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S. 434-436
Im Januar 2018 stellte Stadtdekan Johannes zu Eltz bei einem Frankfurter Stadtkirchenforum einen Vorschlag für Segensfeiern zur Diskussion. Die Segensfeiern sollen gläubigen Paaren eine kirchliche Feier ermöglichen, denen eine katholische Eheschließung kirchenrechtlich nicht offensteht: gleichgeschlechtlichen, zivil wiederverheirateten und auch solchen Paaren, die – wie es heißt – „nach eigener Einschätzung für die Hochform eines Sakramentes nicht hinreichend disponiert sind“. Von Ansgar Wucherpfennig