Rettungsgrabung

Im Boden sind archäologische Strukturen am besten konserviert. Werden Fundstätten durch geplante Bauvorhaben und Erdarbeiten bedroht, ist es Aufgabe des Denkmalschutzes, die fachwissenschaftliche Dokumentation einzuleiten. Hierfür bestehen entsprechende gesetzliche Bestimmungen. Rettungsgrabungen sind denkmalpflegerischer Alltag. Sie finden in aller Regel rechtzeitig vor Beginn der Denkmal zerstörenden Baumaßnahme statt. Dem Veranlasser einer Rettungsgrabung können je nach Gesetzeslage im zumutbaren Rahmen die Kosten für die fachgerechte Dokumentation übertragen werden – Verursacherprinzip (). Die Denkmalpflege sollte möglichst frühzeitig in alle Phasen der Bauplanung einbezogen werden, damit durch die erforderlichen Grabungen keine unzumutbaren Bauverzögerungen entstehen. Die Behörde ist gefordert, die Maßstäbe für Umfang und Qualität der Untersuchungen auf möglichst hohem wissenschaftlichen Niveau zu halten. Das gilt in gleichem Maße für Grabungsfirmen, die ebenfalls mit Rettungsgrabungen beauftragt werden.

Autor: Thomas Schenk

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