Religiöse Pluralisierung und Laizismus-Debatte in Spanien

In Spanien sind die Beziehungen zwischen katholischer Kirche und sozialistischer Regierung gespannt. Mariano Delgado, Professor für Kirchengeschichte an der Universität Fribourg, informiert über die geschichtliche Entwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat.

"Katholisch, aber weniger" - so interpretierte eine katholische Zeitschrift die religionssoziologischen Analysen des "Centro de Investigaciones Sociológicas" (CIS) im Vorfeld des Spanienbesuchs von Papst Benedikt XVI. im Juli 20061. Die letzten Erhebungen des CIS im Juli 2008 bei 2468 Personen bestätigen diesen Trend und geben Einblick in die religiöse Lage Spaniens: 75,8 Prozent halten sich für katholisch, aber nur 14,7 Prozent nehmen regelmäßig am Gottesdienst teil; 2,2 Prozent bekennen sich zu anderen Konfessionen und Religionen. Weitere 6,4 Prozent bezeichnen sich als Atheisten, 13,1 Prozent als nichtgläubig und 2,4 Prozent antworten nicht2, wobei in diesen letzten drei Gruppen viele getaufte Katholiken sein dürften. Religionssoziologisch gesehen ist Spanien heute weder ein katholisches Land im kirchlichen Sinn (die Mehrheit der Befragten sind weder praktizierende Katholiken noch akzeptieren sie das kirchliche Lehramt in Fragen der Moral), noch ein agnostisches oder religiös gleichgültiges Land (die sich als religiös deklarierenden Spanier sind doppelt so viele wie die nichtreligiösen), sondern ein stark säkularisiertes, religiös pluralistisches Land mit einer großen, katholisch getauften Bevölkerungsmehrheit, die bei Umfragen über Glaube und Moral ähnlich antwortet wie die Katholiken anderer westlicher Länder.

Vom konfessionellen Staat zur Religionsfreiheit

Bis zum Zweiten Vatikanum hat die katholische Kirche bekanntlich den Weg zur Religionsfreiheit nicht gerade geebnet, und die spanische Verfassungsgeschichte ist ein gutes Beispiel dafür. Mit Ausnahme der Verfassung von 1869 und des nie approbierten Verfassungsentwurfs von 1873, die eine sehr vorsichtige Anerkennung der Religionsfreiheit enthalten, entsprachen alle Verfassungen des 19. Jahrhunderts sowie das Konkordat von 1851 dem Anliegen von Traditionalismus und Ultramontanismus (katholischer Kult als Staatsreligion, ohne Duldung anderer Kulte).

Die Verfassung der Zweiten Republik von 1931 stellt hingegen den kompromißlosen Durchbruch des militanten Laizismus und Antiklerikalismus dar. Paradigmatisch kommt die Weltanschauung dieses Lagers in der Parlamentsrede Manuel Azañas vom 13. Oktober 1931 zum Ausdruck. Nachdem er klargestellt hat, man solle nicht so sehr nach dem fragen, was Spanien der katholischen Kirche verdanke, als nach dem, was diese Spanien zu verdanken habe, formuliert er seine Prämisse:

"Spanien ist nicht mehr katholisch. Das sich daraus ergebende Problem besteht darin, den Staat so zu organisieren, daß er dieser neuen und historischen Phase des spanischen Volkes angepaßt wird."3

Die Verfassung von 1931 ist in der spanischen Verfassungsgeschichte beispiellos und kann - vor allem aufgrund der Maßnahmen gegen die Orden und der Einschränkung der Bürgerrechte des Klerus - als die verspätete spanische Variante des "Kulturkampfes" verstanden werden. Art. 26 betrachtet alle Konfessionen als Vereinigungen, "die einem besonderen Gesetz unterworfen werden sollen"; er hebt die staatliche Finanzierung des Klerus auf, die Gesellschaft Jesu wird verboten. In Art. 27, der die Religions- und Gewissensfreiheit proklamiert, wird das Auftreten von Religion in der Öffentlichkeit sehr restriktiv geregelt. Verschärft wurden diese Maßnahmen durch das "Gesetz über die Konfessionen und die religiösen Orden und Kongregationen" vom 17. Mai 1932, das sich eindeutig gegen die katholische Kirche richtete, die staatliche Kontrolle verschärfte und unter anderem alle Kirchen, Pfarrhäuser, Bischofspaläste, Seminarien, Klöster und sonstigen Gebäude des katholischen Kultes zum staatlichen Besitz erklärte, deren Gebrauch der Kirche nur nach Nachweis des öffentlichen Nutzens erlaubt werden sollte.

Mit der Enzyklika "Dilectissima nobis Hispania" vom 3. Juni 1933 protestierte Papst Pius XI. gegen die antikirchliche und antireligiöse Gesetzgebung der Zweiten Republik. Aber auch bei aufrechten Liberalen rief diese radikale Politik herbe Kritik hervor. Salvador de Madariaga, der den spanischen Katholizismus als "klerikal, abergläubisch, intolerant und kurzsichtig"4 scharf kritisierte, sprach vom "antiklerikalen Eifertum" der wichtigsten Politiker der Republik bzw. von einem "engen und revanchistischen Antiklerikalismus" und von einer "selbstmörderischen Politik"5, die der Rechten die Argumente lieferte, um sich zu reorganisieren.

