Am 11. Juli 2018 verkündete der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess die Urteile gegen Beate Zschäpe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Mittäterschaft an den Taten des NSU sowie gegen die vier Mitangeklagten wegen Unterstützung und Beihilfe. Der NSU („Nationalsozialistischer Untergrund“) hat in der Zeit zwischen dem Abtauchen von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Januar 1998 und seiner Enttarnung am 4. November 2011 neun Morde an Menschen mit Migrationshintergrund, den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter, fünfzehn Raubüberfälle, zwei Sprengstoffanschläge sowie 43 Mordversuche begangen.
Schon während des Prozesses beklagten Betroffene, dass jenes Versprechen der Bundeskanzlerin von 2012, alles zu tun „um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen“1, nicht eingehalten werde. Im letzten Plädoyer der Nebenklage erklärte Yavuz Narin, Rechtsanwalt der Angehörigen des Mordopfers Theodoros Boulgarides:
„Heute haben wir die Gewissheit, dass man in der Lage gewesen wäre, die Taten des NSU zu verhindern. Wir haben die Gewissheit, dass wir und dieses Gericht bis zum heutigen Tag von den Verfassungsschutzbehörden belogen werden. Wir haben die Gewissheit, dass zahlreiche V-Personen und Verfassungsschutzmitarbeiter bis heute vor Strafverfolgung geschützt werden. [...] Welches Geheimhaltungsinteresse verdient Vorrang vor dem Schutz des Lebens und der Würde der Rechtsunterworfenen?“2
Wichtige Fragen, auf die viele Prozessbeteiligte Antworten erhofft hatten, sind weiterhin nicht geklärt:
Wie konnte der NSU entstehen, wer waren die Helfer und Unterstützer und welche Rolle spielten V-Personen der Sicherheitsbehörden?
Wie und von wem wurden die Mordopfer ausgewählt und Tatorte ausspioniert? Warum gerade diese Familienväter? Wer wusste im Vorfeld von den Taten?
Gab es außer den drei Untergetauchten weitere Personen, die als Mitglieder des NSU bezeichnet werden könnten?
Warum wurde im weitläufigen Unterstützernetzwerk nicht konsequent ermittelt, sondern standhaft an der These vom „NSU-Trio“ festgehalten?3
Was wussten die Sicherheitsbehörden über die Aktivitäten der Untergetauchten?
Hätten Taten durch frühzeitigen Zugriff verhindert werden können?
Warum wurden Akten über V-Personen rechtswidrig vernichtet? Was soll vertuscht werden? Warum wird so viel gelogen?
Nach dem Prozess müssen die Betroffenen nun damit leben, dass Mitwisser und Unterstützer des NSU – darunter eine beachtliche Anzahl V-Personen – auf freiem Fuß sind und Verantwortliche für die Verstrickungen der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Fast symbolisch für die missglückte Aufklärung wirkt der Applaus, mit dem bekannte Neonazis – etwa der Rechtsterrorist Statzberger – auf der Tribüne des Gerichtssaals in den letzten Minuten des Prozesses das unerwartet milde Urteil gegen den Mitangeklagten Eminger feierten.
V-Personen im Umfeld des NSU
Die Blockade einer vollen Aufklärung der NSU-Mordserie führt – neben allen Schwächen der Ermittlungsbehörden – zur Blackbox Verfassungsschutz und seinen scheinbar unantastbaren V-Personen, die sich hinter nahezu jedem Schwarzen Loch auftun, auf das man im NSU-Komplex gestoßen ist. Nach unterschiedlichen Einschätzungen waren bis zu 40 V-Leute verschiedener Sicherheitsbehörden im Umfeld des NSU aktiv. Einige von ihnen stammten aus dem Führungskader des in Deutschland verbotenen internationalen „Blood & Honour“-Netzwerks mit seinem bewaffneten Arm, dem „Combat 18“ – Vorbild des NSU.
