Sprechen über den SkandalMissbrauch institutionell aufarbeiten

Wer sexuellen, körperlichen oder verbalen Missbrauch in Institutionen auf-arbeitet, befindet sich auf einem schmalen Grat zwischen Opfer- und Institu-tionsperspektive. Nur wer gegen das Vergessen ankämpft, kann langfristig aus den Vorfällen lernen und nachhaltige Präventionsarbeit leisten. Über Chancen dieser Gratwanderung aber auch über ihren Preis berichtet Klaus Mertes SJ.

Kopernikanische Wende?“ – mit diesem Titel war ein Artikel überschrieben, den der Münchner Jesuit Godehard Brüntrup in den ersten Tagen nach dem Aufbrechen des Missbrauchsskandals im Frühjahr 2010 veröffentlichte. Gemeint war der Wechsel von der Institutionsperspektive auf die Opferperspektive, oder besser: Der Wechsel vom Vorrang der Institutionsperspektive, der ein wesentlicher Grund für das Versagen der Institution im Umgang mit Missbrauchstätern war, zum Vorrang der Opferperspektive. Sieben Jahre später sei hier ein Versuch gewagt, darauf zu blicken, welche Wirkungen dieser Perspektivwechsel und die daraufhin begonnenen Aufarbeitungsprozesse auf kirchliche Institutionen wie Schulen, Gemeinden, Krankenhäuser und Vereine hatte.

Sexualisierte Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen in Institutionen hat bekanntlich eine doppelte Dramatik: Zum einen wird von Tätern das Vertrauen, das ihnen als Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Institutionen entgegengebracht wird, missbraucht, zum anderen versagen die Verantwortlichen in der Institution sowie die Institutionen selbst, weil und wenn sie die Symptome des Machtmissbrauchs nicht erkennen, die Stimme der Opfer nicht hören oder sie, falls sie sie gehört haben, zum Schweigen bringen.

Das Öffentlichwerden des Missbrauchs wird innerhalb der Institution ambivalent erlebt. Als die Fälle sexuellen Missbrauchs im Berliner Canisius-Kolleg 2010 bekannt wurden, empfanden die aktuellen Schülerinnen und Schüler die Stigmatisierung ihrer Schule als „Missbrauchsschule“ zunächst als ungerecht. Sie erlebten ihre Schule selbst nicht so, wie sie ihnen in Presse und Fernsehen nun täglich vorgehalten wurde. „Was haben wir mit dem zu tun, was vor dreißig Jahren geschehen ist?“, so fragten sie. Bis heute wird das Bild des Berliner Canisius-Kollegs in den Fernsehnachrichten gezeigt, wenn von sexuellem Missbrauch in irgendwelchen kirchlichen Kontexten berichtet wird. Es ist in die Mythologie der Bundesrepublik eingegangen wie das Foto von den laternenbeleuchteten Häuschen der Odenwaldschule. Ähnlich ergeht es, um im Bereich kirchlicher Schulen zu bleiben, dem Bonner Aloisius-Kolleg, dem Kloster Ettal, den Regensburger Domspatzen.

Die Lehre aus dieser Erfahrung lautet: Der unausweichliche Preis der Aufarbeitung von Missbrauch in Institutionen ist die Stigmatisierung der Institution. Die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Institutionen nahmen das 2010 an und ließen/lassen sich bis heute hänseln und in Einzelfällen sogar diskriminieren, wenn sie den Namen ihrer Schule nennen. Unter diesem und vergleichbaren anderen Aspekten ist es sinnvoll zu sagen, dass die Institution gerade in der Phase der Aufarbeitung nicht bloß der „Täterseite“ zuzurechnen ist. Meine Botschaft in die Institution hinein lautete im Jahre 2010: Wir werden jetzt einige Jahre lang bundesweit die „Missbrauchsschule“ sein; irgendwann wird sich das Stigma wandeln, und wir werden zu den Schulen gehören, bei denen die Aufarbeitung von Missbrauch in Kirche und Gesellschaft begonnen hat.

