Roma locuta, causa finita?Zur Ordination von Frauen am Amazonas

Warum dürfen Frauen nicht zur Priesterin geweiht werden? Erwin Kräutler fand darauf bis heute „keine Antwort, die mich überzeugen könnte“. Er plädiert für die Weihe von Frauen, die am Amazonas längst die meisten Gemeinden leiten. Der aus Vorarlberg stammende Autor, auch „Dom Erwin“ oder „Amazonas-Bischof“ genannt, war von 1981 bis 2015 Bischof der größten brasilianischen Diözese Xingu. Er engagiert sich seit mehr als fünfzig Jahren für die Rechte Indigener und für Umweltschutz in Südamerika.

Am 8. September 1896 schreibt Therese von Lisieux an ihre Schwester Marie: „Ich fühle mich zum Priester berufen. O Jesus, mit welcher Liebe würde ich Dich in Händen halten! Mit welcher Liebe würde ich Dich den Gläubigen geben! Trotz meiner Kleinheit möchte ich den Menschen Licht bringen, wie die Propheten und Kirchenlehrer es taten. Ich fühle mich zum Apostel berufen. Ich wollte um die Welt reisen, um Deinen Namen zu verkünden.“1

Meine am 4. Jänner 2020 verstorbene Schwester Ermelinde war Ordensfrau und als Pastoralassistentin Jahrzehnte lang in der Pfarrei St. Martin in Dornbirn, Vorarlberg, „priesterlich“ tätig. Mit viel Freude leitete sie Bibelgruppen, hielt, mit Erlaubnis des Pfarrers, bei Sonntagsgottesdiensten die Predigt, die sie sorgfältig und mit viel Einfühlungsvermögen vorbereitete, weil sie die Nöte und Sorgen, Freuden und Hoffnungen der Menschen kannte. Eng war sie mit den Familien ihrer Gemeinde verbunden, setzte sich für Benachteiligte ein, führte Trauergespräche, gestaltete Beerdigungsgottesdienste. Immer wieder fragte sie mich, wenn ich in Österreich war: „Warum, um Gottes willen, bin ich von der Priesterweihe ausgeschlossen? Nur weil ich eine Frau bin?“ Nun ist sie tot. Aber ihre Frage brennt mir auf dem Herzen.

Warum dürfen Frauen nicht geweiht werden? Bis heute fand ich keine Antwort, die mich überzeugen könnte. Und ich weiß, es gibt keine wirklich überzeugende Antwort. Dass sich Papst Johannes Paul II in seinem Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis vom 22. Mai 1994 auf „die göttliche Verfassung der Kirche“ berief, um zu sagen, „die Kirche (habe) keinerlei Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu spenden“ und dazu noch mit Nachdruck erklärte, dass sich „alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“ (Nr. 4), macht mich betroffen.

Wie konnte der Papst gleichsam als „de fide revelata“, als geoffenbarten göttlichen Willen für alle Zeiten, festlegen, dass es niemals erlaubt sein werde, einer Frau die heilige Weihe zu spenden? Die Formulierung, die Johannes Paul II. verwendet, kommt beinahe der Proklamation eines Glaubenssatzes „ex cathedra“ gleich. Ein Apostolisches Schreiben ist aber keine Dogmenverkündigung. Es soll mir deshalb erlaubt sein, diesen päpstlichen Entscheid zu hinterfragen.

Die These, dass der Priester, weil er in der Person Christi handelt, ein Mann sein müsse und das Mann-Sein deshalb ein unverzichtbares sakramentales Element sei, ist schwer zu verstehen und zu halten. Die Evangelien sind in einem patriarchalischen Kulturraum entstanden und niedergeschrieben worden, in dem die Frau eine dem Mann unterwürfige Rolle spielte, ja geradezu als „unmündig“ behandelt wurde. Jesus lebte in diesem spezifischen Kulturraum, hat jedoch immer wieder mit der Tradition gebrochen. Denken wir nur an seine Begegnung mit der Frau aus Samaria (Joh 4), die sogar seine Jünger irritierte. Denken wir an die Frauen, die ihn seit der ersten Stunde seines öffentlichen Lebens begleiteten (Lk 8,2-3).2

Wir leben nun im 21. Jahrhundert und die Frau ist längst als dem Mann gleichberechtigt anerkannt, verfügt über dieselben Studien und Qualifikationen und steht in so vielen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereichen an leitender Stelle. Haben sich die Evangelien im Laufe der zwei Jahrtausende nicht immer wieder in die jeweiligen Gesellschaften inkulturiert? Nur ausgerechnet nicht, wenn es sich um die Priesterweihe, den Vorsitz bei der Eucharistiefeier, die Spendung der Krankensalbung und die sakramentale Lossprechung handelt?