Das Grundgesetz von 1945 und das Konkordat von 1953 aus der Franco-Zeit stehen wiederum in Einklang mit den Postulaten von Traditionalismus und Ultramontanismus. Verschiedene Versuche des Franco-Regimes, ein Gesetz über die Religionsfreiheit zu verabschieden - nicht zuletzt, um den USA und Großbritannien entgegenzukommen, die sich über die Benachteiligung der protestantischen Konfessionen und Bibelgesellschaften beklagten und nicht zuletzt auch deshalb Spanien in den internationalen Organisationen boykottierten -, scheiterten stets am Widerstand der spanischen Bischöfe. 1948 schrieben sie, erstmals seit dem Bürgerkrieg, einen kollektiven Hirtenbrief gegen die Religionsfreiheit. Die spanischen Bischöfe waren der Syllabus-Mentalität verhaftet und dachten folglich, daß nur der wahren Religion, nicht jedoch dem Irrtum Freiheit zustehe, und sie wurden darin von Rom unterstützt. Denn im selben Jahr betonte die einflußreiche Jesuitenzeitschrift "La Civiltà cattolica" dieses Prinzip unter ausdrücklichem Bezug auf die Ansprüche spanischer Protestanten:

"Aber die katholische Kirche, die aufgrund ihres göttlichen Privilegs davon überzeugt ist, die einzig wahre Kirche zu sein, muß für sich allein das Recht auf Freiheit reklamieren; denn dieses kann allein der Wahrheit, niemals aber dem Irrtum zustehen."3

Mit dieser Mentalität nahmen die spanischen Bischöfe am Zweiten Vatikanischen Konzil teil. Sie lehnten noch 1964 einen zweiten Gesetzesentwurf der Regierung über die Religionsfreiheit ab. Nach dem Konzil, das sich am 7. Dezember 1965 - einen Tag vor dem Abschluß (!) - zur Religionsfreiheit bekannt hatte, konnten sie, der ultramontanen Logik folgend, Konzil und Papst ihre Gefolgschaft nicht verweigern. So war der Weg für das Gesetz über die Religionsfreiheit von 1967 frei.

Zu einer wirklich liberalen Verfassung unter Anerkennung der Religionsfreiheit kommt es erst in der jungen Demokratie, nachdem die Kirche selbst das Konkordat von 1953 zur Disposition gestellt hatte. Die Verfassung von 1978 betont den akonfessionellen, d.h. weder katholischen noch laizistisch-militanten Charakter des Staates, und hebt zugleich in Art. 16 die katholische Kirche als einzige Konfession namentlich hervor:

"1. Die Gesinnungsfreiheit, die Religionsfreiheit und die Kultfreiheit der einzelnen Individuen und der Gemeinschaften werden garantiert; in deren Äußerungen werden sie nur durch das zur Aufrechterhaltung der von dem Gesetz geschützten öffentlichen Ordnung Nötige eingeschränkt. 2. Niemand darf gezwungen werden, seine Gesinnung, seine Religion oder seine Glaubensüberzeugungen zu deklarieren. 3. Keine Konfession wird staatlichen Charakter besitzen. Die öffentlichen Gewalten werden die religiösen Überzeugungen der spanischen Gesellschaft berücksichtigen und entsprechende Beziehungen der Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche und den anderen Konfessionen unterhalten."

Diese kluge Formulierung, die Trennung, Neutralität und Kooperation miteinander verbindet und dem Gewicht der katholischen Kirche in Spaniens Geschichte und Gegenwart Rechnung trägt, ohne die anderen Konfessionen und Religionen zu diskriminieren, ist aber heute vielfach umstritten. Der Sozialist Gregorio Peces-Barba, einer der Väter der Verfassung und Parlamentspräsident unter der ersten sozialistischen Regierung von Felipe González (1982-1986), hält inzwischen die ausdrückliche Nennung der katholischen Kirche in Art 16.3 für einen Fehler.

Dieser Artikel führte zu den vier "völkerrechtlichen" Vereinbarungen von 1979 zwischen dem Staat und dem Heiligen Stuhl, die das Konkordat von 1953 ablösten und juristische Belange, Unterrichts- und Kulturfragen, finanzielle Fragen sowie die Beziehung der Kirche zu den Streitkräften betreffen. Weil dies jedoch den Ärger des laizistischen Lagers sowie der anderen Konfessionen und Religionen hervorrief, wurde die katholische Kirche im Gesetz über die Religionsfreiheit vom 5. Juli 1980 nicht mehr namentlich erwähnt:

"Art. 1. Der Staat garantiert das fundamentale Recht der Religions- und Kultfreiheit, das in der Verfassung im Einklang mit dem in diesem Gesetz Verfügten anerkannt wurde. Art. 2. Die religiösen Überzeugungen werden keinen Grund für Ungleichheit oder Diskriminierung vor dem Gesetz darstellen. Keine religiösen Gründe dürfen angegeben werden, um jemanden an der Ausübung irgendeiner Arbeit oder Tätigkeit oder der Bekleidung von öffentlichen Ämtern oder Aufgaben zu hindern. Art. 3. Keine Konfession wird staatlichen Charakter besitzen."7

In Art. 7 verpflichtet sich der Staat, mit den Konfessionen und Religionen, die "aufgrund ihres Wirkungsbereichs und der Zahl der Gläubigen ... eine notorische Verwurzelung in Spanien" nachweisen können, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit abzuschließen, die aber immer "das Gleichheitsprinzip" respektieren sollen. Eine weitere Bedingung für den Abschluß von Vereinbarungen ist, daß die Konfessionen und Religionen in das entsprechende Register des Justizministeriums als Vereinigungen eingetragen sind und Dachverbände gründen, die vom Staat als repräsentative Rechtspersönlichkeiten akzeptiert werden können.

