Das Konzept der Eucharistischen Gastfreundschaft wurde von verschiedenen ökumenischen Gesprächsgruppen als nächster möglicher Schritt zu einer gemeinsamen Feier der Eucharistie oder des Abendmahls entwickelt. „Eucharistische Gastfreundschaft“ meint, dass die konfessionellen Gottesdienste zunächst für Christen aus der anderen Konfession geöffnet werden. In den evangelischen Kirchen ist dies bereits jetzt der Fall: In der Evangelischen Kirche Hessen-Nassau sind zum Abendmahl in ökumenischer Offenheit sogar nicht nur Christinnen und Christen anderer Konfessionen eingeladen, sondern alle Menschen, die sich von Christus eingeladen wissen. Dabei setzt die evangelische Kirche in Hessen und Nassau voraus, dass jemand, der regelmäßig am Abendmahl teilnimmt, auch die volle Mitgliedschaft in der Kirche durch die Taufe anstreben wird.
In dem Frankfurter Stadtteil Oberrad hat die Hochschule Sankt Georgen mit der evangelischen und der katholischen Ortsgemeinde 2016 einen gemeinsamen ökumenischen Weg begonnen. Mit 40 Tagen in der Advents- und Weihnachtszeit fing er unter dem Motto „Auf geht’s!“ an. Inzwischen ist daraus ein kleiner ökumenischer Aufbruch geworden. Dabei haben einige evangelische Teilnehmer als ausdrücklichen Wunsch geäußert, dass sie auch in der katholischen Eucharistiefeier offiziell eingeladen werden möchten. Ein evangelischer Christ, der in der katholischen Eucharistiefeier zur Kommunion geht, wird vermutlich in den seltensten Fällen zurückgewiesen werden, aber dies war den evangelischen Christen zu wenig. Sie wollen auch offiziell eingeladen werden. Das wäre praktizierte eucharistische Gastfreundschaft auch von Seiten der katholischen Kirche.
Konsequent wäre dann aber nicht nur, dass auch die katholische Kirche einlädt, sondern dass beide Kirchen anerkennen: Wenn ein Christ den Gottesdienst der anderen Konfession mitfeiert, hat er am Leib Christi teil wie im Gottesdienst seiner eigenen Konfession. Das wäre allerdings deutlich mehr als eucharistische Gastfreundschaft. Es wäre ein echter Schritt hin zu einer gegenseitigen ökumenischen Gottesdienstgemeinschaft. Nach ihrem Bauchgefühl, haben katholische Christen gesagt, wäre eine solche Gottesdienstgemeinschaft schon lange dran, aber dieser Schritt sei nicht ohne die amtlichen Vertreter der Kirchen möglich. Deshalb verlangen die Glaubenden eine gemeinsame Antwort der Kirchen auf die Frage: Wie hat Jesus Christus Eucharistie gewollt? Zu dieser Frage möchte ich als katholischer Neutestamentler einige Perspektiven aufzeigen, die ich auch als Impuls an den Stadtsynodalrat der katholischen Stadtkirche Frankfurt ausgearbeitet habe.
Also: Wie hat Jesus die Eucharistie gewollt? Zunächst: Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, denn Jesus hat seinen Willen niemandem diktiert. Im Neuen Testament ist der Wille Jesu also immer nur vermittelt zu haben, vermittelt durch das schriftliche Zeugnis der ersten, die an ihn als Jesus Christus glaubten. Deswegen ist die erste Antwort auf die Frage, wie Jesus Christus Eucharistie gewollt hat, auch eine negative: Jesus hat Eucharistie nicht in einer einheitlichen Form der Feier gewollt, sonst hätten die Christen der ersten Generationen ihn gründlich missverstanden. Von Anfang an gibt es in den neutestamentlichen Schriften eine Pluralität der eucharistischen Feiern. Die Feier des letzten Mahles Jesu mit seinen Jüngern ist im Neuen Testament viermal überliefert, und keine dieser vier Fassungen stimmt mit den anderen überein. Bei Johannes fehlt sogar ein Einsetzungsbericht vom Abendmahl. Wenn Jesus bei Johannes etwas eingesetzt hat, dann hat er seinen Jüngern und – bei Johannes ist das nicht auszuschließen – auch seinen Jüngerinnen aufgetragen, dass sie einander die Füße waschen (Joh 13,14). Gästen wurden in der Antike vor dem Mahl als Zeichen der Gastfreundschaft die Füße gewaschen, weil es noch keine Straßenreinigung gab. Die Jünger Jesu sollten beim Mahl also die elementaren Dienste der Gastfreundschaft üben.
