Nach wie vor steht insbesondere in der katholischen Kirche der Zugang zum Amt in der Diskussion. Auf der einen Seite wird danach gefragt, ob die Verpflichtung der Priester zum Zölibat heute noch aufrechterhalten werden kann und soll. Auf der anderen Seite besteht weiter die Frage, ob und in welcher Weise vielleicht Frauen eines Tages Zugang zum Amt erhalten könnten, zumindest in der Form eines Zugangs zum Diakonat. Bei der Suche nach der rechten Antwort auf solche Fragen kann und sollte auch ein Blick auf das Neue Testament hilfreich sein. Nicht als ob das Neue Testament und vor allem seine späteren Schriften einfach normativ interpretiert werden könnten. Doch zeigt es zumindest Möglichkeiten auf, wie die Kirche ihre Ämter und den Zugang zu ihnen regelt, auch wenn sich im Lauf der Jahrhunderte ganz andere Entwicklungen ergeben haben.
Unter den Pastoralbriefen versteht man gemeinhin die dem Paulus zugeschriebenen beiden Briefe an Timotheus und den an Titus. Nach überwiegender heutiger Auffassung zumindest in Europa bilden diese drei Briefe ein Korpus, eine Sammlung von Briefen, die wohl als solche schon geplant worden ist. Der Erste Brief an Timotheus sowie derjenige an Titus sind stärker vom Thema der Gemeindeordnung bestimmt, der Zweite Brief an Timotheus ist stärker autobiografisch ausgerichtet und liest sich wie ein Testament des Paulus, der sich dem Tode nahe sieht. Zumindest in unserem Kulturkreis überwiegt die seit Friedrich Schleiermacher 1803 vertretene Meinung, die drei Briefe seien dem Paulus nur zugeschrieben, also pseudepigrafisch, und versuchten zu einer Zeit lange nach dem Tod des Apostels, wohl um die erste Jahrhundertwende, sein Erbe für die Gegenwart und Zukunft zu bewahren. Dabei geht es dann einerseits um die Bewahrung der „gesunden Lehre“, auch angesichts aufkommender Irrlehren auf dem Weg zur Gnosis, andererseits aus demselben Anliegen heraus um die Schaffung und Absicherung von frühen Amtsstrukturen. Texte dazu finden sich im Ersten Timotheusbrief und in demjenigen an Titus. Betrachten wir diese Texte im Einzelnen.
Episkopen und Diakone im Ersten Timotheusbrief
Für den Verfasser der Pastoralbriefe ergibt sich eine dreifache Stufung kirchlicher Vollmacht. Ausgangspunkt ist der Apostel Paulus selbst. Er erscheint in den Pastoralbriefen als der einzige Apostel oder der Apostel schlechthin. Er ist nicht eigentlich Träger eines Amtes, wohl aber der von Christus berufene Ausgangpunkt kirchlicher Vollmacht. Damit wird der Verfasser der drei Briefe wohl der Tatsche gerecht, dass die Gemeinden der griechischen Diaspora vor allem von Paulus ihr Gepräge erhalten haben. Sein Erbe gilt es also zu sichern.
Zwischen Paulus und den Gemeinden mit ihren Diensten und Ämtern stehen die Schüler des Apostels, Timotheus und Titus. Sie sind den Leserinnen und Lesern der Paulusbriefe bekannt, wobei vor allem Timotheus als engster Vertrauter und Mitarbeiter des Paulus erscheint und darum auch Mitverfasser mehrerer Paulusbriefe (2 Kor, Phil, Kol, 1 und 2 Thess). Titus wird im 2. Korintherbrief und im Galaterbrief mehrfach als Vertrauensmann des Paulus genannt. Auch diese Apostelschüler sind keine Amtsträger, nehmen aber seine Weisungen entgegen über die Bewahrung des rechten Glaubens und die Schaffung von Gemeindestrukturen, die diesem die Zukunft sichern sollen. Von ihnen ist in 1 Tim 3,1-15 das erste Mal die Rede.
Voran gehen Ermahnungen des Paulus mit Bezug auf die ganze Gemeinde in 1 Tim 2. Sie soll sich in die vorgegebene soziale und politische Ordnung einfügen (1 Tim 2,1-7). Männer und Frauen sollen dabei ihre ihnen zugeordnete Rolle wahrnehmen, wobei die Ermahnungen für die Frauen einen besonders breiten Raum einnehmen (1 Tim 2,8-15). Ihre Rolle wird im Sinne der griechisch-römischen Antike im Haushalt gesehen. Lehre wird ihnen nicht zugestanden (2,12), was für die Frage nach einem Diakonat der Frau im Auge zu behalten ist.
