen der Liebe und der Barmherzigkeit.
Ein Bruch mit der Tradition?
Die von der Liebe und Barmherzigkeit inspirierte Klugheit hebt das Evangelium nicht auf, aber sie inspiriert dessen konkrete Anwendung. Sie hebt die Worte des Evangeliums über den Ehebruch (Mt 5,31 f.; 19, 3-12 parr.) nicht auf, sondern wendet sie an. Darum ist auch die Aussage von Johannes Paul II. unumstößlich gültig, wonach eine zivile Ehe bei Fortbestand einer ersten gültigen sakramentalen Ehe in objektivem Widerspruch steht zum unauflöslichen sakramentalen Band der ersten Ehe (vgl. FC 84). Das ist unverrückbare katholische Tradition, die in „Amoris laetitia“ nicht bestritten, sondern bekräftigt wird (AL 73, 77, 123, 214, 297, 319 u. a.).
Dieser Grundsatz ist keine folgenlose abstrakte Aussage. Aus ihr folgt, dass eine zivile Ehe bei Fortbestand der ersten sakramentalen Ehe keine sakramentale Ehe sein kann. Um Missverständnisse und Zweideutigkeiten zu vermeiden, sollte man eine zivile Wiederheirat nicht mit einer nichtsakramentalen liturgischen Segenshandlung verbinden; das würde den Eindruck einer kirchlichen Trauung zweiter Klasse erwecken und die Unauflöslichkeit der Ehe ins Zwielicht rücken.
Wer die Geschichte der Theologie der Ehe kennt, weiß freilich, dass diese grundsätzliche Position schon in der bisherigen Geschichte nicht ausgeschlossen hat, in der pastoralen Anwendung den wandelnden Situationen Rechnung zu tragen. Wiederverheiratet Geschiedene galten lange Zeit als exkommuniziert und wurden als ehrlose Bigamisten betrachtet; noch im CIC/1917 (can. 2356) wurden sie mit der Exkommunikation bedroht. Der CIC/1983 kennt solche Strafandrohungen nicht mehr. Heute wird ausdrücklich betont, solche Christen seien nicht exkommuniziert, sondern vielmehr eingeladen, sich als lebendige Glieder am kirchlichen Leben zu beteiligen (vgl. FC 84)24.
Papst Benedikt XVI. hat an der Entscheidung von Johannes Paul II. festgehalten, wiederverheiratet Geschiedene nicht zur Kommunion zuzulassen; er tat dies, indem er von einer Ermutigung der zivil wiederverheirateten Geschiedenen zu einem enthaltsamen Leben sprach. Damit setzte er auf einen Prozess der Reifung und des geistlichen Wachstums25. In dieser dynamischen Sichtweise geht nun Papst Franziskus einen Schritt weiter, indem er das Problem in den Prozess einer umfassenderen Pastoral des stufenweisen Integrierens stellt. Entsprechend gibt „Amoris laetitia“ zu überlegen, welche Formen des Ausschlusses von kirchlichen, liturgischen, pastoralen, erzieherischen, institutionellen Diensten überwunden werden können (vgl. AL 297, 299).
Zuvor hatte schon Johannes Paul II. die Tür ein Stück weit geöffnet. Er hat dem genannten Grundsatz die Klausel angefügt, wonach wiederverheiratet Geschiedene dann zur Absolution und Kommunion zugelassen werden können, wenn sie in ihrer bürgerlich geschlossenen Ehe wie Bruder und Schwester leben. Diese Klausel ist im Grunde ein Zugeständnis. Denn die Enthaltsamkeit gehört dem Intimbereich an und hebt den objektiven Widerspruch zwischen dem fortbestehenden Eheband der ersten sakramentalen Ehe und der öffentlich rechtlich geschlossenen zweiten Ehe nicht auf. Diese Klausel hat offensichtlich nicht das gleiche Gewicht wie der genannte Grundsatz; jedenfalls ist sie keine letztverbindliche lehramtliche Aussage. Sie zeigt vielmehr, dass es in der konkreten Ausgestaltung der praktischen pastoralen Konsequenzen des dogmatischen Prinzips einen Spielraum gibt26.
Um diesen Spielraum auszuloten, greift „Amoris laetitia“ nochmals mit Thomas auf die traditionelle Unterscheidung zwischen der objektiv schweren Sünde und deren subjektiven schuldhaften Anrechnung zurück (vgl. AL 304 f.). Diese Unterscheidung war selbstverständlich auch Johannes Paul II. geläufig27. Unterschiedlich ist nur, dass dieser in Auseinandersetzung mit damaligen moraltheologischen Tendenzen (teleologische Moral) den Nachdruck auf den objektiven Charakter der ethischen Normen legte. Franziskus dagegen spricht aus der reichen Erfahrung und Weisheit des Beichtvaters und hebt mehr den subjektiven Aspekt hervor, ohne dabei den objektiven Aspekt zu übergehen (vgl. AL 297, 307).