Die Chancen der Aufklärung

Nach sieben Jahren darf man sagen: Die (keineswegs abgeschlossene) Aufarbeitung hat die betroffenen Institutionen grundlegend verändert, und zwar positiv. Es ist heute möglich, Themen anzusprechen, die vor sieben Jahren noch auf Unverständnis und Abwehr gestoßen wären, weil sie als grundlose „Generalverdächtigung“ oder „Übertreibung“ abgekanzelt worden wären. Es geht um Fragestellungen wie: Welche Standards für die Gestaltung von Nähe und Distanz sind für professionelles pädagogisches und seelsorgliches Personal angemessen? Was ist „Missbrauch“ im Unterschied zu „Grenzverletzung“ oder „Übergriff“? Welche informellen Rituale unter Jugendlichen sind tolerierbar, welche nicht? Wie steht es mit der Transparenz und Verlässlichkeit von Beschwerdewegen? Welche Partner für Intervention, Prävention und Aufarbeitung stehen zur Verfügung? Wo sind die Risikosituationen? Der offene Diskurs in diesen und vergleichbaren Fragen führt, wenn er angenommen wird, zu einer erheblichen Qualitätsverbesserung pädagogischen und seelsorglichen Handelns in Institutionen.

Besonders interessant wird es, wenn im Alltag neue Fragen aufkommen. Welche Traditionen im Kontext von Abi-Feierlichkeiten und Abi-Büchern sind mehr als nur geschmacklos? Ist es angemessen, dass Lehrkräfte mit Schülerinnen und Schülern über soziale Netzwerke kommunizieren? Ist es korrekt, als Lehrer einen Schüler nach einer Schulveranstaltung mit dem privaten Auto nach Hause zu fahren? Wie transparent werden welche Kontakte gemacht? Wo ist die Grenze zwischen legitim geschützten Vertrauensräumen und Meldepflichten? Das alles und vieles mehr sind nicht immer leicht zu beantwortende Fragen. Sie gelten mutatis mutandis auch für Verbände, Gemeinden mit ihren Veranstaltungen wie Freizeiten, Sommerlager und -fahrten, Firmwochenenden. Der Diskurs hat jedenfalls eine „Kultur der Achtsamkeit“ in den Institutionen gefördert; eine gemeinsame Sprache über unterschiedliche Vorformen und Formen von Gewalt ist entstanden, eine Atmosphäre, in der schutzbedürftige Personen sich beherzter als zu früheren Zeiten trauen, ihre Not zu signalisieren, wenn sie da ist.

Die Veröffentlichung des Missbrauchs hat sich auch als Türöffner für Themen erwiesen, die am Anfang der Skandalisierung gar nicht im Blick waren, zum Beispiel Peer-Gewalt. Dass (sexualisierte und andere) Gewaltrituale nicht nur in Internaten, Jugendverbänden und Schulen üblich sind und also ein tiefer liegendes gesellschaftliches Problem repräsentieren, haben die jüngsten Enthüllungen in der Bundeswehr gezeigt. Das zentrale Thema ist das Verhältnis von Initiation und Gewalt, oder anders gesagt: Von Zugehörigkeit und Unterwerfung. Täter und Opfer verschränken sich ineinander nach dem Modell: Ich lasse mich demütigen, um demütigen zu dürfen; ich unterwerfe mich einem entwürdigenden Ritual, damit ich dazugehöre und dann auch meinerseits andere diesem Ritual unterwerfen kann. Der Zugang zu Macht wird über Unterwerfung eröffnet. Man kann diese Logik bis in die Anwerbungsmethoden von Jugendlichen in islamistische und andere Sekten beobachten.

Intervention gegen solche Gewaltrituale sind mit hohem Konfliktpotential für die Leitung eines Hauses verbunden – nicht nur Anfeindungen von innen heraus oder aus der Öffentlichkeit, sondern besonders komplex dann, wenn Opfer von Gewaltritualen und Gewaltakten sich selbst nicht als Opfer definieren, sondern der Demütigung – tatsächlich oder angeblich – entgegenfiebern; Interventionen können dann als Abbruch einer Tradition erlebt werden, die ganze Generationen in einem ausgrenzenden, elitären Wir-Gefühl zusammengefügte. Es zeigt sich, dass der Missbrauch innerhalb der Machtasymmetrie zwischen Erwachsenen und Kindern die Spitze eines Eisbergs ist. Unter Wasser gibt es noch andere Machtverhältnisse, die missbrauchsanfällig sind: Asymmetrien zwischen stärkeren und schwächeren Jugendlichen, zwischen Jungen und Mädchen, zwischen Alteingesessenen und Neuen.

