Bundestag und Bundesrat haben Anfang Juli 2020 das Grundrentengesetz beschlossen. Damit endet der unakzeptable Zustand, dass Erwerbstätige, die ein langes Arbeitsleben in Vollzeit zum Mindestlohn gearbeitet haben, keine Rente über dem Niveau der Grundsicherung erhalten; auch mit ergänzender Sozialhilfe erhielten sie bisher keinen Cent mehr, als wenn sie nie gearbeitet hätten. Mit dem Gesetz stellen sich jedoch neue Gerechtigkeitsfragen. Der Kollateralschaden der Grundrentendebatte ist die Diskreditierung der Sozialhilfe. Da bei ihr Reformen blockiert sind, gehen die meisten Armen leer aus. Georg Cremer war von 2000 bis 2017 Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes und ist apl. Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg.
Von Georg Cremer