Aufklärungsversuche – nicht nur beim NSU4 – haben gezeigt, dass der Einsatz von V-Leuten und seine nach Bedarf absolute Geheimhaltung verhindern, dass demokratische und rechtsstaatliche Instrumente zum Tragen kommen und Verbrechen aufgeklärt werden. Wie aggressiv die Aufklärung des NSU vom Bundesamt für Verfassungsschutz blockiert worden ist, zeigt zum Beispiel die sogenannte „Operation Konfetti“ vom 11. November 2011 im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz. Einige Tage nach Enttarnung des NSU wurden relevante Akten zum V-Personen-Einsatz in der für die Erfassung der NSU-Aktivitäten zentralen „Operation Rennsteig“ vernichtet. Obwohl der für die Schredderaktion verantwortliche Referatsleiter gegenüber der Generalbundesanwaltschaft bereits 2014 die rechtswidrige Vernichtung der Akten eingeräumt hatte, wurde diese Stellungnahme zurückgehalten und erst im Herbst 2016 öffentlich.5
V-Personen, die Blockade ihrer
Aufklärung und der unkontrollierte
Verfassungsschutz – drei Beispiele
(1) Ein besonders negativer Fall des Umgangs Thüringer Sicherheitsbehörden mit V-Leuten ist der des Neonazis und Missbrauchstäters Tino Brandt – ehemaliger Star und Scharfmacher („Taten statt Worte“) der Szene. Brandt hatte bis zu seiner vermutlich aus internen Kreisen organisierten Enttarnung mindestens 35 Anzeigen wegen schwerer Verbrechen und Propagandadelikten, ohne dass eine einzige zu einem Urteil geführt hätte.6 Als von dem bayerischen V-Mann Kai D. installierter Neo-Nationalsozialist war er schon als junger Mann in der Entfesselung der rechtsextremen Gewaltszenen Thüringens aktiv, ehe er 1994 vom dortigen Verfassungsschutzamt zum V-Mann gemacht wurde. Damals ging der Verfassungsschutz davon aus, die sich radikalisierende und immer gewalttätiger werdende rechte Szene mit V-Personen kontrollieren und steuern zu können, trug aber durch Geldtransfers über V-Personen in die Szene und Infrastruktur letztendlich dazu bei, sie zu stärken. V-Mann Tino Brandt hat den Thüringer Heimatschutz (THS) mit 200.000 DM des Verfassungsschutzes Ende der 90er-Jahre zur wichtigsten und gewalttätigsten neonazistischen Formation in Deutschland aufgebaut.7 Aus dem THS ist direkt der NSU hervorgegangen. Vom Verfassungsschutzpräsidenten Nocken mit absolutem Quellenschutz ausgestattet, wurde Brandt durch seine V-Mann-Führer vor Polizei-Razzien gewarnt, Staatsanwälte wurden unter Druck gesetzt und auf Rechtsextremismus spezialisierte Einheiten der Polizei (SOKO Rex) zerschlagen. Mindestens einmal zahlte der Verfassungsschutz ihm einen Anwalt. Der THS und die späteren NSU-Akteure konnten sich ohne Kontrolle radikalisieren und bis in den Terror steigern.
Der De-facto-Schutz Tino Brandts reichte auch weit über die Enttarnung hinaus. Brandt hat einen Kinderprostitutions-Ring mit Kunden bis in die höchsten Kreise von Gesellschaft und Politik aufgebaut, ohne dass im Kundenumfeld Spuren angemessen verfolgt worden wären. Ein unaufgeklärter Skandal, der bis heute weiter schwelt und das Vertrauen vieler Thüringer in die Demokratie schwächt. Wegen dieser und weiterer Überschneidungen im NSU-Umfeld hat der zweite Untersuchungsausschuss in Thüringen das Verhältnis von gewaltbereitem Rechtsextremismus und Rechtsterror zur organisierten Kriminalität, dem Waffen- und Drogenhandel und den Verbrechen sexualisierter Gewalt gegen Kinder – einem veritablen Thüringen-Sumpf – zum Thema gemacht.
(2) Der gewalttätige Neonazi, Blood&Honour-Aktivist und V-Mann Ralf Marschner, soll vor zwei Morden in Nürnberg und München Fahrzeuge gemietet haben und zu den Tatzeitpunkten in den Städten anwesend gewesen sein. Zudem soll er Uwe Mundlos und auch Beate Zschäpe während der Zeit im Untergrund in seinen Unternehmen beschäftigt haben. Nach dem Polizistenmord von Heilbronn hat er 2007 hektisch das Land verlassen. Seine Personalakte beim Verfassungsschutz wurde 2010 „irregulär, da vorzeitig, vernichtet“8. Er ist nie angemessen befragt worden – Versuche des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages wurden blockiert. Gegenwärtig lebt er in einem südlichen Nachbarland.