Damit kann Paulus in Kapitel 3 zu den Ämtern und Diensten in der Gemeinde übergehen. Am Anfang steht ein Abschnitt über den Episkopus, den wir gerne (auch mit der neuen Einheitsübersetzung) als „Bischof“ wiedergeben. Dabei ist im Auge zu behalten, dass sich zu dieser Zeit die kirchlichen Ämter erst herausbilden. In den Pastoralbriefen erscheint er im Singular, im Paulusbrief an die Philipper (1,1) und in der Apostelgeschichte (20,28) im Plural. Dabei ist im Titusbrief, wie noch zu zeigen sein wird, eine klare Abhebung vom Amt des Presbyters nicht deutlich. Die Entstehung der Ämter ist also noch im Fluss.
Im griechischen Kulturkreis gibt es den episkopos, das heißt „Aufseher“ oder „Leiter“ in verschiedenen Bereichen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Daneben gibt es diakonoi (Diener) mit Aufgaben vor allem im Versorgungsbereich. Auf diesen Sprachgebrauch scheint Paulus in Phil 1,1 zurückzugreifen.1 Aus dem episkopos als „Aufseher“ wird dann innerkirchlich der „Bischof“ werden. Nach unserem „pastoralen Paulus“ strebt nach einer „großen Aufgabe“, wer das Amt des Episkopos anstrebt. Das lässt aufhorchen. Die Gemeinde scheint also das Amt des Episkopen nicht einfachhin von sich aus zu vergeben, sondern Gemeindemitglieder konnten sich auch von sich aus bewerben. Dabei wird freilich darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um eine beliebige Karriere, sondern um eine „große Aufgabe“ handelt. Es ist ein Leitungsamt, das an den Bewerber auch hohe persönliche Anforderungen stellt. Diese werden jetzt im Sinne der damaligen hellenistischen Ethik beschrieben, vermutlich um den Amtsträger jeglichem Vorwurf unlauteren Verhaltens oder Charakters zu entziehen. Er soll „untadelig“ sein (1 Tim 3,2), was die folgenden Anforderungen vorwegnimmt, dazu „Mann einer einzigen Frau“ (ebd.), was eine christliche Anforderung darstellt. Der Sinn der Vorschrift ist nicht ganz eindeutig. Sie kann Polygamie verbieten,2 Wiederheirat nach Scheidung3 oder Wiederheirat nach Verwitwung, wie dies heute noch bei verheirateten Diakonen gilt.4 Auf jeden Fall werden verheiratete Episkopen vorausgesetzt, die sich gerade als Ehemänner und Familienväter bewährt haben. Dies wird denn auch ausdrücklich verlangt (3,4-5).
Weitere Anforderungen sind mehr allgemeiner Art, so dass er „nüchtern, besonnen, von würdiger Haltung und gastfreundlich“ sein soll (3,2, Letzteres wohl im Blick auf die Mobilität in den ersten christlichen Gemeinden); auch die „Fähigkeit zu lehren“ (ebd.) wird im Gemeindebereich vorausgesetzt. Andere Anforderungen bleiben wieder generell: „er sei kein Trinker und kein gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll; er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig“ (3,3). Hier erscheinen Tugenden, die in der griechisch-römischen Antike an Führungspersonen gestellt wurden.5 Das Ziel ist erneut, die Kirche vor berechtigter Kritik an ihren Amtsträgern zu schützen. Der Gemeinde eigen ist die Forderung, dass der Episkopos kein Neubekehrter sei (3,6), auch im Sinne des Ausschlusses von Risiken. Zusammenfassend dann: „Er muss aber auch bei den Außenstehenden einen guten Ruf haben, damit er nicht in üble Nachrede kommt und in die Falle des Teufels gerät“ (3,7). Die Ausleger sind sich darin einig, dass der Verfasser des Kapitels den guten Ruf der Gemeinde im Blick hat und sich daher weitgehend an den Vorgaben hellenistischer Ethik für Führungspersonen orientiert.