Beide Päpste nehmen auf die Frage des irrigen Gewissens Bezug und wissen, dass es sich dabei oft nicht nur um einen persönlichen Irrtum handelt, sondern um einen unüberwindbaren Irrtum, der durch die soziale und kulturelle Mentalität mitbedingt ist (vgl. AL 37, 42, 222, 305). Wahrscheinlich hat schon jeder Seelsorger einmal die Erfahrung gemacht, dass es Situationen gibt, in denen man, auch wenn man mit Engelszungen reden könnte, Menschen von der objektiven Norm nicht überzeugen kann, weil ihnen diese unüberwindbar als welt- und wirklichkeitsfremd vorkommt. Das Gewissen vieler Menschen ist oft gleichsam blind und taub für das, was man ihnen als Gebot Gottes darzustellen versucht. Das bedeutet keine Rechtfertigung des Irrtums, wohl aber Verständnis und Barmherzigkeit mit dem Irrenden (vgl. AL 307 f.).
Was bleibt, ist der Weg der Gewissensbildung und der persönlichen Gewissenserforschung (vgl. AL 302 f.). Das bedeutet, dass ein Christ seine objektive Sünde nicht gleichsam zur Schau stellen und so tun darf, als ob sie kirchliche Lehre sei oder dass er sie gar als solche durchzusetzen versucht. Er muss der Einladung des Evangeliums zur Umkehr Gehör schenken (vgl. AL 297). Das Gespräch im Forum internum soll ihm zur Bildung einer rechten Beurteilung helfen, was die Möglichkeit einer volleren Teilnahme am Leben der Kirche behindert und Wege zu finden, diese zu begünstigen und wachsen zu lassen. Der Priester hat die Aufgabe, einen solchen Christen entsprechend der Lehre der Kirche und den Richtlinien des Bischofs auf dem Weg der Unterscheidung zu begleiten, in der Gewissenserforschung zum Nachdenken und zur Reue zu bewegen und ihn sich seiner Situation vor Gott bewusst werden zu lassen (vgl. AL 300). Aber niemals kann sich der Seelsorger an die Stelle des Gewissens setzen (vgl. AL 37). Die Ehrfurcht vor dem persönlichen Gewissen als „verborgenste Mitte und Heiligtum im Menschen“ (GS 16) ist für „Amoris laetitia“ maßgebend.
Zulassung zur Kommunion der wiederverheiratet Geschiedenen?
„Amoris laetitia“ legt Prämissen zugrunde, welche im begründeten Einzelfall eine veränderte pastorale Praxis erlauben. Doch das päpstliche Schreiben zieht aus diesen Prämissen an keiner Stelle klare praktische Folgerungen. Papst Franziskus sagt sogar ausdrücklich, dass er solche Normen nicht vorlegen kann (vgl. AL 296, 300; vgl. AL 2). Das Schreiben gibt kein Patentrezept an die Hand, das es in Wirklichkeit auch gar nicht geben kann (vgl. AL 298). Es lässt die konkrete Frage der Zulassung zur Absolution und Kommunion offen. Damit ist der Papst dem Weg einer bewährten Tradition des Lehramts gefolgt, manche strittige Fragen nicht übers Knie zu brechen, sondern sie um der Einheit der Kirche willen offen zu lassen. Das bedeutet nicht, wie manche meinen, dass das Lehramt sich selbst abschafft; eine Frage offen zu lassen, ist selbst eine lehramtliche Entscheidung von großer Tragweite28.
Die Richtung, in welche Papst Franziskus weisen möchte, scheint indessen klar: Man braucht dazu nicht auf zwei Anmerkungen zu verweisen29. Viel wichtiger ist, dass die schrittweise Integration, die als Schlüssel zur Lösung der Frage bezeichnet wird, von ihrem Wesen her auf Zulassung zur Eucharistie als Vollform der Teilnahme am Leben der Kirche ausgerichtet ist. Am deutlichsten hat sich Papst Franziskus geäußert, als er auf dem Rückflug von Lesbos am 16. April 2016 auf die Frage eines Journalisten, ob nach „Amoris laetitia“ unter bestimmten Bedingungen die Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion möglich sei, geantwortet hat: „Ja. Punkt.“30 Das ist eine Antwort, die sich in dieser Klarheit in „Amoris laetitia“ nicht findet, die aber dem Gesamtduktus des Schreibens entspricht.