Institutionen wurden durch die Befreiung des Sprechens in den letzten Jahren vermehrt Orte, in denen Missbrauch aus Familien oder aus anderen außerinstitutionellen Zusammenhängen gemeldet wird. Die Skandalisierung machte sie ansprechbar. Das führte und führt pädagogische Kräfte in neue, schwierige Belastungssituationen, wenn etwa betroffene Kinder sich einer Lehrerin oder einem Lehrer anvertrauen. Das Verhältnis zwischen Schule und Eltern gerät in solchen Fällen unter hochkomplexe Druckverhältnisse. Deswegen musste die „Erziehungspartnerschaft“ zwischen Eltern und Schule in den letzten Jahren auch systemisch auf mögliche Konfliktsituationen hin neu durchdacht werden, in denen Schule, Verein oder Gemeinden und andere pädagogische Institutionen eine Schutzfunktion für das Kind gegen die Eltern oder erwachsene Familienangehörige zu übernehmen hatten.

Die Aufarbeitung von Missbrauch hat in den letzten Jahren neues Licht aus der Betroffenen- und Präventionsperspektive auf politisch und gesellschaftlich relevante Baustellen geworfen. Die Institutionen konnten vor dem Hintergrund gewonnener Erfahrungen auch zugunsten des Opferschutzes öffentlich intervenieren. Beispiel: Im Arbeitspapier der baden-württembergischen Landesregierung „zur Verankerung von Leitprinzipien für Lehrpläne“ (2014) wurde unter anderem die Kompetenz formuliert, „sich selbst als Persönlichkeit wahrnehmen, beschreiben und entfalten zu können“ mit dem Ziel, „die eigene sexuelle Orientierung zu erkennen.“ Hier wurde ein Lernziel, das in den intimen Bereich von Jugendlichen eingreift, ohne Berücksichtigung des asymmetrischen Machtgefälles in der Schule aufgestellt. Aus Präventionsrücksicht wurde es als hoch riskant erkannt und entsprechend aus den betroffenen Institutionen heraus auch kritisiert.

Als eine andere Baustelle entpuppte (und entpuppt sich immer wieder) die Spannung zwischen Schutzauftrag der Institution und Schutzfunktion des Arbeitsrechtes. Bundesweit bekannt wurde 2012 ein Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz, das einen Lehrer freisprach, der eines sexuellen Verhältnisses zu einer 14-jährigen Schülerin angeklagt war, da angeblich kein „Obhutsverhältnis“ bestanden habe. Erst durch den Protest der betroffenen Schule kam das Thema auf die Agenda der Kultusministerkonferenz. Denn es ist ja nicht zielführend, wenn die Gesellschaft von den pädagogischen Institutionen verlangt, den Kinderschutz zu stärken, ihnen jedoch nicht die Mittel an die Hand gibt, im Fall der Fälle auch effektiv zu intervenieren.

Die Aufarbeitung hat Versöhnungsprozesse ermöglicht. Ich riskiere den durch Missbrauch belasteten Begriff „Versöhnung“ im Wissen um die Fallen, die er hat. Wenn Versöhnung der Betroffenen mit der Institution gelingt, ist das allerdings auch ein Gewinn für die Institution. Das Verhältnis von Betroffenen und Institution ist schließlich nicht einfach nur nach dem Modell der Konfrontation zu beschreiben – hier die Institution, dort die Betroffenen. Missbrauch hat ausgegrenzt – Aufarbeitung hebt die Ausgrenzung wieder auf. Dies ist auch ein Gewinn für die Institution. Sie geht gestärkt aus dem Prozess hervor, pädagogisch professioneller, selbstbewusster, getragen von einer neuen Sinn-Erfahrung, ohne ihr neues Selbstbewusstsein mit Elitebewusstsein zu verwechseln.