(3) Dramatisch muss auch der Umgang des hessischen Verfassungsschutzes mit seinem Beamten Andreas T. beurteilt werden, der zum Zeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat am Tatort in dessen Internetcafé anwesend war. Im Zusammenhang mit dem Mord an Yozgat hat T. mehrmals nachweislich gelogen – nach Einschätzung vieler Beobachter auch im Prozess.9 Gutachten eines britischen Forensik-Instituts legen nahe, dass es für T. – entgegen seiner Behauptung – unmöglich gewesen sein muss, den Mord nicht mitbekommen und den Sterbenden beim Verlassen des Internetcafés nicht gesehen zu haben. Die entsprechenden Akten zu T., also eine genaue Rekonstruktion über das Verhältnis von NSU-Komplex und hessischen Sicherheitsbehörden, sind für 120 (!) Jahre gesperrt. Die Fragen der Familie Yozgat bleiben unbeantwortet: Was hatte T. am Tatort zu suchen? Warum hat er sich nicht von sich aus als Zeuge zur Verfügung gestellt, sondern musste von der Polizei erst ausfindig gemacht werden? Worum ging es in dem Telefonat, das er vor der Tat mit einer V-Person aus der rechten Szene geführt hat? Warum hat er über seinen Kenntnisstand bzgl. der Mordserie zum Tatzeitpunkt gelogen? Welche sind die Hintergründe verschiedener irritierender Telefonate zwischen T. und Mitarbeitern aus den Sicherheitsbehörden, die durch Abhörprotokolle bekannt geworden sind? Hat T. selbst Yozgat erschossen? Warum Halit Yozgat?
Ergebnisse parlamentarischer
NSU-Untersuchungsausschüsse
Die Schlussberichte der Untersuchungsausschüsse in Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben herausgearbeitet, dass mit einer Strategie der Verdunkelung durch Verfassungsschutzämter auch andere Teile im Sicherheitsapparat miterfasst wurden und so eine vollständige Aufklärung misslungen ist. Der NRW-Untersuchungsausschuss hat u.a. sechs Punkte kritisch angemerkt:
(1) Hinweise auf rechtsextreme Täter wurden in der Phase des NSU weitgehend ignoriert. (2) Es hat an Offenheit in die Ermittlungsrichtung eines rechtsextremistisch motivierten Delikts gefehlt, etwa im Fall der Ermordung des Dortmunder Kioskbesitzers Kubasik. (3) Die NRW-Behörden haben einseitig gegen die Opfer ermittelt – massiv im Fall des Nagelbombenattentats in der Kölner Keupstraße, aber auch im Dortmunder Mordfall. Dies hat zu einer Stigmatisierung der Familien geführt. (4) Es gibt massive Zweifel an Art und Ausmaß der Güte der Ermittlung der Bundesanwaltschaften sowie an der These, dass es sich beim NSU nicht um ein Netzwerk, sondern um drei Akteure gehandelt habe. (5) Die rechte Szene konnte durch V-Leute stabilisiert werden. (6) Insgesamt hat es an Transparenz gefehlt – viele Akten blieben unter Verschluss.
Heutige Gefahren des Terrors; Fernwirkungen mangelnder Aufklärung für die Sicherheit
Drei Beispiele können verdeutlichen, inwiefern die mangelnde Aufklärung im NSU-Komplex und vergangene V-Personen-Einsätze bis heute ihre Wirkung entfalten und mit welchen Herausforderungen für die Sicherheit wir es aktuell angesichts der stark radikalisierten und gewaltbereiten Szenen der alten und der neuen Rechten zu tun haben.
(1) Bis heute werden die Frankfurter Rechtsanwältin Seda B. und ihre Familie mit Verweis auf den NSU mit Mord bedroht, offenkundig, weil sie eine aktive Rolle in der Nebenklage im NSU-Prozess gespielt hat und eine zivilcouragierte Anwältin ist. Diese Morddrohungen basieren auch auf Informationen, die mutmaßlich aus Kreisen der Polizei Hessens kommen. Dies ist ein polizeilicher und politischer Skandal, solange die Politik das Problem der Gefährdung dieser Person nicht erfolgreich angeht. Bisher sind weder Polizei oder Verfassungsschutz noch Innenminister oder Ministerpräsident in der Lage, dieses Problem zu beheben.
