Das Vaticanum II, gezählt als 21. ökumenisches Konzil, von Johannes XXIII. († 1963) unerwartet einberufen, damit das Glaubenszeugnis ohne Verurteilungen Andersdenkender und ohne Verfälschung des Inhalts "zeitgemäß" formuliert und die Kirche erneuert werden könnte, tagte vom 11.10.1962 bis 8.12.1965 in vier Sitzungsperioden, nach dem Tod des Konzilspapstes von Paul VI. († 1978) fortgeführt. Von 2.540 stimmberechtigten Personen waren im Durchschnitt über 2.000 anwesend.
Beobachter aus nichtkatholischen Kirchen und Fachtheologen hatten großen Einfluss auf die Texte. Nach der Zurückweisung der von der römischen Kurie vorbereiteten Dokumente durch die Mehrheit setzte Johannes XXIII. sie von der Traktandenliste ab; sie wurden jedoch vom Ende des Konzils an zunehmend wieder zur Geltung gebracht. Paul VI. nahm mehrere Eingriffe in die Texte vor, mit denen die hierarchischen Lehr- und Leitungsansprüche aufrechterhalten werden sollten. Vielfache Kompromisse bei den Formulierungen hatten zum Ziel, die defensiv nach rückwärts gewandte Minderheit zu gewinnen, so dass stets nur wenige Nein-Stimmen und Enthaltungen zu registrieren waren.
Die in 16 Dokumenten (Konstitutionen, Dekreten und Erklärungen) enthaltenen Konzilsaussagen lassen sich so ordnen:
- das theologische Selbstverständnis der Kirche,
- das innere Leben der Kirche, ihre Liturgie, ihr Lehramt (Offenbarung), die Leitungsfunktionen und "Stände" (Bischof, Priester, Diakon, Ordensleben, Laie),
- ihre Beziehungen und ihr Zeugnis nach "außen", zur geschwisterlichen nichtkatholischen Christenheit (Ökumene), zu den Nichtchristlichen Religionen, insbesondere zum Judentum, ihr Verständnis der Mission, ihr Verhältnis zur Welt in ihrer heutigen weltlichen Situation, ihre Haltung gegenüber dem heutigen weltanschaulichen Pluralismus (Religionsfreiheit).
Die umfassende Krise des Gottesglaubens wurde vom Konzil nicht herbeigeführt und auch nicht thematisiert, allenfalls aufgehalten. Aus "Zeitnot" wurden andere dringliche Themen (Empfängnisregelung, Zölibat, Frauenordination) späteren Päpsten überlassen. Eine nachhaltige Wirkung hatte die Liturgiereform Pauls VI. Auf dem Konzil zutage getretene weitere Reformimpulse und die Einsicht, dass auf argumentativen und dialogischen Wegen Konsensbildungen zur Förderung kirchlicher Einheit effektiver sind als administrative Maßnahmen und verordnete Uniformität, wurden nach dem Konzil zunehmend unwirksam gemacht. Ernsthafte ökumenische Anstrengungen wurden durch angestrengte Selbstdarstellungen des Papsttums, folgenlose verbale Beteuerungen und verstärkte Betonung des katholischen Sonderguts (Marienverehrung, Heiligsprechungen, Ablässe usw.) blockiert.
Wegweisend für die Zukunft bleiben vor allem das Verständnis von Offenbarung und Wahrheit, vom Glaubenssinn aller Glaubenden, von den Möglichkeiten der Ökumene und des Dialogs mit anderen Religionen und Weltanschauungen.
Quelle: Herbert Vorgrimler: Neues Theologisches Wörterbuch, Neuausgabe 2008 (6. Aufl. des Gesamtwerkes), Verlag Herder