Aus der Betroffenenperspektive ist „Versöhnung“ oft ein schwieriges Wort. Es gibt keine Versöhnung an Wahrheit und Gerechtigkeit vorbei. Doch das Wort „Versöhnung“ wird auch von der Betroffenenseite her laut – manchmal um den Preis der Spaltung innerhalb der Betroffenenszene. Nach Jahren der Aufarbeitung gibt es jedenfalls auch Versöhnungsgeschichten zu erzählen, Erzählungen von gefundenem Frieden und Neuanfang. Es sind Geschichten, die wenig in der Öffentlichkeit auftreten. Vielmehr ereignen sie sich im geschützten Raum der Institution selbst und entfalten darin heilende Wirkung, nicht nur für die Betroffenen.

Der Preis der Aufklärung

Der Preis der Aufklärung von Missbrauch in Institutionen ist die Stigmatisierung der Institution. Der Preis ist hoch, aber das ist kein Grund, ihn nicht zu zahlen. Der Preis ist unausweichlich.

Oft wird von „betroffenen“ Institutionen gesprochen. Damit ist unausgesprochen ausgesagt, dass es nicht-betroffene Institutionen gibt. Doch das täuscht. Wahrscheinlicher ist, dass der Unterschied zwischen „betroffenen“ und „nicht betroffenen“ Institutionen nur darin besteht, dass das Öffentlichwerden bei den einen stattgefunden hat, bei den anderen nicht. Keine Institution ist vor dem Risiko des Missbrauchs im eigenen Zuständigkeitsbereich gefeit. Das zeigen die jüngsten Berichte aus allen Bereichen der Gesellschaft. Sogar Präventionsveranstaltungen können für Missbrauch instrumentalisiert werden. Die Perversität des Missbrauchs-Verbrechens besteht ja gerade darin, dass es bei Gelegenheiten ausgeübt wird, bei denen die Schutzbedürftigen ausdrücklich Schutz zugesagt bekommen.

Die Öffentlichkeit, die von außen auf die betroffene Institution schaut, begreift das oft nicht. Sie unterliegt meist mehr oder weniger unreflektiert dem Mythos des fremden Täters, der von außen in das System einbricht, um sich an Schutzbedürftigen zu vergehen. Auch die Schüler im Canisius-Kolleg reagierten auf die ersten Nachrichten in der Presse über ihre „Missbrauchsschule“ mit der Angst vor fremden Vergewaltigern, die vor der Schule stehen und sie überfallen könnten. Viel Empörung in der Öffentlichkeit über die „betroffenen“ Institutionen hängt mit dieser Verwechslung zusammen. Bei der offensichtlichen Vergewaltigung durch fremde Täter ist der Täter als Täter erkennbar. Bei sexuellem Missbrauch ist die Lage komplizierter – und das Verbrechen deswegen in einem bestimmten Sinne noch perverser. Vom Grad der Empörung in der Öffentlichkeit lässt sich jedenfalls nicht auf den Grad des Verständnisses der Empörten dafür schließen, was eigentlich Missbrauch ist.

Betroffene Institutionen übernehmen eine Stellvertreterfunktion für ein gesellschaftliches Thema. Auch das gehört zum Preis der Aufarbeitung. Er lohnt sich, weil nur durch die Annahme der Stellvertreterfunktion das Thema als gesellschaftliches Thema sichtbar wird – so geschah es ja nach 2010 in Deutschland. Die betroffenen, aussätzigen Institutionen mussten dabei auch ertragen, dass sich „nicht-betroffene“ Institutionen hinter ihnen versteckten, zumal dann, wenn der Missbrauch in den Reihen einer „nicht-betroffenen“ Institution aufzufliegen drohte. Man täuscht sich als Institution leicht über die eigene Reinheit, wenn man sich bloß von den Aussätzigen fernhält. So gab es in den letzten Jahren in betroffenen Institutionen auch die Erfahrung, dass Kooperationen gekündigt oder nicht eingegangen wurden, weil man sich nicht durch die Zusammenarbeit mit der aussätzigen Institution beflecken und dann schlecht in der Öffentlichkeit dastehen wollte.