Auch wenn wir über das Neue Testament hinausblicken, ist bis in das zweite Jahrhundert hinein noch keine einheitliche Feier der Eucharistie bezeugt. Es ist noch nicht einmal belegt, dass die Eucharistie einheitlich als Gedächtnisfeier des Todes Jesu verstanden wurde. So hat es Paulus beim ältesten Abendmahlsbericht festgehalten (1 Kor 11,26), und die Abendmahlsberichte bei Markus, Matthäus und Lukas setzen es voraus. Der Ausdruck „Eucharistie“ kommt dabei aber noch nicht vor – lediglich als Verb (1 Kor 11,24). Er findet sich erst in der Zwölf-Apostel-Lehre, der Didache, einer Schrift Ende des 1. Jahrhunderts, und etwas später in den Briefen des Ignatius von Antiochien. „Eucharistie“ bedeutet übersetzt „Danksagung“. In der Didache heißt es vor den Mahlgebeten: „Nun einige Worte über die Eucharistiefeier. So sollt ihr Dank sagen [d.h. Eucharistie feiern]: Zuerst über den Becher: ‚Wir danken dir, unser Vater, für den heiligen Weinstock Davids, deines Knechts, den du uns kundgemacht hast durch Jesus, deinen Knecht [oder auch: Sohn]. Dir sei die Herrlichkeit in Ewigkeit“ (Did 9,1-2) Für das gebrochene Brot dankt die Gemeinde: „Wir danken dir, unser Vater, für das Leben und die Erkenntnis, die du uns kundgemacht hast durch Jesus, deinen Knecht [/Sohn]. Dir ist die Herrlichkeit bis in Ewigkeit“ (Did 9,4). Das eucharistische Mahl ist in der Didache also schlicht ein Dankmahl an den Vater für Jesus und dafür, dass die Gemeinde Jesus als Messias erkannt hat. Erst in dieser Schrift findet sich übrigens auch der älteste Beleg dafür, dass nur Getaufte zu dem Mahl der Gemeinde zugelassen sind (Did 9,5).
Erst deutlich später, frühestens nach 150 n. Chr. zeigen sich Bemühungen, die Vielfalt der Feiern zu vereinheitlichen. Die Pluralität der christlichen Überlieferungen im und gleichzeitig zum Neuen Testament lässt sich nicht harmonisieren, auch wenn dies von Seiten traditioneller Theologen immer wieder versucht wurde. Eine erste negative Antwort auf unsere Frage lautet also:
Jesus Christus hat die Eucharistie am Anfang nicht als Form einer einheitlichen Feier gewollt. Sein Wille lässt verschiedene Formen und Verständnisse dieser Feier zu.
Mit Ausgestoßenen, Zöllnern, Dirnen
Eine zweite Antwort kann bereits positiver ausfallen. Denn die neutestamentlichen Evangelien belegen einheitlich, dass die Mahlpraxis Jesu bereits bei seinem öffentlichen Wirken begonnen hat und wesentlich breiter und unliturgischer war, als die Abendmahlsberichte es nahelegen. Die Mahlfeiern Jesu waren eher mit einem sommerlichen Picknick im Grünen vergleichbar als mit einem Mahl nach festen Abläufen. Als ein fester Bestandteil dieser Mahlfeiern hat sich aber offensichtlich herauskristallisiert, dass Jesus dabei Gastgeber war, was nicht bedeutet, dass Jesus nicht auch zum Mahl bei anderen zu Gast war. Jesus hat oft und gern beim Mahl gegessen und getrunken, zusammen mit Lehrern aus der gesellschaftlichen und religiösen Elite, aber vor allem auch mit Ausgestoßenen, Zöllnern, Dirnen und Sündern. Deshalb konnte er von den Leuten auch als „Fresser und Weinsäufer“ (Lk 7,34par) verleumdet werden. Aber nicht alle diese Mahlzeiten sind Vorläufer der späteren Eucharistie.