(2) Der Skandal in Chemnitz: Am 27. August 2018 war die Polizeileitung in Chemnitz nicht willens oder in der Lage, angesichts der ihnen bekannten Gefahr von dann bis zu 6000 rechtsextremen gewaltbereiten Demonstranten zeitgerecht Hilfe zu holen, obwohl diese durch Einheiten der niedersächsischen Polizei, die sich in Thüringen aufhielten, möglich gewesen wäre. So wurde eine ungeheure Eskalation, auch in Gewalt, etwa gegenüber einem jüdischen Restaurant, ohne angemessenen Schutz hingenommen. Dieses Fanal von Chemnitz hat nach den frühen 90er-Jahren und der Entfesselung der Bewegung von Hogesa und Pegida seit 2014 eine dritte Welle des aggressiven potenziell terroristischen Rechtsextremismus in Deutschland ausgelöst. Diese ist dann am 1. September dadurch verstärkt worden, dass erstmalig in der Geschichte Nachkriegsdeutschlands gewaltbereite Rechtsextreme mit einer im Bundestag vertretenen Partei gemeinsame Sache gemacht haben.
Beides ist auch Resultat einer längeren Entwicklung insbesondere in Chemnitz, die auf die Etablierung einer gewaltbereiten Hooliganszene in den 90er-Jahren und eine Polizeileitung unter Uwe Reißmann zurückgehen, der sich seinerseits auch über seine Aufsichtsratsfunktion im Chemnitzer Fußball-Club nicht dadurch hervorgetan hat, die neonazistische Szene dieses Clubs unter Kontrolle bringen zu wollen. Chemnitz zeigt vor allem, wie gewaltgeneigt die Ideologie der neuen und alten extrem Rechten um die Identitären und den Höcke-Flügel ist, die in paranoider Weise einen tödlichen Austausch der eigenen Ethnie beschwören. Der auf Nachahmertaten ausgerichtete neuseeländische Attentäter Brenton Tarrant hat die Identitären finanziell unterstützt.
(3) Unter den Fittichen des ehemaligen V-Manns und NPD-Politikers Kai-Uwe Tr. konnte sich der Neonazi Tommy Frenck zu einem der wichtigsten Versandhändler und Konzertveranstalter der Neonazi-Szene in Deutschland entwickeln – u.a. hat er 2017 in Themar das Festival „Rock gegen Überfremdung“ mit 6000 Besuchern veranstaltet. In einem Interview erklärt Stephan Kramer, gegenwärtiger Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes: „Es ist durchaus kein Geheimnis und es ist durchaus auch bemerkenswert, [...] dass Herr Tr. eine sehr unselige Rolle gespielt hat, indem er eben auch für eine gewisse Professionalisierung von bestimmten handelnden Personen gesorgt hat. Und da muss man sicherlich auch Herrn Frenck nennen.“10
Reflexion und
Sicherheitspolitische Konsequenzen
Wenngleich einzelne Verfassungsschutzämter erste Veränderungen eingeleitet haben und die Aktivitäten der Generalbundesanwaltschaft in den Terrorfällen „OSS“, „Freital“ und „Revolution Chemnitz“ ernsthafte Versuche zeigen, aus dem Versagen im Fall des NSU-Terrors Konsequenzen zu ziehen, steht eine systematische Analyse der Folgerungen aus dem NSU-Skandal für die zuständigen Institutionen – vor allem der Sicherheitspolitik – noch aus. Wir möchten die wichtigsten Aspekte unserer eigenen Analysen zusammenfassen und einige aus unserer Perspektive notwendige Konsequenzen für den Umgang der Sicherheitsbehörden mit rechtsterroristischen Potenzialen nennen.
(1) Die Betroffenen: Für die Betroffenen im NSU-Komplex bedeutet die mangelhafte Aufklärung nach der Traumatisierung durch die jeweilige Tat, der anschließenden jahrelangen Stigmatisierung durch Verdächtigungen („Türkenmafia-These“, „Dönermorde“) sowie rassistische und demütigende Ermittlungs- und Vernehmungsmethoden eine weitere und fortdauernde Belastung. Die fortgesetzte Geheimhaltungs- und Vertuschungspraxis ist das Gegenteil eines empathischen Umgangs mit den Betroffenen.
„Der institutionelle, die Mord- und Anschlagsermittlungen bestimmende Rassismus hat es den Verfassungsschutzbehörden leichtgemacht, ihr Wissen zu den drei Abgetauchten und dem NSU zurückzuhalten.“11 Zur Verbesserung einer offenen und gegenüber Minoritäten nicht abwertenden, sondern proaktiven Haltung der Sicherheitsbehörden insgesamt bedarf es einer nicht rassistischen, in den Institutionen präsent demokratischen politischen Kultur und so der Abwehr jedes in die Institutionen eingesickerten Rassismus. Dem dient beispielsweise anhaltender öffentlicher Druck, der die Behörden diesbezüglich wach hält.