Auf dieser Grundlage kam es 1992 zu Vereinbarungen mit dem Bund Evangelischer Glaubensgemeinschaften Spaniens (FEREDE = Federación de Entidades Religiosas Evangélicas de España), mit dem Bund Jüdischer Gemeinden Spaniens (FCJE = Federación de Comunidades Judías de España) und mit der Islamischen Kommission Spaniens (CIE = Comisión Islámica de España). Diese Vereinbarungen sind aber weder rechtlich noch inhaltlich mit den Vereinbarungen zwischen dem Spanischen Staat und dem Heiligen Stuhl von 1979 zu vergleichen.

Seither tobt in Spanien - je nach der ideologischen Zusammensetzung der verschiedenen Regierungen - der Konflikt der Interpretationen. Für das konservative Lager wären die spanischen Regierungen gut beraten, weiterhin vor allem "entsprechende Beziehungen der Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche" zu unterhalten, wie es in Art 16.3 der Verfassung heißt. Für das laizistische Lager scheint nun unter José Rodríguez Zapatero die Zeit gekommen zu sein, die besondere Rolle der katholischen Kirche in Frage zu stellen, einen militanten Laizismus zu praktizieren und die seit 1931 ersehnte Kulturrevolution nachzuholen.

Die Laizismus-Debatte

In der Laizismus-Debatte lassen sich verschiedene Standpunkte unterscheiden: 1. das laizistische Lager, vertreten durch die Regierung und die ihr nahestehenden Intellektuellen, zu denen auch die sogenannten "kritischen" Christen gehören, also jene, die oft im Konflikt mit der eigenen Kirche stehen und im säkularen Staat den Garanten von Freiheit und Menschenrechten "in der Kirche" sehen; 2. die katholische Kirche, vertreten durch die Bischöfe und die mit ihnen verbundenen Theologen und Intellektuellen; 3. schließlich die Vertreter und Sympathisanten anderer Konfessionen und Religionen.

Der spanische Laizismus ist von der Ideologie des "Krausismo" geprägt, d.h. durch ethischen Relativismus sowie durch den Versuch, einen "neuen Menschen" jenseits des Einflusses der katholischen Kirche zu schaffen; ihm geht es letztendlich um die kulturelle und moralische Hegemonie in der Öffentlichkeit. Aber Laizismus ist nicht gleich Laizismus. Während Izquierda Unida (IU), die Partei der Kommunisten und linken Ökologen, einen antiklerikalen "Laizismus der Exklusion" befürwortet, ringen in der Partido Socialista Obrero Español (PSOE) zwei Tendenzen miteinander: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die einen "inklusiven Laizismus" vertreten und Christentum und Religion in das sozialistische Projekt integrieren möchten; auf der anderen Seite finden sich die Befürworter eines "Laizismus der Neutralisierung" des religiösen Phänomens8. Unter Berufung auf die moralische und religiöse Veränderung der Gesellschaft in den letzten Jahren plädieren Letztere für ein Laizitäts-Statut, das die sorgfältige Trennung von Staat und Kirche/Religion im öffentlichen Raum regeln soll, sowie für ein neues Gesetz über die Religionsfreiheit.

Gerade diese Tendenz scheint sich derzeit in der PSOE durchzusetzen, wie dem Manifest "Verfassung, Laizität und staatsbürgerliche Erziehung" (Constitución, laicidad y educación para la ciudadanía) zu entnehmen ist, das die Sozialisten anläßlich des 28. Jahrestags der Verfassung am 6. Dezember 2006 verabschiedet haben9. Denn es bringt die Verfassung von 1978 mit der von 1931 in Zusammenhang und ist zudem von einer Hermeneutik des Verdachts gegenüber dem religiösen Phänomen geprägt, das nur in seinem "fundamentalistischen Potential" wahrgenommen wird. Darin heißt es:

"Die monotheistischen oder religiösen Fundamentalismen schaffen Grenzen unter den Bürgern. Die Laizität ist der Raum der Integration. Ohne Laizität gäbe es keine neuen Bürgerrechte, und einige Errungenschaften der Freiheit, wie die freiwillige Unterbrechung der Schwangerschaft oder die Ehe unter gleichgeschlechtlichen Personen wären noch vom Zivilrecht geahndet."