Die Eucharistie setzt vielmehr eine Mahltradition fort, die vermutlich schon während des öffentlichen Wirkens Jesu begonnen hat, und dabei war Jesus der Gastgeber. Aus diesem Sitz im Leben erklärt sich auch der älteste Name der Eucharistiefeier: „Brotbrechen“ (vgl. Apg 2,42), denn bei einem jüdischen Mahl erhielten die Gäste vom Gastgeber zur Eröffnung des Mahls ein Stück Brot gereicht, das von einem größeren Laib abgebrochen war. Vorher hatte der Gastgeber Gott im Zeichen des Brotes für das Mahl und für seine Gäste gedankt, dann brach er das Brot und verteilte es unter seinen Gästen. So hat es Jesus mit seinen Jüngern praktiziert und deshalb konnten die Jünger ihn auch nach Ostern daran wiedererkennen, dass er ihnen das Brot brach (vgl. Lk 24,30 f.).
Eine zweite Antwort lautet also: Jesus Christus hat Eucharistie so gewollt, dass er selbst als Gastgeber dazu eingeladen hat. Der verbreitete Ausdruck „Eucharistische Gastfreundschaft“ ist daher missverständlich. Denn er legt nahe, dass die Kirchen Gastgeber der liturgischen Mahlfeiern wären. Wenn wir aber Eucharistie feiern, wie Jesus sie gewollt hat, kann nur er selbst der Gastgeber sein.
Wie hat Jesus Christus Eucharistie gewollt? Eine dritte Antwort auf die Frage ergibt sich aus dem Johannesevangelium, also ausgerechnet aus der Schrift, in der es keinen Einsetzungsbericht vom letzten Mahl gibt. Johannes setzt diese Überlieferung vermutlich als bekannt voraus. Wesentliches von Jesu Deutung der Eucharistie hat er daher mit der Speisung der 5000 Menschen und der anschließenden Brotrede Jesu verbunden (Joh 6). Auch dort ist es Jesus, der hier sogar jedem Einzelnen in der Menge das Brot reicht, im Unterschied zu Markus, wo die Jünger das Brot austeilen. Durch das Dankgebet Jesu ist das Brot zu einer kostbaren Speise geworden, von der nichts verloren gehen darf. Denn das essbare Brot ist Zeichen für das Brot vom Himmel, also die Person und die Lehre Jesu selbst. Hier lässt sich ansatzweise bereits erkennen, was das Zweite Vatikanische Konzil über die Eucharistie formuliert hat: Sie ist „Quelle und Höhepunkt“ des christlichen Lebens (Lumen Gentium 11). Sie ist Quelle und Höhepunkt der Beziehungen Jesu mit Christinnen und Christen, die an ihn glauben.
In der Mitte der Brotrede sagt Jesus (Joh 6,37): „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinauswerfen.“ Damit verhält sich Jesus erklärtermaßen anders, als es die jüdischen Autoritäten im Vierten Evangelium tun. Denn diese drohen mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft, wenn sich jemand zu Jesus bekennt, und setzen diese Drohung auch um (Joh 9,34.35). Jesus folgt dem nicht, denn er wirft niemanden aus der rettenden Gemeinschaft mit Gott heraus. So hat er Eucharistie gewollt.