Ein ambivalentes Verhältnis zum Missbrauch schwingt auch in der Öffentlichkeit selbst mit. Man kann Skandale in den eigenen Reihen verstecken, indem man lautstark auf Skandale in anderen Reihen hinweist. Das gilt für die Öffentlichkeit selbst und manche ihrer Vertreterinnen und Vertreter. Es gibt zum Beispiel gerade im Showbusiness Formate, die verantwortungslosen, missbräuchlichen Umgang von Jurys mit jungen Menschen und auch mit schutzbedürftigen Menschen inszenieren. Das wird nicht dadurch entschuldbar, dass sich die betroffenen Personen solchen Formaten freiwillig zur Verfügung stellen. Eine wichtige Erkenntnis der Missbrauchsdebatte der letzten Jahre besteht darin, dass die angebliche Einvernehmlichkeit, die von Tätern nachträglich immer behauptet wird, im Falle asymmetrischer Beziehungsstrukturen die Täter nicht entlastet. Dasselbe gilt auch für Formate, in denen schutzbedürftige Menschen mit der Verheißung öffentlicher Aufmerksamkeit gelockt werden, um sie dann bloßzustellen und zu demütigen.

Man kann Skandale auch nutzen, um als Trittbrettfahrer aufzuspringen, wenn etwa politische Gruppen und Interessenverbände das Leiden der Betroffenen instrumentalisieren, um eine eigene politische Agenda zu verfolgen. In Berlin nutzten politische Gruppen das Öffentlichwerden des Missbrauchs am katholischen Canisius-Kolleg, um die Schließung aller katholischen Schulen in Berlin zu fordern; die Kampagne brach erst zusammen, als die Missbräuche an der (nicht-katholischen) Odenwaldschule bekannt wurden. Die Skandalisierung der Odenwaldschule oder der GRÜNEN wurde ihrerseits von interessierten Kreisen dazu benutzt, um mit der 68er-Generation abzurechnen. Sexualisierte Gewalt von Männern gegen Jungen wurde zum Anlass für homophobe Hetze genommen. Kommentatoren, Moderatorinnen und auch Anwälte verbreiteten und verstärkten Verleumdungen über verantwortliche Amtsträger in betroffenen Institutionen, um sie als Amtspersonen und damit die Institutionen als Ganze zu diskreditieren, gegen die sie schon immer aus anderen Gründen gekämpft hatten. Es gibt Namen von unbescholtenen Verantwortlichen in betroffenen Institutionen, die bis heute vornehmlich mit den Stichworten wie „Missbrauch“ und „Vertuschung“ konnotiert werden – etwa wenn man sie googelt. Übernahme von Verantwortung für die Institution kostet die Verantwortungsträger oft den Preis der dauerhaften persönlichen Diskreditierung – jedenfalls in interessierten Kreisen. Dafür wachsen ihnen und den Institutionen neue Unterstützer und Verbündete zu. Die Aufarbeitung von Missbrauch ordnet das gesellschaftliche Umfeld, in dem sich eine Institution bewegt, neu.

Spaltung in der Institution

Damit kommt eine weiterer Preis in den Blick: Spaltung in der Institution. Wahrheit tut weh. Der Schmerz steigert sich zum sekundären Opfergefühl. Dann sind nicht mehr die Betroffen im Blick, sondern die Institution als Opfer, als Opfer der Täter, als Opfer der Skandalisierung. Es kann dann passieren, dass sich die Institution in ihrem Selbstverständnis aus der Verantwortung für die „Täterseite“ herausschleicht, der sie aber unter systemischer Rücksicht auch dann noch zugehört, wenn der Prozess weh tut.