Papst Johannes Paul II. beruft sich auf sein Amt, „die Brüder zu stärken“ (vgl. Lk 22,32) und reißt dabei dieses Wort Jesu aus dem Zusammenhang. Es ist die letzte Begegnung mit den Jüngern, bevor der Herr verraten, verhaftet und zum Tode verurteilt wird. Jesus richtet sich an seine engsten Freunde, spricht von dem, was bevorsteht und sagt ganz klar: „Ihr werdet alle in dieser Nacht an mir irre werden“ (Mt 26,31). In diesem Kontext wendet sich Jesus an Simon Petrus: „Simon, Simon, Satan hat begehrt, euch zu sieben wie den Weizen. Ich aber habe für dich gebetet, dass dein Glaube nicht erlischt. Und wenn du dereinst dich bekehrst, stärke deine Brüder“ (Lk 22,32). Gerade von diesem Wort Jesu an Petrus, im Angesicht des Todes, die päpstliche Autorität abzuleiten, die Priesterweihe von Frauen ein für alle Mal zu verbieten, ist nicht nachvoll­ziehbar.3

Haben sich die Evangelien im Laufe der zwei Jahrtausende nicht immer wieder in die jeweiligen Gesellschaften inkulturiert?

Diese päpstliche Entscheidung scheint also unwiderruflich. Oder doch nicht? Im Zusammenhang mit der Messfeier in dem vom Pius V. 1570 vorgeschriebenen Ritus hat Papst Franziskus eine Entscheidung seines Vorgängers Papst Benedikt XVI. rückgängig gemacht.4 Es gibt explizite Widerrufe päpstlicher Entscheidungen. Nur zwei Beispiele: Papst Pius IX. verurteilte die Religionsfreiheit.5 Das Zweite Vatikanische Konzil beschloss in der Erklärung Dignitatis humanae das genaue Gegenteil: „Das Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat“ (DH 2). Pius X. verwarf die textkritische Bibelauslegung und verlangte von allen Klerikern den Antimodernisteneid.6 Pius XII. sprach 1943 in seiner Enzyklika Divino afflante Spiritu von der Wichtigkeit der Textkritik. Papst Paul VI. schaffte 1967 den Antimodernisteneid ab und ersetzte ihn durch ein Glaubensbekenntnis. Im Laufe der Kirchengeschichte ist es oft geschehen, dass päpstliche Erklärungen für nichtig erklärt wurden, wenn auch manchmal nur in der Form des Vergessens oder Übergehens.

Lebensrealität in Amazonien

All die immer wieder kolportierten Argumente, dass nur ein Mann die Priesterweihe gültig empfängt und die Frau vom Weihesakrament ausgeschlossen ist, sind unverständlich und verblassen angesichts der Realität, in der wir als Kirche in Amazonien leben. Das II. Vatikanische Konzil und die Lateinamerikanischen Bischofskonferenzen haben das Antlitz der Kirche in diesen Ländern verändert und eine neue Form des kirchlichen Lebens bewirkt. Insbesondere die auf Medellín (1968)7 folgende Versammlung der Bischöfe Amazoniens in Santarém (1972)8 hat nachhaltigen Einfluss auf die Diözesen ausgeübt. Die Ausbildung von Frauen und Männern als Gemeindeleiter und -leiterinnen oder Führungskräfte wurde in dieser Versammlung als Priorität apostrophiert. Tausende kleine kirchliche Basisgemeinden schossen wie Pilze aus dem Boden und bestehen zum größten Teil bis heute. Die samaritanische Dimension der gegenseitigen Hilfe, insbesondere den Armen und Ausgegrenzten gegenüber, paarte sich mit der prophetischen Dimension des Einsatzes für die Würde und die Verteidigung der Rechte aller, der Frauen, Kinder, Indigenen, Afrobrasilianer und anderer oft diskriminierter Volksgruppen und Minderheiten.

Dieser Einsatz für Recht und Gerechtigkeit hatte sogar das Martyrium von Schwestern und Brüdern zur Folge, die mit dem eigenen Blut ihre Liebe bis zum Äußersten (vgl. Joh 13,1-19,30) bewiesen. Die kirchlichen Basisgemeinden verstehen sich als Familie aller Familien einer bestimmten Ortschaft oder Flussregion und treffen sich an den Sonntagen zum „culto dominical“ (Wortgottesdienst) und manchmal auch an Wochentagen zum gemeinsamen Gebet oder zu Gesprächen über aktuelle Probleme. Mindestens zwei Drittel dieser Gemeinden werden heute von Frauen geleitet.

Mindestens zwei Drittel der brasilianischen Basisgemeinden werden heute von Frauen geleitet.