Diese drei Antworten auf die Frage, wie Jesus Eucharistie gewollt hat, verlangen Konsequenzen nicht nur in der gegenwärtigen ökumenischen Gottesdienstpraxis. Der letzte Punkt dürfte auch in der interreligiösen Begegnung wichtig sein. Wenn Jesus niemanden aus der Mahlgemeinschaft verstößt: Was bedeutet das für Hindus, die die Eucharistie mitfeiern und keine Schwierigkeit damit haben, Brot und Wein als Zeichen Jesu göttliche Verehrung teilwerden zu lassen? Konsequenzen lassen sich aber nicht individuell ziehen. Zwar sind nicht die Kirchen Gastgeber der Eucharistie, sondern Jesus Christus; Gastgeber sind aber auch nicht einzelne Amtsträger, die kirchlich vereinbarte liturgische Spielregeln charismatisch und spontan ändern.
Von katholischer und von evangelischer Seite erheben sich weiterhin Anfragen an das Verständnis der liturgischen Feier der jeweils anderen Konfession. Viele davon empfinden die Glaubenden zum Teil als sehr speziell – theologische Expertinnen und Experten betrachten manche Anfrage als historisch erledigt, andere mögen jedoch weiterhin erhoben werden. Wenn Jesus niemanden aus der Gemeinschaft herauswirft, für die er das Brot des Lebens ist, stellt sich die Frage: Wann haben Kirchen das Recht, im Falle von Unterschieden im konfessionellen Verständnis, Christen einer anderen Konfession aus der Eucharistie auszuschließen? Soweit ich ihn erkennen kann, entspricht dies nicht dem Willen Jesu. Der katholischen Kirche dürfte der Schritt, Christinnen und Christen anderer Konfessionen offiziell zur Eucharistiefeier einzuladen, nicht leichtfallen, denn ihre Glaubensüberzeugungen zur Eucharistie haben eine lange und hochreflektierte Tradition. Die Achtung vor der Eucharistielehre der katholischen Kirche ist auch ein Gut, das keineswegs leichtfertig aufzugeben ist.
Der Weg zu einer einheitlichen Liturgie, wie sie in Lima entwickelt worden ist, scheint daher momentan weit weg. Nach der bezeugten Vielfalt der Feiern im Neuen Testament ist er aber auch nicht notwendig. Die konfessionellen gottesdienstlichen Traditionen können bleiben, und evangelische und katholische Christen dürfen darin ihr liturgisches Zuhause behalten, aber das Gespräch, welche Elemente von Eucharistie und Abendmahl die ökumenische Identität dieser Feiern ausmachen, muss wiederaufgenommen werden. Unterhalb eines solchen Konsenses sind dann aber differenzierte Auffassungen möglich. Evangelische Christen müssen keine Kniebeuge vor dem Tabernakel machen, und katholische Christen dürfen auch im evangelischen Gottesdienst an ihrem Kreuzzeichen erkennbar bleiben – dennoch können sie eine Gottesdienstgemeinschaft bilden. Andernfalls bleibt Jesu Wille, niemanden aus dem Raum der Feier zu verstoßen, nicht gewahrt. In der Art des differenzierenden Konsenses haben die reformatorischen Kirchen nach Jahrhunderten erbitterten Streits in der Leuenberger Konkordie eine Einigung für die gemeinsame Feier des Abendmahls gefunden, und die theologischen Kommissionen von „Lehrverurteilungen kirchentrennend?“ sind einer vergleichbaren Methode gefolgt.
Vor allem aber bedarf es eines ökumenischen Lebens in Gemeinden und Gemeinschaften auch vor und außerhalb von Eucharistie und Abendmahl. In Absprache der Kirchen dürfte eine Gottesdienstgemeinschaft modellhaft zuerst an Orten möglich sein, in denen Ökumene schon erfahrbar ist. Solche Orte gibt es inzwischen wieder mehr: die „Asylorte“ (Klaus Mertes) im ökumenischen Gedächtnis der Märtyrer, geistliche Gemeinschaften wie Arche oder Taizé und ökumenische Aufbrüche in Stadtteilen und Gemeinden. Sie sind hoffnungsvolle Leuchtspuren, denn dort nähern sich die Kirchen wieder den Formen an, in denen Jesus Christus Eucharistiefeier gewollt hat.