Die Europäische Union ist ein Erfolg, ein Garant für Frieden und Sicherheit. Natürlich kennen wir die Schwierigkeiten, die damit einhergehen, 28 Staaten auf einen Nenner zu bringen. In Zusammenhang mit den Europawahlen im Mai 2014 wurde noch einmal deutlich, wie viele unterschiedliche Wahrnehmungen, Erwartungen, Enttäuschungen und Hoffnungen die etwa 380 Millionen Wahlberechtigten - bei einer Gesamtbevölkerung von über 500 Millionen - mit dem Stichwort Europa verbinden. Dass gerade im Wahlkampf die schlechten Aspekte hervorgekehrt werden, die dann von der jeweils um Stimmen werbenden Partei auf jeden Fall nach der Wahl verbessert werden wollen, nimmt nicht wunder. Hier scheint teilweise erheblicher Bedarf nach Veränderung der EU zu bestehen, und das ist auch gut so.
Zu den Fundamenten der Union gehört, dass sie nicht unveränderlich, diktatorisch feststeht, sondern offen ist für Neues. Denn die EU ist mittlerweile nicht nur eine wirtschaftliche Angelegenheit. Sie garantiert den freien Austausch von Meinungen (auch über die EU selbst), die Möglichkeit, sich einzubringen und zusammen mit anderen die Welt stückchenweise zu bewegen. Dieses demokratische Grundverständnis, zu dem die Verteidigung der Freiheiten und Rechte der Europäer gehört, ist im Blick auf die europäische Geschichte ein gewaltiger Erfolg. Die nötigen Anstrengungen dazu wurden von vielen geteilt, von mehr Menschen noch werden die Früchte genossen, besonders der beeindruckend lange Zeitraum, in dem Frieden und Sicherheit auf weiten Teilen des Kontinents herrschen.
Frieden und Sicherheit sind auch die Hoffnungen vieler Menschen außerhalb der Europäischen Union. Für sie ist Europa durchaus das "Gelobte Land", gerade im Vergleich zu ihrer Heimat. Bedrängt von Kriegen, Hungerkatastrophen, verfolgt von religiösen und moralischen Fundamentalisten, ausgebeutet von Diktaturen und Wirtschaftssystemen (die oft genug unsere Ansprüche bedienen), suchen diese Menschen Zuflucht.
Wie kann Hilfe aussehen?
Jede Woche sucht Dieter Müller SJ vom Jesuitenflüchtlingsdienst (Jesuit Refugee Service, JRS) einige dieser Menschen auf, die es bis nach Deutschland geschafft haben. Allerdings besucht er sie nicht in ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz, sondern im Gefängnis. Hier werden die Menschen eingesperrt, um sicherzustellen, dass sie aus Deutschland zurückgeschoben werden können.
In Deutschland gibt es mehrere solcher Gefängnisse für Abschiebehaft. Nachdem der Freistaat Bayern die Abschiebehäftlinge zunächst jahrelang in normalen Gefängnissen zur Unterbringung von Straftätern leben ließ, werden die "Abzuschiebenden" seit November 2013 zentral in einer leicht umgebauten JVA in Mühldorf am Inn untergebracht. Hinter deren Gitter kommt wöchentlich Dieter Müller und mit ihm ein Stück Hoffnung. Seit Mitte März darf ich ihn dabei begleiten.
Die Flüchtlinge, von denen viele keine dreißig Jahre alt sind, oft sogar deutlich jünger, kommen aus verschiedenen Ländern, sprechen verschiedene Sprachen, was das Zusammenleben nicht erleichtert. Ihre Situation wird ihnen auf mehrseitigen amtlichen Unterlagen in bestem Behördendeutsch erklärt. Selbst für diejenigen, die gutes Deutsch sprechen, ist ein solches Schreiben eine Herausforderung. Für einen achtzehnjährigen Somali, dessen einzige europäische Sprache Französisch ist, muss der Text ein Rätsel bleiben.