Bei meinem ersten  Ad-limina-Besuch bei Johannes Paul II. im Jahre 1985 hat mich der Papst nach der Anzahl der Priester am Xingu gefragt. Er saß am großen Tisch seiner Privatbibliothek, über einen Riesenatlas gebeugt. Ich zeigte ihm auf der Landkarte das flächenmäßig größte Bistum Brasiliens, das etwa der Gesamtfläche Deutschlands entsprach, und sagte, es seien nur sechzehn. Er blickte auf, und beinahe vorwurfsvoll urteilte er: „Viel zu wenige!“ Da antwortete ich ihm: „Aber es gibt auch die Laien, Frauen und Männer, die in den Gemeinden Verantwortung übernehmen!“ „Basisgemeinden?“ zeigte er sich interessiert. „Ja“ erwiderte ich, „kirchliche Basisgemeinden, denn sie sind der Ort, an dem die Kirche lebt“. Ich weiß bis heute nicht, wie ich damals den Mut hatte, den Papst zu berichtigen und darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Basisgemeinden um „kirchliche“ Gemeinden handelt, die an die urkirchlichen Gemeinden, Hausgemeinden, erinnern.

Diese Gemeinden sind jedoch priesterlos, das heißt, es kommt vor, dass die Leute den Priester höchstens ein oder zwei Mal im Jahr zu Gesicht bekommen und dann bloß für ein paar Stunden, weil er schon unterwegs zur nächsten Gemeinde ist. So sind diese Gemeinden praktisch nicht nur „priesterlos“, sondern auch „eucharistielos“. Noch Jahre bevor Papst Franziskus die Panamazonische Synode einberief, schreiben die Bischöfe des brasilianischen Amazonien im Schlussdokument einer ihrer Versammlungen: „Großes Leid bereitet uns die Tatsache, dass Tausende unserer Gemeinden von der Eucharistie ausgeschlossen sind. Die meisten von ihnen haben nur die Gnade, ein-, zwei- oder dreimal im Jahr das Gedächtnis des Leidens, des Todes und der Auferstehung des Herrn mitzufeiern. Der Herr gab am Abend vor seinem Leiden nicht nur einen Ratschlag, sondern den ausdrücklichen Befehl: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (1 Kor 11,24; Lk 22,19). Das Dekret Presbyterorum ordinis des Zweiten Vatikanischen Konzils erklärt, dass die Eucharistie die Quelle und zugleich der Höhepunkt aller Evangelisierung sei (vgl. PO 5). „Die christliche Gemeinde wird nur aufgebaut, wenn sie Wurzel und Angelpunkt in der Feier der Eucharistie hat; von ihr muss darum alle Hinführung zum Gemeinschaftsgeist ausgehen“ (PO 6). Die dogmatische Konstitution Lumen gentium spricht ebenso von der Eucharistie als „Quelle“ und „Höhepunkt allen christlichen Lebens“ (LG 11). So ist es dringend notwendig, Strukturen in unserer Gemeinde zu schaffen, damit alle Gemeinden, die von der Sonntagsmesse ausgeschlossen sind, am „Brechen des Brotes“ (Apg 2,42) teilnehmen, das „Sakrament huldvollen Erbarmens, das Zeichen der Einheit, das Band der Liebe, das Ostermahl“ (SC 47) feiern können.“9

Wer kann sich eine katholische Gemeinde vorstellen, in der es „weder zu Ostern noch zu Pfingsten oder zu Weihnachten“ eine Eucharistiefeier gibt, und „die Karwoche eine Woche wie jede andere ist“? – „Dass eine Gemeinde eine Kapelle ohne Altar baut, weil sie nur das Wort feiert und dafür keinen Altar braucht? Ein Ambo wie in den evangelischen Kirchen genügt!“ Es ist kein Priester da, der in und mit der Gemeinde lebt, die Familien begleitet und auch tröstet, „wenn ein geliebter Mensch stirbt; (…) bei seinem nächsten Besuch, wer weiß wann, vielleicht im nächsten Jahr (wird er) vom Tod eines Gemeindemitglieds erfahren“10.