Auch bei den Anforderungen an die Diakone, die sich in den Versen 8-10 anschließen, mischen sich allgemeine ethische Voraussetzungen mit solchen, die speziell für christliche Amtsträger gelten. Am Anfang stehen die allgemeinen sittlichen Anforderungen: „Ebenso müssen Diakone sein: achtbar, nicht doppelzüngig, nicht dem Wein ergeben und nicht gewinnsüchtig“ (1 Tim 3,8). Erst im nächsten Satz geht es um spezifisch christliche Anforderungen: „Sie sollen mit reinem Gewissen am Geheimnis des Glaubens festhalten“ (3,9). Das „reine Gewissen“ greift dabei noch einmal auf die allgemeinen sittlichen Anforderungen zurück. Das „Festhalten am Glauben“ ist dann eigentlich christliche Anforderung. Hier wird andeutend ein Bezug zum Inhalt des Diakonenamtes erkennbar. Es wird nicht ausdrücklich gesagt, dass die Diakone diesen Glauben zu verkündigen hätten, doch ist eine solche Verbindung zumindest angedeutet. Deutlicher ist es beim Episkopen, wenn es in Vers 2 heißt, er solle „fähig zu lehren“ sein. Eine Vollmacht zur Feier der Liturgie kommt bei beiden Amtsbeschreibungen nicht zur Sprache. Wichtig ist die Gemeindeleitung, die in Vers 1 als episkopé („Aufsicht“) beschrieben wird. Sie soll dem Erhalt des paulinischen Erbes dienen. Damit die Diakone ihr Amt gut ausüben können, ist es vor ihrer Amtseinführung nötig, dass man ihre Unbescholtenheit überprüft. Wieder dürfte dabei nicht nur der Blick auf die Gemeinde, sondern auch auf ihr soziales Umfeld mitspielen, das die Amtsträger der christlichen Gemeinde argwöhnisch beobachtet.
In 3,11 schließt sich ein Satz an, der bis heute unterschiedlich verstanden wird: „Ebenso müssen Frauen ehrbar sein, nicht verleumderisch, sondern nüchtern und in allem zuverlässig“. Der Satz erscheint eingeschoben in die zuvor aufgeführten Anweisungen für die Diakone und die folgenden Verse, die die Anforderungen an die Diakone noch einmal aufgreifen (3,12 f.). Wer sind diese „Frauen“ aus Vers 11? Nach einer noch gelegentlich vertretenen Auffassung handle es sich hier um die Ehefrauen der Diakone,6 doch überwiegt heute die Auffassung, dass es sich um weibliche Diakone handle.7 Immer noch lesenswert ist der Beitrag von Jennifer H. Stiefel zugunsten dieser Meinung.8 Die Autorin weist zunächst auf Übereinstimmungen in der Formulierung zwischen Vers 11 und den Versen 2 und 8 hin, mit der Forderung, die Frauen müssten „nüchtern“ und „ehrbar“ sein, was hier von den Episkopen und Diakonen verlangt wird. Die einzigen neuen Anforderungen an die „Frauen“ in Vers 11 bestehen darin, dass sie „nicht verleumderisch“ und „in allem zuverlässig“ sein sollen, doch das sind sehr allgemeine Anforderungen. Dass es sich hier eher um Diakoninnen handelt, ergibt sich aus der Beobachtung, dass ähnliche Anforderungen gegenüber den Ehefrauen der Bischöfe/Episkopen nicht genannt werden und dass Vers 11 in die Anweisungen für Diakone eingefügt erscheint. Dies spricht deutlich dafür, dass es sich hier um weibliche Diakone handelt.
Ein frühes Zeugnis für solche weiblichen Diakone findet sich bereits bei Paulus im Römerbrief (16,1-2). Hier beginnt Paulus seine abschließenden Grüße mit den Worten: „Ich empfehle euch unsere Schwester Phöbe, die auch Dienerin der Gemeinde von Kenchreä ist. Nehmt sie im Namen des Herrn auf, wie es Heilige tun sollen, und steht ihr in jeder Sache bei, in der sie euch braucht; denn für viele war sie ein Beistand, auch für mich selbst“. Für „Dienerin“ (revidierte Einheitsübersetzung) steht in anderen Übersetzungen auch „Diakonin“ (z.B. Neue Zürcher Bibel). Hier stellt sich das gleiche Problem wie bei der Übersetzung des episkopos, der von den einen als „Aufseher“ oder ohne Übersetzung „Episkope“, von den anderen „Bischof“ genannt wird. Wir befinden uns hier eben in einer Phase des Übergangs zu den ersten christlichen Ämtern. Zugunsten von Phöbe als „Diakonin“ spricht Phil 1,1, wo Paulus an die Gemeinde von Philippi „mit ihren Bischöfen/Episkopen und Diakonen/Dienern“ schreibt, wohl einer Art von in Entstehung befindlicher Gemeindeverfassung in diesem letzten authentischen Paulusbrief an eine Gemeinde.