Das Verfassungsjubiläum ist nur der Vorwand für das Manifest. Die wahre Absicht besteht darin, die Einführung des neuen Pflichtfachs "Staatsbürgerliche Erziehung" (Educación para la ciudadanía) ab dem Schuljahr 2008/09 zu einer "laizistischen" Neuinterpretation der Verfassung angesichts des gesellschaftlichen Wandels zu nutzen. Der Text besagt nämlich, daß die Verfassung mit der Neustrukturierung des Staates in "Autonome Gemeinschaften" der territorialen Vielfalt des pluralen Spanien Rechnung getragen hat, aber daß unterdessen eine neue Form von Vielfalt eingetreten sei, die geregelt werden müsse: Da die spanische Gesellschaft sich durch das Migrationsphänomen in eine "multikulturelle und plurireligiöse" Gesellschaft verwandelt habe, brauche man nun eine neue Basis für die freie und plurale Ausübung des Rechts auf Gewissensfreiheit. Diese Basis soll also die Laizität sein, die als einzige "das Zusammenleben zwischen den Kulturen, Ideen und Religionen garantiert - ohne Unterordnung oder Vorrangstellung von Glaubens- formen".

Was damit gemeint ist, hat die PSOE bei ihrem 37. Kongreß vom 4. bis 6. Juli 2008 verdeutlicht. Unter "mehr Laizität" wird in den Beschlüssen10 vor allem das Zurückdrängen des Einflusses der katholischen Kirche in der Öffentlichkeit verstanden. Das anvisierte Laizitäts-Statut und die Reform des Gesetzes über die Religionsfreiheit von 1980 sollen dazu helfen, die konfessionellen Privilegien (d.h. die Vereinbarungen vom 3. Januar 1979 zwischen dem spanischen Staat und dem Heiligen Stuhl) sowie die religiösen und liturgischen (d.h. katholischen) Symbole im öffentlichen Raum und bei Staatsakten (katholische Staatsbegräbnisse, Bibel und Kruzifix beim Amtseid usw.) abzuschaffen.

Eine größere Verdeutlichung der Stoßrichtung gegen die katholische Kirche gewinnt das Vorhaben der Sozialisten in den Büchern und Schriften über Laizität aus der Feder der Rechtsphilosophen, Theologen und Staatskirchenrechtler, die den "Laizismus der Neutralisierung" befürworten. Darin wird der Verfassung von 1978 und dem Gesetz über die Religionsfreiheit von 1980 vorgehalten, daß sie ein "Vertragssystem" zwischen Staat, Konfessionen und Religionen hervorgerufen haben, das Ungleichheit zwischen den Bürgern aus religiösen Gründen generiere. So sei die katholische Kirche aufgrund des "völkerrechtlichen" Charakters der Vereinbarungen zwischen dem Staat und dem Heiligen Stuhl sowie aufgrund der Inhalte derselben in einer besseren Position als andere Konfessionen und Religionen. Eine Angleichung nach oben unter Erweiterung der "Privilegien" der katholischen Kirche auf die anderen Konfessionen und Religionen wäre für die Laizisten keine Lösung. Denn das alte Modell, entstanden unter den Bedingungen eines konfessionellen Monokulturalismus, berücksichtige nicht den moralischen und religiösen Pluralismus und bringe die Laizität des Staates nicht deutlich zur Geltung. Heute sei ein neues Modell nötig, das die Rechtsgleichheit aller Bürger in religiösen Fragen garantiere und die Qualität der spanischen Demokratie verbessere. Dies ist auch der Tenor des jüngsten Manifestes von Peces-Barba. Nachdem er der katholischen Kirche insgesamt - nicht nur den spanischen Bischöfen - eine Leugnung der positiven Werte der Moderne und trotz "Gaudium et spes" eine prinzipielle Unverträglichkeit mit der Demokratie vorgehalten hat, verkündet er mit einem rhetorischen Feuerwerk sein laizistisches "Non possumus":

"Wir können die Ablehnung der Laizität nicht akzeptieren. Denn diese stellt das Wesen moderner Demokratie dar und garantiert die Gleichbehandlung aller Bürger. Wir können die öffentliche Anwesenheit religiöser Symbole nicht akzeptieren, die andere Religionen diskriminieren ... 

Wir können schließlich die Haltung der Kirche gegenüber der Demokratie, die sie niemals als das einzig legitime politische Regime anerkannt hat, nicht akzeptieren; auch nicht die Betrachtung des Relativismus als ein moralisches Übel, denn er ist Ausdruck der Gewissensfreiheit und des Respekts vor der Selbstbestimmung, in der die Menschenwürde besteht. Non possumus! Wir können das alles nicht akzeptieren, wenn wir uns Respekt verschaffen wollen."11

