"Geschlechtsspezifische Erziehung ist (in unklarer Abgrenzung zur Sexualerziehung) ein wichtiger Aspekt der Arbeit in Kindertageseinrichtungen, verankert in § 9 Nr. 3 SGB VIII. Eindeutig ergibt sich daraus der Auftrag, unterschiedliche Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen und die Gleichberechtigung zu fordern. Eine Konsequenz daraus ist die konzeptionelle Verankerung von Mädchen- und Jungenarbeit im gemischtgeschlechtlichen Alltag in den Einrichtungen. Dies setzt voraus, dass sich die Erzieherinnen und Erzieher ihrer eigenen Geschlechtsidentität bewusst sind und ihr eigenes Geschlechtsrollenverhalten reflektieren.