Freiheit

Der Freiheitsbegriff aus philosophischer und theologischer Perspektive.

Philosophisch

Grundsätzlich (was nicht heißt: in jedem konkreten Einzelfall) ist der Mensch von allem anderen in seiner Umwelt dadurch unterschieden, dass der Naturzusammenhang, in dem er existiert wie alles andere, ihn im Vollzug seines menschlichen Wesens nicht durchgängig und restlos determiniert. Das heißt: Er ist ins „Offene“ gesetzt; es ist ihm aufgegeben, selber die verschiedenen geschichtlichen Möglichkeiten zu verwirklichen (durch Wahl der Lebensform, des Berufs, durch Arbeit usw.) und darin seine Wesensausprägung zu finden, zunächst individuell, dann aber auch als Beitrag zur Verwirklichung der Gattung Mensch. Verzicht auf diese Aufgabe wäre Verzicht auf die Freiheit, wäre Verzicht auf ein Wesenskonstitutivum dessen, was Mensch bedeutet, und wäre letztlich Selbstaufgabe. So sieht sich der Mensch (grundsätzlich) vor der Pflicht, diesen Auftrag zur personalen Freiheit zu übernehmen. Darin ist eine „positive Freiheit“ begründet, die Freiheit „zu etwas“ („zu jemandem“), die ihrerseits eine „negative Freiheit“ mit sich bringt, nämlich die freie Möglichkeit des Menschen, dies oder das zu tun, dies oder jenes zu unterlassen. Im Vollzug seiner jeweils individuell-personalen Freiheit trifft der einzelne Mensch auf andere freie „Selbständigkeiten“, die sich gegenüber seinen eigenen Absichten öffnen oder verschließen können. Dadurch kann nicht die Freiheit des Menschen selber, wohl aber der Freiheitsraum und so die Objektivierung der Freiheit eingeschränkt werden.

Die erste ins Einzelne gehende Analyse der menschlichen Freiheit stammt von Aristoteles († 322 v.Chr.). Er führte sie auf den Willen zurück, für dessen Aktualisierung in Freiheit er das Fehlen von Zwang und die Kenntnis der Umstände einer Handlung verlangte. Die Aktualisierung des Willens in einem vorsätzlichen Tun beruht auf einer Entscheidung, die er als Selbstbestimmung der menschlichen Vernunft ansah. Die Stoische Philosophie war um die innere Freiheit (von Affekten) bemüht. Nach Thomas von Aquin († 1274) ist der Mensch innerhalb der Schöpfung dadurch ausgezeichnet ist, dass er Person mit den beiden geistigen Grundkräften Verstand und Wille ist. Er thematisiert die Freiheit in der Reflexion über die freie Entscheidung („liberum arbitrium“); dass der Wille von äußerem Zwang frei sein muss, ist für ihn selbstverständlich; eine innere Notwendigkeit ist dadurch gegeben, dass der menschliche Wille notwendigerweise das Glück des Menschen will. Von der Entscheidung zum Glück kann der Mensch sich enthalten; entschließt er sich aber zu ihr, dann nimmt er eine Güterabwägung vor, und insofern bleibt der Wille auch hinsichtlich des notwendig angestrebten Glücks noch frei. Im Skotismus wird die Freiheit als Wille zur Selbstbestimmung und nicht mehr als natürliches Glücksstreben aufgefasst. In der Neuzeit wird die Freiheit in Zusammenhang mit der Kausalität gebracht. Für I. Kant († 1804) ist Freiheit negativ bestimmt durch die Unabhängigkeit von fremden Ursachen, die sie bestimmen; positiv ist sie Autonomie (Selbstgesetzlichkeit, die sich auch gegen das Gesetz der Vernunft wenden kann) und heißt „transzendentale Freiheit“ Im Unterschied dazu kann die „psychologische Freiheit“ durch innere Gründe und Bestimmungen, die aus der Vergangenheit stammen, eingeschränkt sein. Die neuere Philosophie neigt unter dem Eindruck der psychologischen Erkenntnisse zum Determinismus.

Biblisch

Das AT beschreibt konkret Freiheitssituationen: Das grundlegende Ereignis der Befreiung durch den Exodus, die menschliche Verantwortung vor Gott, die unterschiedliche Situation von Sklaven und Freien, die von Gott in der neuerlichen Unterdrückung erhoffte Befreiung. Die Freiheit des Menschen in einem philosophischen Sinn scheint zuweilen durch das Einwirken der Allmacht Gottes eingeschränkt zu sein. Im NT hält sich Jesus im Rahmen der konkreten Umschreibungen der Freiheit. Von Paulus stammt eine Theologie der Freiheit, die sich der Befreiung von den personifiziert gedachten Mächten des Gesetzes, der Sünde und des Todes zuwendet. Diese Freiheit ist durch Jesus Christus erwirkt worden und wird dem Menschen durch den Heiligen Geist, durch die Rechtfertigung im Glauben geschenkt (Röm 8, 21; Gal 5, 1 13; 2 Kor 3, 18). Paulus muss gegenüber der Meinung, seine Botschaft der Freiheit bedeute Einverständnis mit ethischer Zügellosigkeit, auf die Liebe hinweisen, die dem Ausleben der Freiheit Grenzen setzt (1 Kor 8, 7–13; Röm 13, 8 f.; 14, 15–19). Die Wahrheit Jesu Christi macht nach Joh 8, 32 frei. Von dem „vollkommenen Gesetz der Freiheit“ spricht Jak 1, 25.