Das sekundäre Opfergefühl spaltet die Institution. Dem Aufarbeitungsprozess schlägt Widerstand aus der Institution selbst entgegen. Existenzängste kommen hinzu, Ängste um den Arbeitsplatz, Ängste um tiefe persönliche Verunsicherung, Enttäuschungen und Depressionen. Die Spaltung stellt Leitungspersonen vor schwierige Entscheidungssituationen. Auf der einen Seite muss um der Sache, insbesondere um der Betroffenen willen die Option für Aufklärung und Aufarbeitung klaren Vorrang behalten und auch nach innen hin durchgehalten werden. Doch muss andererseits in der Institution Raum für den internen Schmerz gegeben werden, ohne dass dieser eo ipso als Abwendung von den Betroffenen und vom Anliegen der Aufarbeitung diskreditiert wird. Nicht jedes Empfinden von Schmerz ist schon Selbstmitleid. Die Stigmatisierung des Schmerzes würde die Spirale der Gewalt bloß weiterdrehen – und sich schließlich gegen die Aufarbeitung wenden.

Auf der einen Seite stehen also Übernahme von Verantwortung, Empathie für die Opfer, Intervention gegen die Täter, Aufklärung und Aufarbeitung. Auf der anderen Seite stehen Empathie und auch Fürsorge für die Angehörigen und Schutzbedürftigen in der Institution Schule, Gemeinde oder Verband, die vor den Folgen der unausweichlich mitgegebenen Stigmatisierung nach innen hin geschützt werden müssen. Nur so lässt sich Schmerz konstruktiv aufarbeiten. Eine Institution öffnet sich nicht für Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch, wenn diese bloß von außen oder oben erzwungen werden.

Am Fall der Odenwaldschule kann die Dramatik des Gesagten verdeutlicht werden. In einigen Jahren sollte wohl noch einmal darauf geblickt werden, was der Aufarbeitungsprozess nach 2010 zum Beispiel für die Jugendlichen bedeutete, die bis zur Schließung 2015 dort zur Schule gingen. Die Odenwaldschule zahlte jedenfalls am Ende den höchsten Preis der Aufarbeitung, oder besser: der gescheiterten Aufarbeitung, nämlich die Selbstauflösung. Was war der Grund für dieses Scheitern? Vielleicht dieser: Spätestens nach dem Weggang der Schulleiterin Margarete Kaufmann gab es kein Gesicht mehr, das die Institution in der Öffentlichkeit und vor den Betroffenen repräsentierte und die Verantwortung für die Institution übernahm. Systemisch gesehen solidarisierten sich die Verantwortlichen immer mehr mit den Betroffenen auf eine Weise, die dazu führte, dass diese am Ende kein Gegenüber in der Institution mehr hatten und Aufarbeitung nicht mehr möglich war.

Es gibt auch andere Aufarbeitungsprozesse, die gescheitert sind oder die erst im zweiten oder dritten Anlauf gelangen. Nicht immer war das Modell des Runden Tisches zielführend, unter anderem auch deswegen, weil auch ein Runder Tisch der Leitung nicht die Verantwortung abnehmen kann, die sie gegenüber den Schutzbefohlenen hier und heute in der Institution hat, ob das nun Schule, Kirchengemeinde, Verein oder Krankenhaus ist. Keine Schulleiterin, kein Schulleiter kann vor die aktuelle Schüler- und Elternschaft treten und Entscheidungen, die diese betreffen, mit dem formalen Hinweis auf Entscheidungen eines Runden Tischs begründen.

