Zusammenfassung / Summary
Unter den Merkmalen, anhand derer die Spezifika der Menschenrechte identifiziert werden, ist das der Unverlierbarkeit ein vergleichsweise selten genanntes. Wird aus einer rechtsethischen Perspektive in einem ersten Schritt grundsätzlich reflektiert, was es mit ihm auf sich hat, dann ist auf den Geltungsgrund einzugehen, auf die inhärente Würde, die der Mensch im Unterschied zur kontingenten Würde nicht verlieren kann. Indem in einem zweiten Schritt aufgezeigt wird, dass auch in spezifischen Situationen, in denen im Sinne einer hypothetischen Überlegung am ehesten an einen Verlust von Menschenrechten gedacht werden kann, ihre normative Geltung dauerhaft bestehen bleibt, kann das Merkmal weiter profiliert werden.