Theologiegeschichtlich-systematisch

Die Kirchenväter der ersten Jhh. verteidigten die Freiheit des Menschen gegen die antike Auffassung von der Fremdbestimmung durch das Schicksal. Augustinus († 430) hielt theoretisch am Willen als menschlichem Grundvermögen und damit an der Freiheit fest, sah sie aber faktisch durch die Sünde ohnmächtig gemacht; die Rettung des Menschen erfolgt durch die Alleinwirksamkeit der Gnade Gottes (Pelagianismus). Die mittelalterliche Auffassung von der Freiheit war einerseits durch die philosophische Konzeption der beiden Grundvermögen der Person, Verstand und Willen, und anderseits durch die Auffassung, dass eine positive, für das Heil relevante Entscheidung der Gnade Gottes bedürfe, bestimmt. Die Ausrichtung des Willens auf das umfassende Gute einschließlich des Glücks ist bei Thomas von Aquin († 1274) eine von Gott als Schöpfer bewirkte, von Zwang freie „Wahlfreiheit“, die sich durch das Vernunfturteil vor mehreren Möglichkeiten sieht und sich spontan entscheidet. Nachdem der Humanismus (Erasmus von Rotterdam †1536) die Wahlfreiheit als willentliche Fähigkeit, sich dem ewigen Heil zuwenden oder sich von ihm abwenden zu können, bestimmt hatte, betonte M. Luther († 1546) in seiner Sicht vom knechtischen Willen („servum arbitrium“), dass ein Mensch nicht imstande ist, sich mit willentlicher Entscheidung positiv („gerechtmachend“) Gott zuzuwenden (ethische Verantwortung und Entscheidungsfähigkeit in weltlichen Angelegenheiten leugnete er nicht). Seine Auffassung von der göttlichen Allmacht bedeutete faktisch hinsichtlich des Gottesverhältnisses die Bejahung einer Alleinwirksamkeit Gottes. Die Antwort des Konzils von Trient bejahte die Notwendigkeit der göttlichen Gnade zu jedem Heilshandeln des Menschen, sah aber in der Rechtfertigung die Befreiung der (durch die Sünde geschwächten, aber nicht völlig aufgehobenen) menschlichen Freiheit zu einem positiven Freiheitshandeln vor Gott, bei dem nicht von einem Zusammenwirken zweier gleichartiger Kräfte, Gott und Mensch, die Rede sein kann (Synergismus). In der nachtridentinischen katholischen Theologie spielte die Freiheitsthematik im Verhältnis von Gnade und Freiheit eine bedeutende Rolle, ohne dass eine wesentliche Klärung erreicht worden wäre (Gnadensysteme; Natur und Gnade).

In systematischer Sicht ist Freiheit eine transzendentale Eigentümlichkeit des Seins überhaupt, die einem Seienden im Maß seiner „Seinshöhe“ zukommt, und ist dort Freiheit im vollen Sinn, wo die „Seinshöhe“ der geistigen Person erreicht ist. Dort ist Freiheit die selbstverantwortliche Selbstverfügung, und das gerade auch Gott selber gegenüber, weil die Abhängigkeit von ihm (anders als bei innerweltlicher Ursächlichkeit) gerade die Begabung mit freiem Selbststand bedeutet. Diese geschaffene Freiheit ist in der faktischen Ordnung gewollt als die Ermöglichung der personalen freien Selbstmitteilung Gottes an freie Partner in einem beiderseits freien Dialog. Ein vom Wesen der Liebe Gottes und der dafür notwendigen Partner her entwickelter Begriff der existentiellen Wahlfreiheit als wesenhafter Würde der Person bildet die Grundlage für die Lehre von der richtig verstandenen Gewissensfreiheit (Gewissen), vom Recht auf den nötigen „Raum“ zur konkreten Realisation der Freiheit gegenüber aller zwanghaften Aufhebung oder ungebührlichen Einschränkung dieses Raumes durch gesellschaftliche Mächte des Staates und der Kirche (Toleranz, Emanzipation).

Quelle: Herbert Vorgrimler: Neues Theologisches Wörterbuch, Neuausgabe 2008 (6. Aufl. des Gesamtwerkes), Verlag Herder

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