Dasselbe gilt mutatis mutandis für die Hinzuziehung von Fachleuten, Wissenschaftlern und Beratungsstellen in den Aufarbeitungsprozess. Die Verunsicherung der Leitung ist einerseits nachvollziehbar. Deswegen ist es naheliegend, den Rat von Fachleuten und Fachorganisationen einzuholen, allein schon um nicht in einem selbstgenügsamen Selbstbild zu verharren, das ja oft Teil des Problems ist. Doch die Unterstützungsfunktionen ersetzen andererseits die Verantwortung der Leitung nicht, auch nicht die Letztverantwortung für den Aufarbeitungsprozess insgesamt. Eigentlich ist dies eine banale Erkenntnis, aber angesichts der großen Verunsicherung ist es manchmal nicht leicht, sie als Leitungsperson durchzuhalten. Lieber beruft sich die Leitung auf Ratgeber (Opferschutzorganisationen, Begegnung mit Betroffenen, Presseberatung für die Öffentlichkeitsarbeit, Mediatoren für die Moderation der Diskurse), die aber ihrerseits aus anderen systemischen Perspektiven auf die Situation blicken. Nicht nur im Falle des Gelingens, sondern auch im Falle des Scheiterns haben auch die Unterstützer und nicht nur die Leitungen gelernt. Ihre in den letzten Jahren hinzugewonnene Expertise wäre noch auszuwerten. Meine Erkenntnis nach sieben Jahren lautet jedenfalls: Die Letztverantwortung der Leitung für die Aufarbeitung ist nicht delegierbar. Die einzige Alternative ist eine Aufarbeitung, die von einer anderen, der Leitung übergeordneten Instanz in Auftrag gegeben und dann von dieser verantwortet wird – wenn es diese Instanz gibt. Es gibt sie aber nicht immer.

Die größte Herausforderung für die Leitung betroffener Institutionen ist und bleibt die Kommunikation mit den Betroffenen. Nach meiner Erfahrung sind dabei folgende Aspekte mitzubedenken: Dem Wunsch vieler Betroffener nach einer Begegnung auf Augenhöhe entspricht auf der anderen Seite das Dilemma der doppelten Asymmetrie. Die Institution steht unter Anklage der Betroffenen – also nicht auf Augenhöhe mit den Betroffenen. Umgekehrt erleben die Betroffenen die Institution (weiterhin) als mächtig; sie wollen die Ohnmachtsgefühle nun hinter sich lassen. Ohnmachtsgefühle stehen aber für eine umgekehrte Asymmetrie. Die Begegnung auf Augenhöhe steht daher erst am Ende des Prozesses, der mit dem Dilemma der doppelten Asymmetrie auf der Beziehungsebene beginnt. Deren Entflechtung erfordert Zeit und Herzensklugheit.

Die Betroffenenszene differenziert sich im Fortgang von Aufarbeitungsprozessen, bis hin zu Spaltungen, weil und wenn sich zeigt, dass die Verhältnisse der Betroffenen zur Institution emotional sehr unterschiedlich sind. Die Leitung der Institution muss in dieser Phase des Prozesses darauf achten, dass sie die Spaltung in Betroffenenkreisen nicht taktisch dafür ausnutzt, Betroffene gegen Betroffene auszuspielen. In der Aufarbeitungsphase habe ich Gespräche mit Betroffenen verweigern müssen, die andere Betroffene bei mir diskreditieren wollten mit dem subjektiv gut gemeinten Ziel, mich in meinem missverstandenen Eigeninteresse beraten zu müssen. Die Zurückweisung dieses Angebotes führte in einigen Fällen zu großem Ärger über meine Person und zu Beziehungsabbrüchen.

Radikalität im Auftreten von Betroffenen hängt mit dem Erleiden des Missbrauchs zusammen. Wo Vertrauen in der Kindheit und Jugend so grundlegend beschädigt wurde, schwelt eine Wunde, in der sich viel sammelt, was herauskommen soll, und zwar zum richtigen Adressaten, also zum Täter oder eben zur Institution, die durch ihre aktuellen Mitarbeitenden und durch die Leitung erreichbar und fassbar wird. Dabei werden auch von der Betroffenenseite her Grenzen überschritten. „Ich erfahre Anfeindungen, weil ich für die katholische Kirche arbeite und mich in dieser für Prävention von sexualisierter Gewalt einsetze. In meiner Arbeit … begegnen mir nicht nur Beschimpfungen von Betroffenen. Auch von Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche … begegnen Anfeindungen: Aber nehmen Sie das nicht persönlich. Sie sind nicht gemeint. Ich bin nur so wütend. Aha, ich soll dann differenzieren, aber mein Gegenüber nicht?“ Im Rückblick auf gescheiterte Aufarbeitungsprozesse sind auch Forderungen nach einem „Code of Conduct“ für Personen laut geworden, die eine Sprecherfunktion für Betroffene beanspruchen und als solche in Medien und an Runden Tischen anerkannt werden.