Die katholische Kirche

Die konservative Volkspartei schweigt eher darüber - nicht zuletzt weil diese Partei, anders als die deutschen Schwesterparteien CDU/CSU, keine klassische christlich- demokratische Partei ist, sondern ein Konglomerat aus Christdemokraten, Wertkonservativen und Liberalen. Eine intellektuelle Debatte nach Art des Gesprächs zwischen Jürgen Habermas und dem damaligen Kardinal Joseph Ratzinger in München im Jahr 2004 über die Dialektik der Säkularisierung und die ethischen Grundlagen der Demokratie findet nicht statt. Doch bemühen sich einige Theologen und Kirchenleute in einer Flut von Literatur um eine Klärung der "gesunden Laizität". Auch Stimmen aus dem Ausland verschaffen sich dabei Gehör. So präsentierte der venezianische Patriarch, Kardinal Angelo Scola, am 8. November 2007 in Madrid sein Werk "Una nueva laicidad. Temas para una sociedad plural" (Eine neue Laizität. Themen für eine pluralistische Gesellschaft). Er hielt dabei fest, daß der laikale Staat nicht mit Gleichgültigkeit gegenüber den Religionen und Kulturen zu verwechseln sei. Vor allem könne dieser gegenüber den Werten der vorherrschenden Tradition, die ihn historisch geprägt hat, nicht gleichgültig bleiben, wie die allgemeine Verfassungsgeschichte zeige.

Besonderer Aufmerksamkeit erfreute sich aber die kritische und rasche Antwort, die Fernando Sebastián Aguilar, der emeritierte Erzbischof von Pamplona und seit etwa 40 Jahren der beste theologische Kopf im spanischen Episkopat, auf das oben erwähnte Manifest der PSOE vom 6. Dezember 2006 gegeben hat12. Er weist darauf hin, daß darin jene gesunde Laizität, die als Neutralität des Staates verstanden und von der katholischen Kirche akzeptiert wird, mit einem militanten "Laizismus" verwechselt wird, der im religiösen Pluralismus nur eine Gefahr für die Demokratie sieht und so durch eine "verarmte und entstellte Sicht des religiösen Phänomens" geprägt ist. Man scheine vorauszusetzen, daß die Religionen keine gemeinsamen sittlichen Überzeugungen zur Begründung des friedlichen Zusammenlebens der Menschen in der pluralen Gesellschaft beisteuern könnten, sondern daß sie eher Quelle von Intoleranz und Gefahren seien. Eine solche Sicht werde zumindest dem Selbstverständnis der katholischen Kirche nach dem Konzil sowie ihrer Rolle in der spanischen Gesellschaft seit 1971 (das war die Zeit, in der die Bischofskonferenz begann, sich immer kritischer über das Franco-Regime zu äußern und die demokratischen Bestrebungen zu fördern) nicht gerecht. Darüber hinaus sei fraglich, ob der Anspruch auf moralische Gewissensbildung, den das Manifest und das neue Schulfach erheben, mit der Verfassung von 1978 konform sei. Alles in allem, so Sebastián Aguilar, scheine es, daß die PSOE mit einem solchen Manifest eher an die Verfassung von 1931 denn an die von 1978 anknüpfen möchte.

Ob die Befürworter eines militanten Laizismus sich bei der PSOE durchsetzen werden, ist noch offen. In der PSOE sind nämlich auch viele Katholiken engagiert, die den "Laizismus der Inklusion" vertreten und die Kirche im Dorf lassen wollen. Manchmal hat es den Anschein, daß die Parteistrategen unter Rodríguez Zapatero den "Laizismus der Neutralisierung" wie ein rotes Tuch aus wahltaktischen Gründen gezielt schwingen: damit die katholische Kirche und das konservative Lager wie ein wütender Stier auf die Straße gehen und bei den Wählern das Gespenst einer intoleranten Rekatholisierung Spaniens wie in der Franco-Zeit geweckt werden kann.

Andere Konfessionen und Religionen

Den anderen Konfessionen und Religionen ist die Klage gegen die "privilegierte" Stellung der katholischen Kirche gemeinsam. Die Lösung sehen sie aber nicht in der radikalen Laizität, sondern in einer Angleichung ihrer Vereinbarungen mit dem spanischen Staat nach oben, um eine Gleichstellung mit der katholischen Kirche zu erreichen. Sieht man genauer hin, so merkt man auch einige Unterschiede in der Wahrnehmung der religiösen Lage Spaniens.

1. Die Protestanten: Ihre Zahl nimmt erst seit dem Gesetz über die Religionsfreiheit von 1967 deutlich zu, sie sind aber seit der Abschaffung der Inquisition 1834 präsent und halten sich für die größte religiöse Minderheit des Landes mit einer globalen Schätzung von gut einer Million Mitgliedern. Der Bund Evangelischer Glaubensgemeinschaften Spaniens (FEREDE) mit seinen über 2000 Gemeinden umfaßt aber lediglich ca. 400000 Mitglieder; d.h. daß die meisten Protestanten - vor allem freikirchlicher und evangelikaler Herkunft - in der FEREDE nicht integriert sind und auch keine Vereinbarungen mit dem Staat haben. Zulauf bekommen letztere vor allem durch die vielen Einwanderer aus Lateinamerika.