Die erste Hilfe, die Dieter Müller anbietet, ist daher eine juristische Beratung. Er liest sich die amtlichen Schreiben durch und erklärt den Betroffenen, was über sie entschieden wurde: auf Deutsch, Französisch, Englisch, Serbisch, mit Händen und Füßen. In einigen Fällen kann er dann nichts weiter tun außer zuhören und den Menschen zeigen, dass ihre Geschichte ernst genommen wird. Manchmal jedoch besteht die Möglichkeit, gegen die Inhaftierung anzugehen, wenn sie eindeutig eine überzogene Zwangsmaßnahme darstellt. Auch hat jeder Flüchtling das Recht auf ein zügiges Verfahren, das durchaus mit Erfolg einklagbar ist. Es darf nicht geschehen, dass jemand wochen- und monatelang im Gefängnis bleibt, während die deutschen Behörden ein Land nach dem anderen fragen, ob es bereit ist, den Flüchtling aufzunehmen; ein schriftliches Verfahren, das pro Land mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich mehrfach untereinander darauf verständigt, dass Asylverfahren von Flüchtlingen immer nur in einem Staat behandelt werden sollen. Daraus ist eine Bestimmung geworden, die nach dem ursprünglichen Tagungsort als "Dublin-Verordnung" (2003, 3. Auflage 2013) bekannt ist. In der momentanen dritten Version sieht diese Verordnung vor, dass ein mögliches Asylverfahren immer in dem EU-Staat zu beginnen hat, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal aktenkundig geworden ist, zumeist durch Abnahme der Fingerabdrücke. So können sich die Flüchtlinge in einem deutschen Gefängnis mit der Entscheidung konfrontiert finden, etwa nach Bulgarien zurückgeschoben zu werden, obwohl dort immer wieder von untragbaren Zuständen für Flüchtlinge zu hören ist.
Auch hier besteht die Möglichkeit, eine Abschiebung zu verhindern, damit ein Asylverfahren in Deutschland aufgenommen werden kann. In all diesen juristischen Fragen arbeitet der Jesuitenflüchtlingsdienst mit einer Reihe von Anwälten zusammen, die sich für die Flüchtlinge einsetzen. Dieser Einsatz für eine menschenwürdige Behandlung und Gerechtigkeit auch für Flüchtlinge braucht nicht nur Zeit, Einfühlungsvermögen und Kompetenz. Finanziert wird die Arbeit über Spender, die auf ihre Weise dazu beitragen, dass das Erfolgsmodell Europäische Union seine Menschlichkeit nicht verliert. Durch diese Spenden ist es dem Jesuitenflüchtlingsdienst möglich, dass seine Arbeit kostenlos ist - und nicht umsonst.
Deutsche Gastfreundschaft …
Solange die Europäische Union nicht einen anderen Ansatz findet, mit Menschen auf der Flucht umzugehen, wird die Arbeit des JRS erforderlich sein. Im Moment sind zwar erste Anzeichen für ein Umdenken erkennbar, zu einer Neuausrichtung der Migrationspolitik wird es aber leider noch ein langer Weg sein. Zu bequem ist für einen zentral gelegenen Staat wie Deutschland die bisherige EU-Regelung, nach der der Einreisestaat für den "Fall" eines Flüchtlings zuständig ist. Als sich die Bundesregierung letztes Jahr bereit erklärte, 10 000 syrische Flüchtlinge aufzunehmen, konnte man das nur einen Tropfen auf den heißen Stein nennen - angesichts geschätzter 9500 Menschen, die jeden Tag aus Syrien fliehen. Die weiteren 10 000 Flüchtlinge, denen Bundesaußenminister Walter Steinmeier im Mai die Aufnahme in Aussicht gestellt hat, werden dankbar dafür sein. Aber es werden weniger Menschen aufgenommen, als Deutschland sich leisten könnte.
Als Papst Franziskus am 8. Juli 2013 Lampedusa, die Flüchtlingsinsel vor Italien, besuchte, brachte er die Situation der Flüchtlinge vor Gott. Bewegend schloss er seine Predigt: "Herr, in diesem Gottesdienst, der ein Bußgottesdienst ist, bitten wir um Verzeihung für die Gleichgültigkeit so vielen Brüdern und Schwestern gegenüber, wir bitten um Verzeihung für die, die es sich bequem gemacht haben, die sich im eigenen Wohl eingeschlossen haben und das Herz betäubt haben, wir bitten dich, Vater, um Verzeihung für diejenigen, die mit ihren Entscheidungen auf höchster Ebene Situationen wie dieses Drama hier geschaffen haben. Herr, verzeihe uns! Herr, auch heute noch hören wir deine Frage: 'Adam, wo bist du?', 'Wo ist dein Bruder?'"