Die Anerkennung von Betroffenen-Organisationen und deren Repräsentanten durch die Leitung einer „betroffenen“ Institution bringt es in vielen Fällen mit sich, dass Leitung in einem Konflikt innerhalb der Betroffenenszene Stellung nimmt – wenn nämlich z.B. die repräsentative Rolle eines Betroffenenvereins von anderen Betroffenen ausdrücklich bestritten wird. In anderen Aufarbeitungsprozessen der letzten Jahre scheint es aber auch gelungen zu sein, einen Konsens zwischen der Leitung der Institution und der Betroffenenszene darüber herzustellen, dass der Betroffenenverein tatsächlich repräsentativ auftreten kann. Das ist für das Gelingen der Aufarbeitung von großem Vorteil. Wo das nicht gelungen ist, bleibt nur übrig, einen mühsamen Weg auf mehreren Ebenen gleichzeitig zu gehen.

Blick nach Vorne

Die Öffentlichkeit vergisst schnell. Nach der ersten Empörungsphase flacht das Interesse am Thema ab. Wenn es dann wieder aufflackert, stoßen Vertreter der Institution auf eine Öffentlichkeit, die bei dem Thema wieder ganz von vorne beginnt, als befasste sie sich zum ersten Mal damit. Besonders auffällig wird dies, wenn neue Institutionen ins Blickfeld rücken. Dann beginnt bei ihnen alles nochmals von vorne. Als im Frühjahr 2018 jahrzehntelange Missbrauchsfälle in der Kunst- und Medienszene bekannt wurden, ließen sich dieselben Verleugnungsmechanismen in Feuilleton- und Fernsehredaktionen beobachten, die 2010 dieselben zu Recht in den betroffenen pädagogischen Institutionen kritisiert hatten. Vermutlich läuft eben alle Berichterstattung über Missbrauch in (bestimmten) Institutionen in die falsche Richtung, wenn sie im Modus der Selbstgerechtigkeit stattfindet. Missbrauch findet überall statt.

Auch in den betroffenen Institutionen selbst muss gegen Vergessen gekämpft werden. Ein Kollege berichtete mir kürzlich: „Im Frühjahr 2017 legten wir der Elternschaft das neue, überarbeitete Kinderschutzkonzept des Hauses vor, in das die Erfahrungen der letzten sieben Jahre Präventionsarbeit am Kolleg eingeflossen waren. In der Elternschaft tauchte im Ton der Verwunderung die Frage auf, warum das denn jetzt überhaupt Thema sei. Wir erinnerten an das Jahr 2010 – aber das war in der Erinnerung schon nicht mehr präsent.“

Ich möchte daraus keinen Vorwurf an die Elternschaft konstruieren, wenngleich ich bedauere, was an solchen Vorgängen deutlich wird – dass die von PISA-Studien, OECD-Projekten und Wettbewerbsängsten getriebene Bildungsdebatte in Deutschland das Thema „Missbrauch in pädagogischen Institutionen“ komplett außenvor lässt, oder nur oberflächlich reagiert, wenn es wieder zu einem konkreten Skandal kommt. Dabei berührt die Arbeit an diesem Thema so viele zentrale pädagogische Themen und Chancen zur Qualitätsverbesserung, dass sie mindestens ebenfalls ein Sieben-Milliarden-Paket wert wäre, wie es der Bund für die Schulen zum Thema Digitalisierung schnüren will.

In den betroffenen Institutionen hat man sich inzwischen darauf eingestellt: Nach sieben Jahren ist in einer Schule der größere Teil der Eltern- und Schülerschaft komplett ausgetauscht, und auch ein großer Teil des Kollegiums ist neu eingestellt. Institutionen sind keine statischen Gebilde. Deswegen beginnt die Arbeit jedes Jahr bei Punkt Null – was im Umkehrschluss aber nicht bedeutet, dass es keine Erkenntnisgewinne über die Jahre hinweg gegeben hat. Es gab sie in Fülle, und sie sind ein kostbares Gut.

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