„Der Staat des Grundgesetzes ruht nicht auf einem beliebig zu erweiternden Wertekatalog und auch nicht auf irgendeiner homogenen Leitkultur. Er verbürgt eine Rechts-, aber keine Werteordnung“, schreibt Patrick Heinemann, Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau. Er deckt auf, weshalb weder Carl Schmitt noch der kürzlich verstorbene Ernst-Wolfgang Böckenförde heran-gezogen werden können, um sich im säkularen Staat für diese oder jene Werte stark zu machen.
Von Patrick Heinemann