Diese Interpretation lässt sich ohne Schwierigkeiten mit dem gültigen Kirchenrecht vereinbaren. Der maßgebende Canon 915 CIC/1983 schließt die von der Absolution und Kommunion aus, welche „hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“. Diese Bestimmung ist inhaltlich völlig einleuchtend; sie bedarf, was die quaestio iuris angeht, keiner Änderung, sondern im Lichte von „Amoris laetitia“ lediglich der Interpretation hinsichtlich der quaestio facti. Denn die Frage, ob tatsächlich Hartnäckigkeit in der schweren Sünde vorliegt oder trotz allen guten Willens immer wieder neue menschliche Schwäche, ergibt sich nicht aus der Norm selbst. Ebenso verhält es sich mit dem Urteil, ob tatsächlich schwere Sünde (schwerwiegende Sache, Bewusstsein der Sündhaftigkeit, Absicht gegen Gottes Gebot zu handeln, gegebenenfalls mildernde Umstände) vorliegt oder ob nicht Zeichen für ein Leben aus und in Gottes Gnade und ernsthafte Sehnsucht nach dem Brot des Lebens sichtbar sind.
In dem zuletzt genannten Fall stellt sich die Frage: Mit welchem Recht darf die Kirche Christen die Hilfe der Gnadenmittel verweigern, die sich, von der Gnade bewegt, nach besten Kräften durch Gebet, christliche Erziehung der Kinder, Mitarbeit in der Pfarrei, karitativ-sozialen Einsatz usw. um ein christliches Leben bemühen? Sicher muss man Ärgernis und Missverständnisse vermeiden. Aber es gibt auch Situationen, in denen nicht die Zulassung, sondern die Verweigerung der Sakramente von vielen als Skandal empfunden wird. In solchen Fällen stehen wir vor einer ähnlichen Situation wie Petrus, als er von Joppe nach Caesarea gerufen wurde: Er erkannte, dass Heiden den Heiligen Geist empfangen haben. Wie konnte er also denen das Sakrament der Taufe verweigern, welche den Heiligen Geist schon empfangen haben (Apg 10,47)? Auf unsere Frage angewandt: Kann es sein, dass der Geist Gottes sich als wirkkräftig gegenwärtig erweist, die Kirche aber wie Pilatus die Hände sich in Unschuld wäscht und bedauert, nichts tun zu können? Gilt es in solchen Situationen nicht auch für die Kirche, barmherzig zu sein, wie unser Vater barmherzig ist (vgl. Lk 6,36)?
Künftige pastorale Aufgaben
„Amoris laetitia“ gibt kein Jota der traditionellen Lehre der Kirche auf. Und doch verändert dieses Schreiben alles, indem es die traditionelle Lehre in eine neue Perspektive stellt. Dieses päpstliche Schreiben ist kein Traditionsbruch, sondern die Erneuerung einer großen Tradition. Es handelt sich um Kontinuität in der Reform, wie sie Benedikt XVI., auf der Spur von John Henry Newman, dargelegt hat31.
Die Ortskirchen stehen nun vor der Frage, wie sie den Weg, den „Amoris laetitia“ grundsätzlich eröffnet hat, pastoral konkret beschreiten können. Dabei dürfen sie sich nicht allein auf das Problem der wiederverheiratet Geschiedenen fixieren. Vorrangig ist, das katholische Ehe- und Familienverständnis vor allem jungen Menschen in seiner ganzen Schönheit neu zu Bewusstsein zu bringen und sie auf diesem Weg zu begleiten. Vor allem Ehevorbereitung und Ehebegleitung müssen im Sinne von „Amoris laetitia“ neu geordnet werden. Außerdem dürfen wir in der gegenwärtigen Krise der Pastoral das Potenzial, das in dem Verständnis der Familie als Hauskirche steckt, nicht gering schätzen.
In der Pastoral bei irregulären Situationen, besonders bei wiederverheiratet Geschiedenen, stellt uns „Amoris laetitia“ vor keine leichte Aufgabe. Das Schreiben führt uns nicht auf den bequemen Weg von Patentrezepten, die es in Wirklichkeit nicht geben kann. Aus dem verantworteten Gewissen in christlicher Freiheit zu entscheiden, ist im Vergleich zu einer Praxis nach kasuistischen Regeln nicht das Leichtere, sondern das weit Schwerere. Das stellt an Bischöfe, Priester und pastorale Mitarbeiter, besonders an Beichtväter, hohe Anforderungen. Geistliche Unterscheidung verlangt geistliche Kompetenz. Sie ist eine Gabe des Heiligen Geistes (1 Kor 12,10; 1 Joh 4, 1-6) wie eine Frucht geistlicher Erfahrung und des Lernens von den großen Meistern des geistlichen Lebens. Diesem Anliegen wird man in der Aus- und Fortbildung des Klerus und der pastoralen Mitarbeiter künftig verstärkt Rechnung tragen müssen.
Das alles wird Zeit brauchen: Zeit zum Umdenken und Zeit zum Umsetzen. Wir können die Synode noch lange nicht abhaken. Es bleibt noch viel zu tun. Die Synode ist vorbei, die heftigen Debatten werden hoffentlich auch bald vorbei sein, die konkrete Arbeit beginnt jetzt. Wir müssen „Amoris laetitia“ zu einem Aufbruch der Familienpastoral machen. Ehe und Familie müssen in der Pastoral zum Schwerpunktthema werden. Denn die Familie ist der Weg der Kirche.