Die FEREDE beklagt, daß weder die Verfassung von 1978 noch das Gesetz über die Religionsfreiheit von 1980 ein egalitäres System ermöglicht haben. Die Ungleichbehandlung oder gar Diskriminierung von Protestanten konnte für sie aufgrund folgender Hindernisse nicht behoben werden: Zum einen mangelt es am politischen Willen, die im Gesetz über die Religionsfreiheit vorgesehenen und 1992 abgeschlossenen Vereinbarungen mit Leben zu füllen und denen mit der katholischen Kirche inhaltlich anzupassen; zum anderen stelle die völkerrechtliche Geltung der Vereinbarungen mit dem Heiligen Stuhl eine unzulässige Privilegierung der katholischen Kirche dar, so daß in Spanien de facto der konfessionelle Staat weiter existiere. Die Protestanten wundern sich darüber, daß - angesichts der Migrationsbewegungen und der fortschreitenden Säkularisierung - der Staat eine Änderung oder Kündigung besagter Vereinbarungen noch nicht intendiert habe13. Dieser antikatholische Affekt in vielen Stellungnahmen spanischer Protestanten ist wohl ein Zeichen dafür, daß historische Verletzungen immer noch eine Rolle spielen und der ökumenische Dialog mit der katholischen Kirche verbesserungsbedürftig ist.

2. Die Juden: Im Bund Jüdischer Gemeinden Spaniens sind derzeit ca. 20000 Juden traditioneller oder orthodoxer Gemeinden eingetragen, von denen die größten sich in Madrid, Barcelona und an der Costa del Sol (Málaga) befinden. Man nimmt aber an, daß es mindestens weitere 20000 residierende Juden in Spanien gibt, die religiös nicht organisiert sind. Unter den eingetragenen Juden sind die meisten in den letzten Jahrzehnten aus Marokko und Argentinien gekommen. Im Schatten des Ersten Weltkriegs etablierte sich auch eine jüdische Diaspora in Spanien, so daß beim Ausbruch des Bürgerkriegs 1936 ca. 6000 Juden vor allem in Barcelona lebten. Die erste Phase des Franco-Regimes (1939-1945) war durch eine paradoxe Judenpolitik gekennzeichnet: Einerseits waren die in Spanien verbliebenen Juden gezwungen, ihre Religion im Untergrund zu praktizieren, andererseits verhalf der Franco-Staat mit spanischen Pässen Tausenden von Juden aus Ungarn und dem Balkan zur Flucht nach Lateinamerika; allein in Budapest wurden 3000 Juden, gleich ob sie spanischer Herkunft waren oder nicht, vor dem Nazi-Zugriff gerettet. Wie andere religiöse Minderheiten auch, so haben die Juden in Spanien den Weg von der Exklusion zur Toleranz und dann zur Religionsfreiheit beschritten.

Im allgemeinen sind die Juden gegenüber der katholischen Kirche eher versöhnlich eingestellt. Sie erkennen zum Beispiel an, daß sich diese mit dem Zweiten Vatikanum grundlegend gewandelt hat. Gleichwohl beklagen sie, daß das bestehende Vertragssystem zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften das Prinzip der Gleichbehandlung verletze. Zugleich plädiert der Bund Jüdischer Gemeinden nicht für eine automatische Angleichung nach oben, sondern für eine differenzierte Gleichbehandlung nach dem Prinzip: Jeder bekommt das, was ihm nach dem Gesetz zusteht. Ein neues Gesetz über die Religionsfreiheit sei fraglich, weil heute (anders als 1980) der nötige Konsens zwischen den großen Volksparteien fehle. Aus jüdischer Sicht genüge es, wenn der Rahmen des bestehenden Gesetzes und der Vereinbarungen von 1992 voll ausgeschöpft werde.

Der Bund Jüdischer Gemeinden gibt auch dem Staat und den Laizisten zu bedenken, daß zur Regelung der religiösen Frage Kooperationsmodelle besser als die radikalen Trennungsmodelle seien, ja, daß selbst Frankreich, dessen Gesetz von 1905 als Paradigma der radikalen Trennung gelte, in den letzten Jahren die Kooperation und die positive Laizität betone. Die Lösung der religiösen Frage hängt aber nicht nur von der Haltung des Staates und der kleinen Religionsgemeinschaften ab, sondern wesentlich auch von einem Umdenken in der katholischen Kirche als der Mehrheitskonfession: Es sei sehr traurig, daß das linke Lager und die katholische Kirche noch "wie im 19. Jahrhundert" miteinander fechten14. Zwischen den Zeilen wünschen sich die Juden weniger militanten Laizismus seitens der sozialistischen Regierung und weiter, daß die katholische Kirche nicht nur an die Regelung ihrer "Sache" mit dem Staat denkt, sondern auch daß sie den religiösen Pluralismus positiv wertet und eine advokatorische Aufgabe für die anderen Konfessionen und Religionsgemeinschaften wahrnimmt.

3. Die Muslime: Derzeit gibt es in Spanien etwa eine Million Muslime. Die Hälfte davon sind Ausländer, zumeist aus Marokko und Algerien. Unter den "Spaniern" sind die meisten eingebürgerte Einwanderer seit Ende des Bürgerkriegs oder deren Nachfahren. Ca. 16000 sind aber herkömmliche Spanier, die sich zum Islam als der "eigentlichen" Religion Spaniens zurückbekehrt haben15. Sie tragen dann arabische Vornamen und spanische Familiennamen. Als "Conversos" sind viele von einem antikatholischen Affekt geprägt. Die Islamische Kommission Spaniens ist die vom Staat offiziell anerkannte Vertretung der Muslime. Sie entstand 1992 als Dachverband der ansonsten recht unterschiedlichen Federación Española de Entidades Religiosas Islámicas und der Unión de Comunidades Islámicas de España.