Eine Bestätigung für weibliche Diakone zu Beginn des zweiten Jahrhunderts findet sich in einem außerchristlichen Text, einem Brief des römischen Autors C. Plinius der Jüngere an Kaiser Trajan (Plinius Ep. X 96). Plinius ist damals römischer Statthalter von Bithynien und Pontus und wendet sich an den Kaiser mit der Frage, was mit den in seinem Gebiet begegnenden Christen zu tun sei. Entscheidend ist dabei vor allem die Loyalität zum Kaiser mit der Teilnahme am Kaiserkult. Unter den Christen in seinem Gebiet nennt Plinius auch zwei „Dienerinnen“ („ministrae“, wohl lateinische Übersetzung von „diakonoi“), die sich unter den Sklavinnen fanden. Offenbar kennt Plinius hier Diakoninnen, die eine Rolle in den christlichen Gemeinden spielten.
Weibliche Diakone hat es in der Kirche bis in das zweite Jahrtausend hinein gegeben.9 In der Syrischen Kirche sind sie durch die sogenannte „Didaskalia Apostolorum“ (um 240 n. Chr.) und die „Apostolischen Konstitutionen“ (um 380 n. Chr.) bezeugt. Letztere kennen einen Ritus der Handauflegung für die Amtseinführung von Diakoninnen. Das Konzil von Chalkedon spricht im Jahre 451 in seinem Kanon 15 von weiblichen Diakonen. Auch hier ist von Handauflegung und dazu von ihrem „Dienst“ (leiturgia) die Rede. Es wird auch festgelegt, dass sie nach ihrer Ordination nicht mehr heiraten können. In Byzanz erhalten die Diakoninnen bei ihrer Ordination einen Kelch und eine Stola. Sie erhalten gleichwohl nicht das Recht, den Altarraum zu betreten und scheinen ihren Dienst vor allem in Klöstern von Frauen versehen zu haben.
Im Westen ist die Institution von weiblichen Diakonen weniger akzeptiert. Der Ambrosiaster (Ende 4. Jh.) ist klar gegen sie eingestellt und kennt sie nur für Gemeinden von Irrlehrern, doch scheinen sie in verschiedenen Ortskirchen existiert zu haben. Dabei schwankt ihre Bezeichnung. Im zweiten Jahrtausend scheinen die Diakoninnen sich mit den Äbtissinnen vermengt zu haben. Damit verschwinden sie aus dem Gesichtsfeld. Erst in neuerer Zeit gibt es Initiativen, den Diakonat der Frau neu zu beleben. Sie haben in den Ostkirchen zu ersten Ergebnissen geführt.10 In der Lateinischen Kirche ist hier unter anderem die Einsetzung einer Kommission zum Studium der Frage des Diakonats von Frauen durch Papst Franziskus am 2. August 2016 zu erwähnen, nachdem die Internationale Theologenkommission 2003 die Frage offen gelassen und weitere Studien gefordert hatte.11
Presbyter im Ersten Timotheusbrief
Im 5. Kapitel des Ersten Briefes an Timotheus ist an zwei Stellen von presbyteroi die Rede. Zu Anfang des Kapitels (1 Tim 5,1f) fordert Paulus dazu auf, einen älteren Mann nicht grob zu behandeln. Es folgen Anweisungen zum rechten Umgang mit jüngeren Männern, älteren und jüngeren Frauen. Hier geht es offensichtlich um Altersstufen. Einen langen Abschnitt widmet unser Paulus den Witwen (1 Tim 5,3-16). Wieweit es sich zumindest bei einigen von ihnen um einen Stand oder sogar eine Art Amt handelt, ist umstritten. Auf jeden Fall sollen sie in der Gemeinde Achtung genießen und Unterstützung erfahren.
