Rezensionen: Politik & Gesellschaft

Mourad, Jacques: Ein Mönch in Geiselhaft. Fünf Monate in den Fängen des Islamischen Staates. Hildesheim: Arete 2019. 188 S. Kt. 18,–.

Der Autor ist syrisch-katholischer Priester. Zusammen mit Paolo Dall‘Oglio SJ lebte er als junger Mönch im Norden Syriens, im Kloster Mar Musa, und half ihm, dieses interreligiöse Zentrum des Gebets und der Friedensarbeit aufzubauen; im Juli 2013 wurde Dall’Oglio durch Angehörige des „Islamischen Staates“ verschleppt, bis heute ist er vermisst, und Mar Musa wurde vollständig zerstört. Jacques Mourad hatte schon einige Jahre vorher im Auftrag seines Bischofs in der Nähe ein ähnliches Kloster gegründet, Mar Elian bei Qaryatein, und arbeitete außerdem als Pfarrer der dort ansässigen syrischen Gemeinde. Im Mai 2015 wurde er ebenfalls von Dschihadisten verschleppt und erlitt fünf Monate lang Gefängnis, Folter und ständige Todesbedrohung. Als er wieder freikam, durfte er für kurze Zeit bei seiner Gemeinde in Qaryatein mit strengsten Restriktionen leben, aber als die Situation zu gefährlich wurde, floh er zusammen mit den wenigen verbliebenen Christen ins Ausland.

Das Buch ist ein später diktiertes Zeugnis über die Monate der Gefangenschaft, mit langen biografischen Rückblenden und mit Reflexionen auf die Situation des Glaubens und der Politik in Syrien. Der Bericht über die grauenhafte Gewalt und die stets gewärtige Todesangst, über den Hunger und die Verzweiflung erschüttert. Zugleich erzählt der Autor seine Berufungsgeschichte und seine Glaubenserfahrungen dieser Zeit. Nur die Kraft intensiven Gebets ließ ihn überleben. Seine kleine Christengemeinde hielt sich unter seiner Führung strikt an das Prinzip der Gewaltfreiheit und überlebte auch dadurch. Mourad bringt die grausame Logik und die menschenverachtende Praxis der Dschihadisten immer wieder zum Ausdruck, ebenso aber den Respekt für die vielen Muslime, die mit ihm ehrliche Glaubensgespräche führten oder die – genau wie die Christen – einfach nur vor Ort friedlich und tolerant leben wollen; am Ende verhalfen einige dieser Muslime den bedrohten Christen zur Flucht!

Mourad klagt auch die Ursachen für die verfahrene Situation im Nahen Osten an: die weltweite Ungerechtigkeit und die Ausbeutung, hinter der im Letzen nur die Geld- und die Machtgier der Herrschenden stehen. Mourads Buch ist nicht nur politisch lehrreich, vor allem ist es ein beeindruckendes spirituelles Buch, in dem neben sehr trostvollen Gebetserfahrungen auch abgrundtiefe Zweifel und Trostlosigkeit ihren Platz haben. Es lehrt, was Christsein im Kern bedeutet: das Festhalten an der Liebe auch in feindlicher Umwelt und die innerste Verbindung mit Gott, der allein heilt und rettet.    

Stefan Kiechle SJ

 

Keldungs, Karl-Heinz: NS-Prozesse 1945-2015. Eine Bilanz aus juristischer Sicht. Düsseldorf: Edition Virgines 2019. 512 S. Gb. 34,90.

Der Bundestagsfraktionsvorsitzende einer Partei mit erheblicher Wählerschaft erklärt die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten für einen „Vogelschiss“, eine andere Führungsfigur derselben Partei fordert eine „180-Grad-Wende in der deutschen Erinnerungspolitik“. Ein publizistisches Dauerfeuer dieser und anderer Rechtsparteien richtet sich gegen Juden, Muslime, „Fremde“, Journalisten oder Politiker. Angesichts einer Vielzahl von Morden und anderer Verbrechen von Rechtsextremisten in den letzten Jahren, von denen nicht wenige auf neonazistische Hetze zurückzuführen sind, ist es von erheblicher Bedeutung, an die Verbrechen der Nazidiktatur und an grausame Verbrechen in Hitlers per se verbrecherischem Krieg zu erinnern.

Karl-Heinz Keldungs, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, stellt  die Verfahren aus juristischer Sicht, aber verständlich für Nichtjuristen, vor. Dazu arbeitet er 70 Jahre an Prozessen gegen NS-Täter auf, die in Vernichtungslagern, bei den Einsatzgruppen, der sogenannten „Euthanasie“ und als Kriegsverbrecher an Massenmorden beteiligt waren.

Dargestellt werden u.a. die alliierten Nürnberger Prozesse und die daran anknüpfenden Folgeprozesse vor amerikanischen Militärgerichtshöfen. In diesen und anderen frühen Verfahren wurden harte Urteile gefällt, vor allem gegen die NS-Führung und Hauptkriegsverbrecher. Auch in ehemals besetzten Ländern wurden die Haupttäter mit dem Tod oder mit langer Haft bestraft. Als Beispiel aus Israel wird der Prozess gegen den Hauptorganisator der Schoa, Adolf Eichmann, nachgezeichnet, der mit dem in zweiter Instanz bestätigten Todesurteil endete (378 ff.).

Bundesdeutsche Gerichte dagegen urteilten in vielen Fällen bis in die 1980er-Jahre hinein unfassbar milde oder sprachen die Angeklagten frei. Dazu wurden u.a. Notstands- oder Putativnotstandslagen angenommen oder – wie im Falle von SS-Angehörigen oder Polizisten – ungerechtfertigt Militärstrafrecht ange­wendet. Strafmildernd wurde rechtsmissbräuchlich auch die Jugend von (auch erwachsenen) Tätern oder die „Verstrickung in ein System der Gewaltherrschaft“ angeführt. „Nicht wenige Landgerichte haben als Strafmilderungsgrund berücksichtigt, dass die jahrelange NS-Propaganda gegen Juden, Sinti und Roma und andere Staatsfeinde die Hemmschwelle der SS-Schergen gegenüber (…) Häftlingen bei der Begehung von Straftaten auf ein Mindestmaß herabgesetzt hat“ (441). Nationalsozialistische Propaganda wurde damit zum Milderungsgrund.

Keldungs bewertet die Vielzahl der milden Urteile und deren Begründungen als falsch. Wer aus nationalsozialistischer „Einstellung heraus Menschen tötet oder sich zur Tötung bestimmen lässt, handelt aus niedrigen Beweggründen und begeht damit Mord“ (408). Die Täter konnten sich Keldungs zufolge – anders als in vielen Verfahren angenommen – nicht darauf berufen, nur Ausführende gewesen zu sein. Auch Angst vor Strafe bei Verweigerung der Beteiligung an Massenmorden (Putativnotstand) zähle nicht. Als schlimmste bekannte Konsequenz bei der Weigerung, an Massenerschießungen teilzunehmen, sei eine Strafversetzung an die Front erfolgt. Als Gründe für die häufige Milde gegenüber Massenmördern werden u.a. die Sozialisation vieler Richter in der Zeit des Nationalsozialismus oder die Angst vor Revisionen vor höheren Gerichten angeführt. „Auch wenn es viele richtige und gerechte Urteile gab, muss der bundesdeutschen Justiz Versagen bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen vorgeworfen werden“ (459).

Friedhelm Wolski-Prenger

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