Für komplexere Rechtsfragen griffen Archäologen bislang vor allem auf das Standardwerk von Martin/Krautzberger, »Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege« zurück, das mittlerweile in der S. Auflage erschienen ist. Dessen Schwerpunkt liegt auf der Bau und Kunstdenkmalpflege, der Bodendenkmalpflege ist dort ein separater Abschnitt gewidmet. Nun liegt wesentlich umfassender als Sonderband das oben angezeigte Handbuch vor. Es handelt sich primär um keine Einführung in die Archäologie, sondern um ein rechtliches Nachschlagewerk. Dort behandelt der ausgewiesene Denkmaljurist Till Kemper nicht nur die Denkmalschutzgesetze der OT Bundesländer, sondern zudem die Gesetze und Rechtsprechung aus verwandten, für die Praxis der Denkmalämter überaus wichtigen Bereichen wie der Raumordnung oder dem Bau- und Umweltrecht. Zudem finden hier die übergeordneten europäischen und internationalen Rechtsgrundlagen Berücksichtigung. Kemper ist es ebenfalls gelungen, für einführende Fachbeiträge zu Einzelthemen Archäologinnen und Archäologen zu gewinnen. Leider ist dem im Oktober PNPQ erschienenen Werk der Redaktionsschluss nicht genau zu entnehmen. Die aktuellen Änderungen der Denkmalschutzgesetze in den drei Bundesländern Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern aus den Jahren PNPP und PNPQ werden jedenfalls nicht mehr berücksichtigt. Zur Zeitbezogenheit möchte man in Anlehnung an Ovid (Fasti R, UNW) ganz generell konstatieren: »Leges abeunt, monumenta manent« (Gesetze ändern sich, die Denkmäler bleiben).