Überraschend tauchen dann in 1 Tim 5,17 erneut presbyteroi auf. Hier sind offenbar Amtsträger gemeint, die mit der Gemeindeleitung beauftragt erscheinen wie die Episkopen in 1 Tim 3,1-8: „Älteste, die das Amt des Vorstehers gut versehen, verdienen doppelte Anerkennung. Besonders solche, die sich mit ganzer Kraft dem Wort und der Lehre widmen.“ Im Gegensatz zum episkopos von 1 Tim 3,1-8 erscheinen diese presbyteroi im Plural. Alles deutet darauf hin, dass sie in Analogie zu der Ältestenverfassung jüdischer Synagogen gedacht sind. Von da aus wird man sich die Männer dann auch als Ehemänner und Familienväter vorzustellen haben, ohne dass dies ausdrücklich gesagt wird, im Gegensatz zu Tit 1, 6 (s. u.). Es fehlen auch die anderen ethischen und sozialen Voraussetzungen im Spiegel des Presbyters. Im Vordergrund steht ihr Dienst der Verkündigung in den Gemeinden, der mit einem geprägten Ausdruck wiedergegeben wird („sich abmühen“, kopiān), der in den Briefen des Neuen Testaments für die auf sich genommene Mühe der Verkündigung steht (vgl. 1 Thess 5,12 und passim bei Paulus, daneben auch von Jesus: Joh 4,6.38). Wer sich so abmüht, ist auch seines Lohnes wert, wie 1 Tim 5,18 festhält.
Die Presbyter sollen in den Gemeinden geachtet sein, woraus folgt, dass man Vorwürfen gegen sie nur Glauben schenken soll, wenn sie sich auf zwei oder drei Zeugen stützen können (5,19). Zurechtweisung durch den Apostelschüler soll in Gegenwart aller Gemeindemitglieder erfolgen (5,20). Bei der Auswahl der Kandidaten soll der Apostelschüler große Sorgfalt walten lassen, ohne Ansehen der Person (5,21). Er soll niemandem vorschnell die Hand zur Ordination auflegen und sich so von Mitschuld an fremden Sünden freihalten (5,22). Gerade der Ritus der Handauflegung spricht noch einmal für die Herkunft des frühchristlichen Presbyteramtes aus dem zeitgenössischen Judentum, das diesen Ritus der Amtseinsetzung kannte.
Offen bleibt in 1 Tim 5 die Beziehung der Ämter der Episkopen und der Presbyter untereinander. Da der paulinische Verfasser vom Episkopos in der Einzahl spricht, von den Presbytern in der Mehrzahl, ist ein Modell vorstellbar, das den Episkopen als einen primus inter pares im Presbyterkollegium sieht. Doch darf man hier nicht vorschnell die Kirchenordnung des Ignatius von Antiochien mit ihrem dreigestuften Amt von Bischof, Presbyter und Diakon in den paulinischen Text hineinlesen.12 Etwas größere Klarheit verschafft der Text aus dem Titusbrief, der hier noch darzustellen ist.
Episkopen und Presbyter im Titusbrief
Wie dem Ersten Timotheusbrief, so geht es auch dem Titusbrief um den rechten Erhalt der Gemeinde durch Bestellung würdiger Amtsträger und ausdrückliches Bemühen um die Reinerhaltung der Lehre. Gleich zu Beginn des Briefes fordert Paulus den Empfänger auf, Presbyter einzusetzen, die ihres Amtes würdig sind (Tit 1,5-9). Die Amtsträger sollen „unbescholten“ sein und „Mann einer einzigen Frau, mit gläubigen Kindern, die nicht unter dem Vorwurf der Liederlichkeit stehen oder ungehorsam sind“ (1,6). Solche Beschreibungen kennen wir von den Anforderungen an den Bischof her (1 Tim 3,1-8). Überraschenderweise wechselt der Verfasser im nächsten Vers in Tit 1,7 tatsächlich zur Bezeichnung des Amtsträgers als „Bischof“: „Denn der Bischof muss unbescholten sein als Haushalter Gottes, nicht überheblich und jähzornig, kein Trinker, nicht gewalttätig, nicht habgierig, sondern gastfreundlich, das Gute liebend; besonnen, gerecht, fromm und beherrscht“ (1,7 f.). Dies sind die bekannten Anforderungen an Führungskräfte im griechisch-römischen Raum. Es folgen solche für die christliche Gemeinde als solche: „Einer, der sich an das zuverlässige Wort hält, das der Lehre entspricht, damit er in der Lage ist, in der gesunden Lehre zu unterweisen und die Widersprechenden zu überführen“ (1,9).
