Colonia

Rechtsstatus bestimmter römischer Städte. Eigentlich eine gegründete Ansiedlung von römischen Bürgern außerhalb der Stadt Rom. Sie diente der Herrschaftsfestigung über eine Region und außerdem nicht selten der Versorgung von Armee-Veteranen oder des stadtrömischen Proletariats. Fast immer wurde der Status an eine bereits bestehende Stadt vergeben und die Einheimischen an der Kolonie beteiligt. Eine c. genoss höheres Ansehen als ein municipium und wurde seit Ende 1. Jh. n. Chr. nur noch als Ehrentitel verliehen.

Beispiele im deutschsprachigen Raum: Colonia Ulpia Traiana / Vetera (Xanten/D), Colonia Claudia Ara Agrippinensium (Köln/D), Colonia Augusta Trverorum (Trier/D), Colonia Noviomagus Nemetum (Speyer/D), Colonia Augusta Raurica (Augst/CH), Colonia Pia Flavia Constans Emerita Helvetiorum Foederata /Aventicum (Avenches/CH), Colonia Aurelia Antoniniana Ovilava (bei Wels/A), Colonia Septimia Aurelia Antoniniana Carnuntum (bei Bad Deutsch-Altenburg/A).

Autor: Matthias Will

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