Rechtswidrig, aber straffreiEine friedensstiftende Paradoxie im Abtreibungsrecht

Das deutsche Recht kennt bislang einen Kompromiss zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens einerseits und dem Schutz und der Selbstbestimmung schwangerer Frauen andererseits. Nach dem jüngsten Beschluss des Bundestags, die bestehende Regelung zu liberalisieren, befürchten Kritiker dieser Entscheidung einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel. Hubert Wissing erinnert an die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts von 1993, die das sogenannte „Beratungsmodell“ begründeten. Der Autor war bis Oktober Geschäftsführer im Bundesverband von donum vitae e.V. und leitet nun als Ordensreferent das Generalsekretariat der Deutschen Ordensobernkonferenz DOK.

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