Die Muslime der Unión werten die Vereinbarungen von 1992 grundsätzlich positiv, denn sie seien in Europa einzigartig. Ebenso schätzen sie die Zusammenarbeit mit der Bischofskonferenz in Migrationsfragen und die wissenschaftlichen Kongresse, die sich mit der Rolle der drei abrahamischen Monotheismen in Spaniens Geschichte und Gegenwart befassen. Positiv bewertet wird die zunehmende politische und mediale Aufmerksamkeit für den Islam. Bedauert werden hingegen die Vorurteile, die nach wie vor bestehen und zum Teil auch geschürt werden, sowie daß in manchen Bereichen (sozialer Dialog, Moscheen und Friedhöfe, Imame, Religionslehrer, Familie, Arbeitswelt, kulturelles Erbe, finanzielle Unterstützung) noch viel zu tun ist.

Aus der Sicht der Federación mangelt es - vor allem während der konservativen Regierung zwischen 1996 und 2004 - an politischem Willen, die Vereinbarungen von 1992 inhaltlich zu füllen und sie den Vereinbarungen mit der katholischen Kirche anzupassen. Von der sozialistischen Regierung erwartet man ein Entgegenkommen in zwei wichtigen Forderungen: Anerkennung des islamischen Familienrechts einschließlich der Polygamie; denn es sei nicht einzusehen, warum diese Familienform rechtlich nicht anerkannt werden soll, während man dies mit der gleichgeschlechtlichen Ehe getan habe. Die zweite Forderung betrifft die Pflege des islamischen Kulturerbes einschließlich der Rückgabe der Moschee von Córdoba16.

Die Muslime Spaniens sehen keinen Widerspruch darin, daß sie einerseits das Scharia-Recht und damit den "konfessionellen Staat" für die islamische Welt befürworten (auch für Spanien und Europa, wenn sie eines Tages die Mehrheit sein sollten), während sie sich anderseits auf die Laizität des Staates berufen, um die privilegierte Stellung der katholischen Kirche zu beklagen und ihren eigenen Einfluß in der Öffentlichkeit zu stärken. Außerdem sehen sie keinen Widerspruch darin, daß sie der katholischen Seite Missionseifer oder die Besetzung des öffentlichen Raums mit ihrer Symbolik vorwerfen, während sie von der spirituellen Leere des säkularisierten Spaniens bzw. Europas sprechen und den Islam und seine Lebensform als die Lösung propagieren. Die meisten Muslime, die in den letzten Jahren nach Spanien eingewandert sind, sind in den zwei genannten Vereinigungen gar nicht integriert. Sie bestreiten deren Repräsentativität.

Kirche und religiöse Pluralisierung unter den Bedingungen der Moderne

Spanien ist in den letzten Jahrzehnten plurireligiöser geworden. Zu den genannten Glaubensgemeinschaften wären noch die Orthodoxen zu rechnen, die ca. 800000 zählen und vor allem rumänische Einwanderer sind. Doch dies ist erst ein Phänomen des letzten Jahrzehnts, das noch der religionsrechtlichen Gestaltung harrt. Das spanische System der öffentlich-rechtlichen Anerkennung kennt im übrigen viel weniger Hürden als das deutsche oder das schweizerische: Es genügt, die Eintragung als religiöse Vereinigung in das entsprechende Register des Justizministeriums vorzunehmen, die "notorische Verwurzelung" der Glaubensgemeinschaft in Spanien nachzuweisen und eine Rechtspersönlichkeit als Ansprechpartner ins Leben zu rufen. Daß die "notorische Verwurzelung" sehr flexibel gehandhabt wird, zeigt sich nicht zuletzt daran, daß Scientology dabei ist, dieses Prädikat zu erreichen. Vielleicht sollte man auch in Spanien über verschiedene Anerkennungs- und Vereinbarungsmodelle nachdenken, je nach den Bedürfnissen und dem Grad der "notorischen Verwurzelung" der jeweiligen Glaubensgemeinschaften.

Für die katholische Kirche stellen die religiöse Pluralisierung auf der einen Seite und die radikal-laizistischen Tendenzen in der PSOE auf der anderen Seite eine große Herausforderung dar. Diese betrifft ihre Rolle in der Öffentlichkeit, aber auch ihr interreligiöses Engagement.

Was Ersteres angeht, so bläst der Kirche derzeit seitens der PSOE, die sich darin - zumindest im Hinblick auf die Infragestellung der Rolle der Kirche im öffentlichen Raum - von Teilen der Protestanten und der Muslime unterstützt weiß, ein eisiger Wind ins Gesicht. Aber beide Seiten täten gut daran, sich um eine sachliche, entideologisierte und selbstkritische Annäherung auf dem Boden der Laizität der Moderne zu bemühen: die katholische Kirche, weil sie bis in die jüngste Vergangenheit Spaniens hinein mit Andersdenkenden wenig duldsam war und ihre Monopolstellung zum eigenen Vorteil ausnutzte; die Sozialisten, weil sie aus ihrer eigenen Parteigeschichte und dem Antiklerikalismus in der Zweiten Republik die Lehren ziehen sollten. Zudem ist die radikale Verdrängung religiöser Symbole aus dem öffentlichen Raum in einem Land, in dem der Katholizismus auch "Kultur" und "Lebensform" geworden ist, ein riskantes Unternehmen.