Nun aber haben, wie bereits angeführt, mindestens in zwei Dritteln dieser Gemeinden Frauen Leitungsverantwortung übernommen! Sie sind die Protagonistinnen des kirchlichen Lebens in den Basisgemeinden, stehen dem Sonntagswortgottesdienst vor, predigen, haben die Erlaubnis des Bischofs, die Kinder zu taufen, und ebenso, bei der kirchlichen Eheschließung zu assistieren. Aber es gibt keine Eucharistiefeier. Johannes Paul II. schreibt aber in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia vom Gründonnerstag, 17. April 2003: „Die Kirche lebt von der Eucharistie. Diese Wahrheit drückt nicht nur eine alltägliche Glaubenserfahrung aus, sondern enthält zusammenfassend den Kern des Mysteriums der Kirche“ (Nr 1). Den „kirchlichen“ Basisgemeinden fehlt somit das Wichtigste für ihr Leben. Sie sind also in Wirklichkeit nicht voll kirchlich. Die kirchliche Gesetzgebung und päpstliche Entscheidungen wie Ordinatio Sacerdotalis tragen die volle Verantwortung für diese Eucharistielosigkeit. Solange Frauen und verheiratete Männer vom Weihepriestertum ausgeschlossen sind, wird es in diesen tausenden christlichen Gemeinden, die von ihnen geleitet werden – nochmals, zwei Drittel davon Frauen! – keine Eucharistiefeier geben, keine sakramentale Lossprechung, und 95% der Gläubigen bleiben ohne Krankensalbung und sterben ohne das Viaticum, die spirituelle Wegzehrung.

Tatsache ist, dass sich die erste christliche Gemeinde in Europa um eine Frau versammelte.

 Immer wieder wird auch, wenn es um das Nein zur Weihe von Frauen geht, auf die geforderte „Offenbarungsgemäßheit“ hingewiesen. Die Verteidiger einer Priesterweihe ausschließlich für Männer schrecken nicht einmal zurück, Paulus im 1. Korintherbrief zu zitieren: „Wie es in allen Gemeinden üblich ist, sollen die Frauen in der Versammlung schweigen; es ist ihnen nicht gestattet zu reden“ (1 Kor 14,33-34). Wenn diese Anordnung heute noch gelten würde, wie stünde es um die Gemeinden in Amazonien und in anderen Regionen?11 Tatsache ist, dass sich die erste christliche Gemeinde auf europäischem Boden um eine Frau versammelte: „Eine Frau namens Lydia, eine Purpurhändlerin aus der Stadt Thyatira, hörte zu; sie war eine Gottesfürchtige, und der Herr öffnete ihr das Herz, so dass sie den Worten des Paulus aufmerksam lauschte“ (Apg 16,14). Und im selben Kapitel der Apostelgeschichte heißt es weiter: „Vom Gefängnis aus gingen die beiden zu Lydia. Dort fanden sie die Brüder und Schwestern, sprachen ihnen Mut zu und zogen dann weiter“ (Apg 16,40).

Es ist absolut nicht erwiesen, dass in der Urkirche stets ein Mann der Eucharistie vorstand. „Es grüßen euch die Gemeinden in der Provinz Asien. Aquila und Priska und ihre Hausgemeinden senden euch viele Grüße im Herrn“ (1 Kor 16,19), schreibt Paulus im Frühling des Jahres 54 aus Ephesus an die Korinther. Im Brief an die Römer, den er in Korinth im Jahre 55 oder 56 verfasste, lässt er Andronikus und Junia12 ganz herzlich grüßen, „die zu meinem Volk gehören und mit mir zusammen im Gefängnis waren; sie sind angesehene Apostel und haben sich schon vor mir zu Christus bekannt“ (Röm 16,7). Eine Hausgemeinde hielt „an der Lehre der Apostel fest“, lebte „in Gemeinschaft“, versammelte sich zum „Brechen des Brotes“ und den „Gebeten“, wie die Feier der Eucharistie in der Urkirche bezeichnet wurde (vgl. Apg 2,42).

In den Bibelstellen, die von der Eucharistie sprechen, wird nur der allgemeine Auftrag des Herrn erwähnt: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (Lk 22,19 und 1 Kor 11,24), aber es ist nicht genauer spezifiziert, wer – ob Mann oder Frau (Lydia? Priska? Junia?) – bei der Feier „in persona Christi“ den Vorsitz führt. Dass beim Letzten Abendmahl nicht von Frauen die Rede ist, kann nicht als Beweis angeführt werden, dass Jesus allein Männer beauftragt hat, das Gedächtnis seines Todes und seiner Auferstehung sakramental zu feiern. Wenn dem so wäre, dürften bis heute nur Männer an der Eucharistiefeier teilnehmen. Auch Paulus schweigt darüber, wer nun tatsächlich in der Gemeinde „in persona Christi“ der Eucharistiefeier vorsteht.

Dass Frauen Gemeindeleiterinnen waren, ist nicht wegzudiskutieren und dass Frauen damals von einem Bischof geweihte Diakoninnen waren, das wird wohl niemand mit Zitaten aus dem Neuen Testament belegen wollen. Genauso wenig ist die Priesterweihe im heutigen Sinn und Ritus mit Stellen in den Evangelien, der Apostelgeschichte oder den Paulusbriefen zu beweisen. Es geht schlicht und einfach um die pastoralen Bedürfnisse unserer Zeit, nicht um Geschichtsschreibung.

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