Bereits zu Anfang der Grabung konnten die Grundmauern eines kleinen aus Bruchsteinen und Ziegeln errichteten Gebäudes freigelegt werden. Der Boden des Hauses, bestehend aus Ziegelsteinen, ist in einem sehr guten Zustand in situ erhalten. Um das ehemalige Gebäude herum zieht sich eine Pflasterung aus Rollsteinen. Im Vorfeld des Hauses bildet das Pflaster eine größere Fläche, die nach unten ziehend abfällt. Ebenfalls aus Rollsteinpflaster ist ein Weg gearbeitet, der am Rande der Grabungsfläche stadtauswärts führt.
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Ein Reiterfigürchen aus Zwickau
Die kleine Figur wurde von einem aufmerksamen Mitarbeiter der beauftragten Baufirma gefunden und umgehend dem LfA übergeben.
Zu den gut erhaltenen Befunden gesellen sich nur wenige Funde. Anzunehmen ist jedoch, dass die alten Bierflaschen verschiedener Brauereien aus Zwickau sicherlich nicht von den vorgeladenen Straftätern stammen. Sie dürften wahrscheinlich mit den Bautätigkeiten am Amtsgericht in Zusammenhang stehen.
Meldung und Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Landesamts für Archäologie Sachsen