Im allgemeinen scheinen die Bischöfe, die bei der Krönungsmesse für König Juan Carlos am 27. November 1975 durch den Mund des Madrider Kardinals Vicente Enrique y Tarancón bekanntlich um keinerlei Privileg baten, sondern lediglich "um das Recht, das ganze Evangelium zu verkünden"17, im Laizismus die Wurzel aller Übel zu sehen, statt sich vorrangig mit den eigenen Versäumnissen als Ursache der Relevanz- und Identitätskrise der katholischen Kirche unter den Bedingungen der Moderne zu beschäftigen. Am 29. November 2006 geißelte die Bischofskonferenz in einer Instruktion mit dem Titel "Moralische Orientierungen angesichts der jetzigen Lage in Spanien" (Orientaciones morales ante la situación actual de España) erneut die "starke Laizismuswelle"; sie sei dabei, eine Gesellschaft zu prägen, die "den fundamentalen Werten" der spanischen Kultur radikal widerspricht18.

So findet derzeit in Spanien ein "ideologischer Bürgerkrieg" statt19. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die unter Trennung von Kirche und Staat oder konfessioneller Neutralität des Staates nicht primär die Gewährleistung und Förderung der Religionsfreiheit verstehen, sondern eher die Verbreitung eines militanten Laizismus, der dem religiösen Phänomen mit Mißtrauen begegnet und unter Berufung auf die plurireligiöse Gesellschaftssituation die historisch gewachsene öffentliche Relevanz der katholischen Kirche in Frage stellt. Auf der anderen Seite stehen feuereifrige Katholiken, die den Kampf gegen den Laizismus mit einer ähnlichen Militanz aufgenommen haben, indem sie ihm Materialismus und Sittenlosigkeit vorwerfen. Hier helfen weder Konfrontation noch "Belehrung", sondern nur das kluge diskursive Eintreten für eine gesunde Laizität auf dem Boden der Religionsfreiheit, wie dies nicht zuletzt Papst Benedikt XVI. bei seiner Frankreichreise im September 2008 getan hat. Beruhigend wirkt die Erklärung von Ministerpräsident Rodríguez Zapatero, daß eine Kündigung der völkerrechtlichen Vereinbarungen mit dem Heiligen Stuhl von 1979 "derzeit" nicht in Frage kommt. Der Madrider Kardinal und neue Präsident der spanischen Bischofskonferenz, Antonio María Rouco Varela, hat gleich nach seiner Wahl im März 2008 der Regierung "Zusammenarbeit" für das Gemeinwohl signalisiert. Neuerdings gibt er zu, daß die Staat-Kirche-Beziehungen besser als in Frankreich sind, wenn auch nicht so gut wie "im beneidenswerten Deutschland"20.

Was das interreligiöse Engagement betrifft, so braucht die katholische Kirche in Spanien zumindest mehr Sensibilität. Sie ist auf dem Weg dazu. Um nur ein Beispiel zu nennen: Als nach dem Attentat vom 11. März 2004 ein katholisches "Staatsbegräbnis" in der Madrider Kathedrale gefeiert wurde, obwohl viele Opfer anderen Konfessionen und Religionen angehörten, haben deren Vertreter - vor allem Protestanten und Muslime - Staat und Kirche mangelndes Gespür vorgeworfen. Auch im Vorfeld des katholischen "Staatsbegräbnisses" für die Opfer des Flugzeugunglücks vom 20. August 2008 hagelte es Kritik. Radikale Laizisten befürworteten eine Abschaffung der Staatsbegräbnisse und deren Ersetzung durch rein zivile Staatsakte. Andere, wie die Protestanten, beklagten vor allem, daß sie nicht daran beteiligt wären, obwohl ein Opfer evangelischer Pastor war. Sie drohten sogar mit einem Protest beim Europäischen Gerichtshof wegen Menschenrechtsverletzung. Am Ende blieb dies ein Sturm im Wasserglas. Der Madrider Kardinal lud einen Vertreter des Evangelischen Bundes ein, am Ende der Messe einige Worte an die Anwesenden zu richten. Dieser war sichtlich zufrieden, daß er eine kurze Rede halten und seinen Segen erteilen konnte, weshalb er sich beim Kardinal für die ökumenische Gastfreundschaft ausdrücklich bedankte.

Dies ist sicherlich erst der Anfang einer Entwicklung, an der sich die katholische Kirche wird gewöhnen müssen: die Teilung des öffentlichen Raums und der Staatsakte mit den Vertretern anderer Konfessionen und Religionen. Nur so kann sie schließlich diesen und den Befürwortern eines "Laizismus der Inklusion" in der PSOE entgegenkommen und so auch ihre eigene Rolle in der Öffentlichkeit indirekt verteidigen.

Stimmen der Zeit (2009) 197-209

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Mut zur Tiefe und klare Standpunkte zeichnen die „Stimmen der Zeit“ aus. Es gilt die Kraft der Argumente.

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