(2) V-Personen-Einsatz: Der massive Einsatz von V-Leuten hat die Taten des NSU nicht verhindert, sondern die Szene gestärkt. Die Tatsache, nicht zu wissen, ob deren Informationen in die Sicherheitspolitik der anderen Sicherheitsinstitutionen einfließen dürfen oder nicht, und ob deren Weitergabe in das Belieben des Verfassungsschutzes gestellt ist, hat zu einer gefährlichen Verselbstständigung des Verfassungsschutzes geführt.
Davon abgesehen, dass der Einsatz von V-Personen mit einer profilierten gewalttätigen oder kriminellen Vergangenheit und der Schutz dieser vor Strafverfolgung ethisch fragwürdig ist und in Widerspruch zum Legalitätsprinzip steht, verhinder(te)n nicht-transparente und unkontrollierte Einsätze von V-Personen und die damit verbundene Praxis von Geheimhaltung und Quellenschutz, dass demokratische sowie rechtsstaatliche Instrumente zum Tragen kommen und Verbrechen aufgeklärt werden. Das Bundeskriminalamt und sogar die Bundesanwaltschaft sind in bestimmten Zusammenhängen durch halbgeheime Zusammenarbeitsrichtlinien im Zweifel dem Bundesamt für Verfassungsschutz faktisch untergeordnet, das weisungsbefugt so Ermittlungen anhalten oder aussetzen kann.12
Somit ist der Verfassungsschutz ein Risiko für eine gerechte und vernünftige Sicherheitspolitik in Deutschland – und zwar insofern er in der Lage ist, Aufklärung auch in die Vergangenheit hinein zu blockieren. Solange eine nennenswerte Reform aussteht, muss der Sinn des Verfassungsschutzwesen insgesamt – auch in seiner Funktion als Frühwarnsystem – in Zweifel gezogen werden.
Nach wie vor hat der Verfassungsschutz in Deutschland ein kaum kontrolliertes Eigenleben und stellt angesichts mangelnder politischer Kontrolle eine Institution im Ausnahmezustand mit entsprechenden Sicherheitsrisiken dar. Dabei liegt im Einsatz von V-Personen nicht nur die Begründung für die Geheimhaltung, sondern er ist ein – wenn nicht das – Instrument, mit dem eine Kontrolle des Verfassungsschutzes bisher systematisch verhindert wurde. Eine Reform des Verfassungsschutzes kann daher nicht allein über Personenwechsel, sondern muss institutionell geschehen.
(3) Kontrolle und Leitung: Der Verfassungsschutz muss durch unabhängige, vom Parlament eingesetzte Instanzen kontrolliert und so seine Verselbstständigung aufgehoben werden. Die gegenwärtigen für den Verfassungsschutz zuständigen Kontrollinstitutionen wie das parlamentarische Kontrollgremium sind wegen der ihnen aufgetragenen Verschwiegenheitspflicht zu einer wirklichen Kontrolle nicht in der Lage. Die Verschwiegenheitspflicht, die von engagierten Parlamentariern beklagt wird, macht Kontrolleure im Zweifel zu (objektiven) Komplizen der Verdeckung oder sogar Vertuschung. Es bedürfte einer umfassenden Kontrollkompetenz für dazu vom Parlament eingesetzten unabhängigen Personen und Institutionen und einer öffentlichen Berichtspflicht, aus der erkennbar ist, dass die Kontrolle tatsächlich funktioniert.
Das Versagen von Institutionen ist auch immer ein Versagen ihrer jeweiligen Führung. Daraus ergibt sich das Kriterium von Leitungsstrukturen und Personen, die an der präventiven Erfassung von potenziell terroristischen Akteuren – Gruppen wie einzelnen – aktiv und zivilcouragiert interessiert sind, entsprechend handeln können und dies auch wollen: trotz der damit verbundenen Konflikte. Im Bereich der Erfassung des Rechtsterrors zeichnen sich etwa in der Bundesanwaltschaft konfliktbereite und effiziente Personen und Strukturen ab, die intern die Informationsflüsse zwischen den Sicherheitsbehörden gegenchecken und damit weniger von Entscheidungen eines Verfassungsschutzes abhängig sind, ob dieser nun informiert oder mal eben nicht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz unter seiner neuen Führung warnte im Frühjahr 2019 vor rechtsterroristischen Anschlagsgefahren;13 dies zeigt an, dass ein transparentes und kooperatives Vorgehen der Sicherheitsbehörden im Bereich des Rechtsterrors dringend geboten ist.