Wie ist es zu erklären, dass der Verfasser unseres Briefes plötzlich in der Bezeichnung der Amtsträger von den Presbytern zu den Episkopen/Bischöfen wechselt? Das „denn“ zu Beginn von 1,7 schließt aus, dass es sich bei dem „Bischof“ der folgenden Verse um einen neuen Amtsträger handelt. Offenbar identifiziert unser Verfasser die beiden Berufsgruppen. Vermutlich liegt hier einer der Versuche innerhalb des Neuen Testaments vor, die beiden parallelen Gemeindeverfassungen von stärker jüdisch-palästinisch und von stärker hellenistisch geprägten Gemeinden zu einer Einheit zu führen.
Es fehlt im Neuen Testament nicht an Belegen für eine durch Presbyter geleitete Gemeinde. Hierhin gehört etwa der Jakobusbrief, an dessen Ende (Jak 5,14) den „Ältesten“ Anweisungen erteilt werden, wie sie sich im Fall der Erkrankung eines Gemeindemitglieds zu verhalten hätten. Vergleichbar sind die Anweisungen des „Petrus“ im Ersten Petrusbrief an die Ältesten der Gemeinde (1 Petr 5,1-4). Sie erscheinen einerseits als Altersgruppe den „Jüngeren“ (5,5) gegenübergestellt, aber dann doch als diejenigen, denen die Hirtensorge für die Gemeinde anvertraut ist (1,2). Dabei wird ein Verb verwendet, das in der revidierten Einheitsübersetzung unter den Tisch fiel, aber doch Beachtung verdient: Sie sollten ihren Hirtendienst episkopountes, das heißt in Wahrnehmung ihrer Aufsicht und Leitung, nicht gezwungen, sondern freiwillig verrichten. Hier ergibt sich in der Terminologie eine Überschneidung mit dem Episkopenamt.
Dazu gibt es eine Parallele in der Apostelgeschichte. Auf der einen Seite setzt Lukas in diesem Werk Älteste als Leitungsgremium der Urgemeinde voraus (vgl. Apg 11,30; 15,2.4.22; 16,4; 21,18). Auf der anderen Seite lässt Paulus nach diesem Werk in den von ihm gegründeten Gemeinden Älteste zurück, die nun an seiner Stelle diese Gemeinden leiten sollen (Apg 14,23).
Dabei kommt es an späterer Stelle in der Apostelgeschichte zu der auch in Tit 1,5-9 beobachteten Verschmelzung von Episkopen und Ältesten. Nach Apg 20,17 lässt Paulus die Ältesten von Ephesus (wo Paulus nicht mehr auftreten kann) nach Milet kommen und hält vor ihnen eine Abschiedsrede. Im Laufe dieser Rede fordert Paulus dann diese Menschengruppe auf: „Gebt Acht auf euch und die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Vorstehern (episkopous) bestellt hat, damit ihr als Hirten für die Kirche des Herrn sorgt, die er sich durch sein eigenes Blut erworben hat“ (Apg 20,28). Hier erscheinen nun Älteste und Episkopen austauschbar. Die Ältestenverfassung verwandelt sich in diejenige von Episkopen (und wohl auch Diakonen).
Zur Hermeneutik der Pastoralbriefe
Es liegt auf der Hand, dass die Formen des Amtes und die damit verbundenen Lebensformen in den Pastoralbriefen nicht ohne weiteres als Modell für eine erneuerte Struktur der Ämter der gegenwärtigen Kirche dienen können. Dennoch regen sie zum Nachdenken an. Zur Zeit der Pastoralbriefe ist es den Amtsträgern (Bischöfen, Priestern) nicht nur gestattet, verheiratet zu sein, sondern es wird von ihnen sogar erwartet. Dabei mag mitspielen, dass sich die drei Briefe von gnostisierenden Strömungen der Zeit abzusetzen bemühen, die die Ehe abwerteten oder sogar verboten. Heute ist eine ganz andere Situation gegeben und es beginnt ein neues Nachdenken über den Zölibat und den Zugang von Frauen zum Amt zumindest des Diakons. Hilfreich ist hier ein Gedanke von Gerd Häfner, dem guten Kenner der Pastoralbriefe.13 Er schlägt vor, das Amtsmodell der Pastoralbriefe als eine der damaligen Zeit gemäße Form zu sehen, die einlädt, entsprechend über die geeigneten Formen und Lebensformen des Amtes heute nachzudenken. Dies könnte eine gute Anregung zum Weiterdenken bedeuten.