Metallene Barren waren nicht nur geformter Rohstoff, sie hatten auch die Funktion eines prämonetären Tauschmittels.
Folgende Kriterien müssen Tauschmittel erfüllen, um monetären Zweck zu erfüllen: einfacher Transport, dauerhafte Haltbarkeit, Verfügbarkeit in begrenztem Maß, beliebige Teilbarkeit. Um ein Zahlungsmittel zu etablieren, ist auch ein praktischer Zusatznutzen wichtig. Metall erfüllt alle diese Voraussetzungen (Zusatznutzen wären schon beim Rohstoff die ästhetischen Qualitäten von Farbe und Glanz). Die Barrenform ist besonders geeignet, da sie bei der Teilung nicht den praktischen Zusatznutzen eines Geräts, einer Waffe oder eines Schmuckstücks verliert. Jedoch rangierte die Bedeutung des potentiellen Tauschwerts von Metall in Gebrauchsform für die Besitzer auch an vorderer Stelle, wie beim Gerätegeld (z.B. Beilgeld), Waffengeld oder Schmuckgeld. Das B. hatte je nach verbreiteter Barrenform räumlich und zeitlich divergierende Gestalten: Mitteleuropäische Formen der Bronzezeit waren z.B. Beilbarren, Barrenringe oder Spangenbarren. Staatlich normierte Barren der römischen Kaiserzeit hatten Doppelaxtform. Ein vermutliches Beispiel von »Entgeltung« mit Barren aus dieser Zeit ist von Iulian um 360 n.Chr. überliefert: Er versprach jedem Soldaten neben den 5 Goldstücken auch ein Pfund Silber. Dies entsprach dem Gewicht der römischen Silberbarren. Im mittelalterlichen Nordeuropa herrschte Gewichtsgeldwirtschaft, bei der Metall, insbesondere Silber, in Form von Barren, Schmuck und Münzen als Tauschmittel akzeptiert war. Die Gegenstände wurden nach Bedarf zerhackt (Hacksilber) und der Wert mit einer Waage bemessen.
Autor: Tanja Rasetzki M. A.